Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition
zur Königswahl und wurde dort diesem von Johann Sdiweikhard von Mainz für das Reichssekretariat empfohlen 264). Schon am 25. Juni 1612 übertrug ihm der Kaiser die Geschäfte des Reichshofratssekr^tariats und am 23. August amtierte er bei der Wiedereröffnung des Reichshof rates26B). Am 23. Oktober wurde er dann auch formell zum Sekretär der deutschen Expedition bestellt 266). Er war dann unter dem Reichsvizekanzler Ulm dessen erster und bester Gehilfe, dem die Ausarbeitung der wichtigsten Schriftstücke übertragen wurde. Schon 1613 arbeitete er mit Hannewald, dessen Wiederaufnahme er heftig bekämpft hatte, an der Proposition für den Reichstag 267). Er entwirft die Voten des geheimen Rates, dem er als Sekretär beiwohnt 268), arbeitet das erste Konzept zur Reichshofrats- ordnung von 1617 aus, ist aber auch in Gratial- und Judizialsachen unausgesetzt tätig. Der Thronwechsel von 1619 brachte seiner Stellung keine Einbuße. Er hat auch während des Interregnums, als die Reichskanzlei offiziell geschlossen war, die Reichssachen für Ferdinand II. bearbeitet und im geheimen Rate desselben als Sekretär fungiert. Wir besitzen ein Protokoll Puchers aus dieser Zeit, aus dem man ersieht, daß er dann auch mit Ferdinand zum Wahltag nach Frankfurt ging und in den ersten Wochen in Frankfurt und auf der Rückreise die in Reichssachen nötigsten Schriftstücke verfaßte 269). Pucher fungierte in dieser Zeit sozusagen als Exponent der Reichskanzlei in der Hofkanzlei Ferdinands, an deren Spitze damals Gez stand. Die ausgehenden Schriftstücke sind daher auch von Gez und Pucher gezeichnet 27°). Sehr bezeichnend für Puchers Haltung, aber auch für seine Vertrauensstellung bei Ferdinand ist seine Beschwerde, daß die wegen der Werbung ins Reich erlassenen Patente von anderen Stellen ausgefertigt worden seien. Der Kaiser trug in einem Dekret vom x. September 1619 dieser Klage Rechnung und ordnete die Ausfertigung durch die Reichskanzlei an271). Während der Kaiser nach der Rückkehr von Frankfurt zunächst nach Graz ging, kehrte Pucher direkt nach Wien zurück. Er führte dann auch unter Ferdinand II. das Reichssekretariat weiter, aus dem Beginn der Zwanzigerjahre sind noch sehr viele Konzepte von seiner 26s) R. K. Verf. A. 8: 1612 Sept. 27 Mathias an d. Erzkanzler. 206) C h r o u s t 10, 609, Anm. 1 u. 595, Anm. 3. — Vor der Übernahme der Geschäfte durch Ulm sind die Schriftstücke der Reichskanzlei oft neben dem Kaiser nur von ihm unterzeichnet. 206) R. K. Verf. A. 7. 267) Ch roust 10, 725. 2®s) Vgl. Chroust ii, 966 u. R. K. Friedensakt. 4, 161$ Sept. j. 209) Das Protokoll (Wahl- u. Kröngs. Akt. 8) ist betitelt: Protocollum, was sich a morte Caesaris Matthiae usque ad electionem Ferdinandi in rebus imperii zuegetragen. Huic accedit, was von Franckfort aus, unterwegs und sonsten usque ad finem huius anni 1619 sich weiter verlauffen und expedirt worden. Es ist nicht von Pucher selbst, sondern eine größtenteils von Dieterlin geschriebene Reinschrift; daß es sich um ein Protokoll Puchers handelt, ergibt sich aus einigen eigenhändigen Korrekturen desselben. Er spricht von sich in der ersten Person. Das Protokoll enthält teils Aufzeichnungen über die Verhandlungen im geheimen Rate des Königs bzw. Kaisers und die dabei gefaßten Beschlüsse und angeordneten Schriftstücke, teils eine Schilderung der Vorgänge bei der Wahl Ferdinands und seiner Reise. 27°) Vgl. ein von Gez und Pucher unterzeichnetes Schreiben in Reichssachen v. 1619 Dez. 28, Belg. Hofkorr. 11. 271) R. K. Verf. A. 60. 25 385