Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition
stand er schlecht, da er seine eigene Meinung vertrat. Schon im April 1760 erklärte er — angeblich aus Gesundheitsrücksichten — mit dem Herbst dieses Jahres zurückzutreten und sein Gehalt schon jetzt einem neuen Referendar abtreten zu wollen. Dies wurde auch dem Erzkanzler berichtet, der darauf erklärte, bereits einen Nachfolger für Borié bestimmt zu haben, ohne jedoch einen Namen zu nennen. In Wien wurde dies zunächst widerspruchslos zur Kenntnis genommen. Zur großen Überraschung des Erzkanzlers und seiner Berater teilte dann der Kaiser dem Mainzer Kurfürsten am 28. Dezember 1760 mit, daß Borié von der Kaiserin zum Mitglied des neu geschaffenen Staatsrates ernannt worden sei, weshalb er auf seine Referendarstelle resigniert habe und schlug zu Boriés Nachfolger den Hofrat von Beck vor 393). Der Mainzer Resident in Wien, der Taxator von Brée, war der Meinung, daß die Ernennung Boriés zum Staatsrat längst beschlossen gewesen sei und der Erzkanzler zunächst in der Nachfolgefrage in Sicherheit gewiegt werden sollte, um ihm dann leichter den kaiserlichen Kandidaten aufnötigen zu können. Tatsache ist jedesfalls, daß man am Wiener Hofe über das Ernennungsrecht des Erzkanzlers in einer feinen Form zur Tagesordnung überzugehen beabsichtigte. Nachdem Borié mit Anfang 1761 in den Staatsrat übergetreten war 394 395), ernannte der Kurfürst schon am 2. Februar 1761 den k. k. Hof rat Christian August von Beck zum deutschen Referendar, der am 13. Februar beeidet wurde 396). Der Kaiser hatte seinen Wunsch zwar in die Form einer Bitte gekleidet, doch mit Recht sprach der Mainzer Hofkanzler von wahren „preces armatae“ des Kaisers 396). Beck wurde dem Erzkanzler, der in diesem Augenblick auch von Colloredo im Stiche gelassen wurde 397), auf gezwungen. Beck, dessen Vater der Bürgerschaft von Langensalza in Thüringen angehört hatte, war Konvertit. Er hatte in Jena und Leipzig die Rechte, besonders Völker- und Reichsrecht, studiert, Estor, Buder und Mascov nannte er seine Lehrer. Er betätigte sich auch schriftstellerisch durch Verfassung verschiedener juristischer Deduktionen 397 a). Nach kurzer Dienstleistung als Sekretär beim Gesandten Freiherrn von Widmann wurde er als Professor iuris publici et feudális nach Wien an die Theresianische Akademie berufen. Hier wirkte er durch sieben Jahre, um dann den Unterricht im Staatsrecht bei Erzherzog Josef, dem nachmaligen Kaiser, zu übernehmen. Nach Beendigung dieser Aufgabe wurde er wirklicher Hofrat und Staatsoffizial in der Staatskanzlei und diente gleichzeitig seinem früheren Schüler als Kabinettssekretär 398). Kaunitz war sein besonderer Gönner, er hatte Beck auch 393) Vgl. die Akten i. Mzer. R. K. 36. 394) Über B. als Staatsrat vgl. Hock-Bidermann, Gesch. d. österr. Staatsrats, Register, jetzt auch Schünemann, Zur Beurteilg. der Schwabenansiedlg. in Ungarn i. Deutsch-ungar. Heimatblätter 193a, 285 f. 395) R. K. Verf. A. 5 u. Eidbudi. 39e) Mzer. R. K. 36: 1761 Jan. 3. 397) Vgl. oben S. 8j. 397 a) Von ihm erschien u. a. 1778 in Wien ein „Versuch einer Staatspraxis oder Canzleyübung aus der Politik, dem Staats- und Völkerrechte“. 398) Angaben über Becks Leben i. Ritterstandsdiplom -v. 1763 Mai 28 i. R. Reg. Franz I. Bd. 14, fol. 199. 400