Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition

Zu seinem Nachfolger ernannte der Erzkanzler am 26. September 1745 den bisherigen Expeditor der Staatskanzlei der Kaiserin, Andreas Mohr, der am 30. desselben Monates beeidigt wurde 38B). Schon seine bisherige Dienstleistung weist darauf hin, daß wir in ihm einen Vertrauens­mann des Wiener Hofes zu sehen haben. Mohr diente schon zehn Jahre in der Staatskanzlei und war ganz der Mann Bartensteins, der ihn auch, nachdem er Reichsreferendar geworden war, lenkte und beeinflußte. In den seiner Ernennung folgenden anderthalb Jahrzehnten war er die erste Konzeptskraft für die deutsche Expedition, ohne jedoch auch gegenüber Colloredo selbständig arbeiten zu können 385 a). Bei vielen unter seinen meist wiederholt korrigierten und unübersichtlichen Konzepten fällt das Fehlen eines Expeditionsvermerks auf. Das erklärt sich wohl daraus, daß er viele Konzepte von den Kanzlisten zwecks leichterer Lesbarkeit als Reinkonzepte nochmals schreiben ließ. Seit 1746 war er auch die Haupt­arbeitskraft in der Reichskonferenz und verfaßte auch die Referate für die­selbe 380). Mohr erkrankte um die Mitte des Jahres 1758 und starb am i. Januar 1759 387). Seinen Platz nahm der Reichshofrat Egidius Freiherr von Borié ein, dem der Kaiser gerade am Todestage Mohrs den Freiherrnstand ver­liehen hatte 388). Borié hatte schon während der Krankheit Mohrs die Referendararbeit besorgt. Auch er muß als ein ausgesprochener Ver­trauensmann des Kaisers und seiner Umgebung betrachtet werden. Noch am 27. Dezember 1758 hatte er die Referendarstelle abgelehnt, da er ihre Arbeit samt der im Reichshofrat nicht leisten zu können fürchtete. Nichts­destoweniger ließ er sich dann doch bereits am 9. Januar 1759 vom Kaiser für diese Stelle vorschlagen, wurde am 2. Februar vom Erzkanzler ernannt und am 2 6. Februar beeidet 389). Borié, der einen angesehenen Platz unter den Staatsmännern des theresianischen Zeitalters einnimmt und auch als Jurist und Autor zahlreicher Staatsschriften zu würdigen ist 39°), ent­stammte einer in der Reichsritterschaft immatrikulierten Familie, die sich ursprünglich Beaurieux schrieb und wohl französischer Herkunft war 391). Am 8. November 1719 geboren, trat er 1739 in bischöflich Würzburgische Dienste, wurde hier geheimer Rat und Referendar, sodann 1752 Reichs­hofrat auf der Gelehrtenbank 392). Während seiner kaum zweijährigen Tätigkeit als Referendar der Reichskanzlei erwies er eine sehr große Arbeitskraft. Ohne sich, wie andere Referendare, eines Gehilfen zu bedienen, schrieb er fast alle politischen Konzepte selbst. Mit Colloredo 385) R. K. Verf. A. 5 u. Eidbuch. 385 a) Vgl. die Denkschrift Albinis über die Referendare i. Mzer. R. K. 97. 386) R. K. Vortr. 6 <L 387) Eidbuch. 38S) Mainzer Adelsakt. 1. 389) Ablehn. Schreiben a. d. Mzer. Hofkzler. Mzer. R. K. 3 6, R. K. Verf. A. 5. 39°) Vgl. über B. Wurzbachs biograph. Lexikon 2, 66 f., wo auch weitere Literatur über ihn, darunter die Biographie v. Egid J. Karl Fahnenberg, Lebens- gesch. d. Fhn. v. Borié, Wetzlar 1795, angeführt ist, ferner A r n e t h, Gesch. Maria Theresias 7, 16. 3B1) Er schreibt 1752 Jan. 16 an Colloredo, daß sich sein Vater „nach der nieder­ländischen schreibarth“ Beaurieux schrieb und erst er wegen der Aussprache die Schreib­weise Borié angenommen habe, R. H. R. Verf. A. 27. 39ä) R. H. R. Verf. A. 27. 399

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