Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition

und der Schwager Hannewalds202). Wir begegnen seinem Namen zum ersten Male im Taxbuch des Jahres ij86 in der Gehaltsverrechnung Erstenbergers, in dessen Diensten er damals gewesen zu sein scheint. Am i. Januar ij87 wurde er mit einem Monatsgehalt von 10 fl. als Kanzlei­schreiber angestellt 203), doch muß er damals, wie wir noch hören werden, schon längere Zeit in der Kanzlei, wenn auch nur als Angestellter Ersten­bergers, Dienste getan haben. Im Jahre 1595 beschloß der geheime Rat, Mechtl, der damals schon „in die 18 Jahre“ diente, dem Sekretär Hanne­wald als Hilfskraft beizugeben und für später seine Beförderung zum Extraordinari-Sekretär in Aussicht zu nehmen 204 20). Diese Ernennung erfolgte auch tatsächlich zwei Jahre später am 1. Juni 15 97 mit einem Jahresgehalt von 360 fl. 20B). Nunmehr setzt auch die konzeptive Tätig­keit Mechtls stärker ein. Seit 1598 fungierte er auch als Sekretär im geheimen Rate und bezog für diese Tätigkeit 15 99 einen monatlichen Zuschuß von 10 fl. 206). Im Jahre 1600 nennt ihn das Taxbuch bereits Hofsekretär. Ihm waren hauptsächlich die aus dem Reichshofrat aus­laufenden Schriftstücke an vertraut. Er war sozusagen ein Vorläufer der späteren Reichshofratssekretäre. Besonders in den Jahren 1600—1603 war er hier die Hauptkonzeptskraft, doch finden wir ihn, wenn Hannewald abwesend war, auch im Schriftwechsel des Kaisers mit den Erzherzogen in Brüssel als unterfertigenden Sekretär 207). Seine Leistungsfähigkeit muß indessen verschiedenen Zeugnissen zufolge nicht gar groß gewesen sein. So berichten 1601 die kurpfälzischen Gesandten aus Prag, daß die Ausferti­gung der an sie beschlossenen Vorantwort verzögert werde, weil Mechtl „ja nit studiert“ und mit Geschäften überhäuft sei 208) und ähnlich meldet Bodenius dem Herzog Maximilian von Bayern im Jahre 1603, daß die Ausfertigungen im Straßburger Bistumsstreit nicht zustande kämen, da Mechtl „zu diesem werk nit sufficiens sei und müsse der Hanniwald dis negocium ganz und gar ausfertigen“ 209). Mechtl verdankte wohl seine Stellung in erster Linie seinem Schwager. Seine Tätigkeit als Sekretär fand durch seine Ernennung zum Taxator am 11. September 1606 ihr Ende. Er machte sich erbötig, dem Reichssekretariat auch weiterhin bei der Aufsuchung der Akten, worin er große Erfahrung hatte, beizustehen. Im geheimen Rate wurde er bezeichnenderweise auch deshalb als zur Taxatorstelle geeignet erklärt, weil er nicht unvermögend sei und über Kredit verfüge 21°). Als Taxator diente Mechtl dann noch über 22 Jahre. Mit kaiserlichem Dekret vom 20. April 1629 wurde er, nachdem er frei­willig resigniert hatte, gleichsam in den Ruhestand versetzt211). Von Kaiser Mathias hatte er 1612 eine Wappenbestätigung erhalten und 202) Vgl. R. K. Verf. A. 7 (Mechtl). 203) R. Taxbuch 1587. s04) R. H. R. Resol. Prot. saec. XVI, Nr. 75, fol. 30 v. 20S) R. Taxbudi 1597. 20e) Vgl. den Vmk. Mechtls auf der Supplik Alnbeggs v. 1598 i. R. H. R. Jud. Mise. 1 u. R. Taxbudi 1599. 207) Vgl. Belgische Hofkorr. Kart. 8 die J. 1602 u. 1603. 20S) Ritter, Briefe u. Akten 1, 288, Nr. 206. 20B) S t i e v e, Briefe u. Akten 5, 226, Anm. 1. 21°) Vgl. das Geh. Rats Prot. v. 27. Juli 1606 i. R. K. Verf. A. xi, Nr. 2. 211) R. K. Verf. A. 34 *. 379

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