Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition

Söldners Verhältnis zu Wilhelm Schröder, der 1640 Sekretär wurde. Auf ein Ansuchen Söldners erfolgte am 27. Oktober 1640 im geheimen Rat ein Beschluß des Kaisers, demzufolge Söldner, vorbehaltlich einer neuen Regelung nach Arnoldins allfälligem Rücktritt, alle Reichshofratsexpedi­tionen und von den Sachen des geheimen Rates jene, die der Reichsvize­kanzler ihm zuweisen würde, erledigen sollte 296). Wie aus dem Vor­gesagten bereits hervorging, hat Söldner seine Stellung zu behaupten gewußt. Noch 1647 sehen wir ihn als deputierten Rat in einem Gutachten über die bayrische Separationsfrage 297) und noch 1648 begegnet seine Hand in politischen Konzepten 298). Am 4. Februar 1649 starb Söldner mit Hinterlassung von 4 Kindern 2"). Nach Puchers Tode wurde am 3. Juli 1626 neben Söldner noch ein zweiter Sekretär in der Person Mathias Arnoldins von Clarstein er­nannt 30°). Arnoldin, der ca. 1375 geboren war und wie Söldner aus Böhmen stammte, hatte seine Laufbahn noch unter Rudolf II. um 1599 in der böhmischen Hofkanzlei begonnen, dann als böhmischer Appellations­sekretär und seit 1612 als Sekretär der Hofkammer gedient. Am 25. Sep­tember 1618 hatte ihn der Kaiser zu seinem Rat ernannt301) und un­mittelbar darauf wurde er an den Erzbischof von Salzburg und an die geistlichen Fürsten am Rhein abgeordnet, um ihre Hilfe gegen die böhmischen Rebellen zu erbitten, vor allem handelte es sich darum, Geld aufzutreiben 302). Diese Aufgabe und die aus seiner dienstlichen Stellung fließende genaue Kenntnis der elenden Finanzlage des Kaisers brachten Arnoldin auf einen merkwürdigen Gedanken: Er regte die Gründung eines Vereines zur Verteidigung und zum Schutze des katholischen Glaubens, einer societas Christianae defensionis, an, der sich über alle katholischen Länder erstrecken sollte und dessen Mitglieder durch freiwillige Beiträge dem Kaiser die Fortführung des Krieges gegen die Glaubensfeinde ermög­lichen sollten. Ferdinand II. genehmigte diesen Plan Arnoldins ebenso wie die von diesem ausgearbeiteten Statuten der Vereinigung 303). Im Jahre 1620 trat Arnoldin abermals eine Reise ins Reich an, um den Verein ins Leben zu rufen. Sie führte ihn über Aschaffenburg, wo er mit dem Kurfürsten von Mainz verhandelte, bis nach Brüssel zu Erzherzog Albrecht und auf dem Rückweg an verschiedene Höfe. Sein Plan fand überall eine sehr gute Aufnahme. Im folgenden Jahre suchte man den Verein auch in imperialis aulicae concipista est, in dicto consilio imperiali aulico huius vices in proto- collando gerit, nihilominus tamen expeditionum imperio aulicarum directio ipsi hactenus reservata manet.“-m) R. K. Verf. A. 5, Nr. 5. 297) R. K. Vorträge 1 *>: 1647 Aug. 23. 29S) R. K. Weisgen. n. Berlin 1 a: 1648 Jan. 29. 2") Todesdatum s. R. K. Verf. A. 13 Verzeichnis der Besoldgsrückstände. — Ver- lassenschaftsabhandlg. i. R. H. R. Sperr- u. Verl. A. 166. Hier wird Söldner das Prädikat von Söldenhoven gegeben; in seinem Nachlaß wird ein kaiserl. Nobilitationsdiplom in forma Patenti angeführt. 30°) R. K. Verf. A. 5. 301) Hofkammerarchiv Familienakten A 72. 392) Vgl. die Instruktion für Arnoldin v. 1. Okt. 1618 i. Böhmen 50 und H u r t e r, Gesch. Ferd. 8, 269. 393) Vgl. über diesen Plan H u r t e r a. a. O. 8, 270 ff. Als Beilagen III u. IV sind von H u r t e r Arnoldins Gutachten und die Statuten des Vereins abgedruckt. 389

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