Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition

wie auf die Judicialia und Gratialia des Reichshofrats und dessen Protokoll­führung 287a). Wir müssen uns hier mit einigen Hinweisen begnügen. Bei den durch den Nürnberger Deputationstag 1626 veranlaßten Arbeiten treffen wir auf zahlreiche Konzepte Söldners 288), ebenso in den Jahren 1631—1634, in den Beratungen der Deputation und im geheimen Rat ist er nebst Arnoldin zumeist als Schriftführer tätig. Besonders 1634 fallen die vielen Ausarbeitungen größeren Umfanges von seiner Hand auf, die durch die Friedensverhandlungen veranlaßt wurden 280). 1638 wurde Söldner nach Hamburg entsandt, um dort bei den Verhandlungen mit den Schweden mitzuwirken, später wurde er auch nach Braunschweig abgeordnet 290). Auch in den Vierzigerjahren ließ Söldners Tätigkeit nicht nach. So konzipierte er regelmäßig 1640 und 1641 die Gutachten der deputierten Räte und führte die Protokolle in den Sitzungen der Deputa­tion 291). Von seiner Hand stammt auch ein großer Teil der Weisungen und Instruktionen, die 1642 an Auersperg nach Hamburg, 1643 an Crane nach Münster und 1644 und 1645 nach Osnabrück ergingen 292). Von ihm wurden auch die meisten Weisungen an Erzherzog Leopold Wilhelm, der 1642 die Verhandlungen in Goslar führte, entworfen, auch die Protokolle der Sitzungen des geheimen Rates aus dieser Zeit sind fast alle von Söldner geschrieben 293). Außer den politischen Expeditionen besorgte aber auch Söldner, ein Mann von hervorragender Arbeitskraft, die des Reichshof­rates im großen Maße. Er war auch an den konzeptiven Arbeiten bei der neuen Reichshofratsordnung 1642 stark beteiligt 294). Seit 25. August 1634 gehörte er auch selbst der Gelehrtenbank des Reichshofrates als wirklicher Rat an. Mit Arnoldin, der fast während der ganzen Dienstzeit Söldners ebenso wie dieser als Sekretär der deutschen Expedition und später mit ihm zusammen als Sekretär und Referent im geheimen Rate fungierte, scheint Söldner ohne Reibungen zusammengearbeitet zu haben, wiewohl sich aus den Akten keine bestimmte Kompetenzabgrenzung oder Arbeits­teilung feststellen läßt, zumindest nicht für die Betätigung im geheimen Rat und beiden politischen Expeditionen, die Reichshofratsexpedition scheint zumindest in den späteren Jahren ausschließlich in Söldners Wir­kungskreis gefallen zu sein 295). Schwieriger gestaltete sich hingegen 287 ») Zahlreiche Resolutionsprotokolle des Reichshofrates sind vollständig oder teil­weise von ihm geschrieben. 288) R. T. A. 97 u. R. K. Fried. Akt. 6 a. 289) R. K. Fried. Akt. 9 c u. 10. 29°) Seine Relationen aus Hamburg sowie sein Protokoll über die Verhandlungen in R. K. Fried. A. 41. 201) R. K. Vorträge 1 V 292) R. K. Friedens A. 46 b, 47 b, 48 b. 293) R. K. Friedens A. 32. 294) R. H. R. Verf. A. 2. 295) Im „Status particularis regiminis S. C. Majestatis Ferdinandi II. 1637“ (teil­weise abgedruckt bei Fellner-Kretschmayr, Zentralverwltg. I/2, 225) erscheinen Arnoldin und Söldner als Referenten des geheimen Rates mit folgenden Titeln: Arnoldin „consilarius imperialis aulicus et primus secretarius secretus“, Söldner „consilarius imperialis aulicus secretariusque intimus ac imperio aulicus." Der Status nennt ferner die beiden als Leiter der Expeditio consilii secretioris und sagt dann von Söldner: „Quanquam d. Johannes Söldner nunc reális sit consiliarius imperialis aulicus ac in eiusdem consilii con­sultationibus proprium suum votum ac ordinarium suffragium habeat et ut plurimum quo que in expeditionibus secretioribus occupetur, unde Paulus Thomas, qui alias cancellariae 388

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