Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition

Ferdinand II. hatte ihm noch 1628 den Titel eines kaiserlichen Rates, den er schon bisher in seiner Eigenschaft als Taxator führen durfte, persönlich verliehen212). Mechtl starb am 28. Dezember 1631 21S). Mechtls Nachfolger als Gehilfe Hannewalds wurde Gottfried Hertel. Gleich Hannewald aus Schlesien gebürtig, wurde er von diesem dem Kaiser in einer Eingabe vom 26. Juni 1606 besonders warm emp­fohlen 214). Hertel, der damals die Stelle eines Appellationssekretärs der böhmischen Krone bekleidete, hatte auf verschiedenen hohen Schulen die Jura studiert, unter anderen auch auf der Universität in Löwen, und war dort nach des Justus Lipsius Zeugnis durch drei Jahre Dekan der juridi­schen Fakultät. Nachdem der geheime Rat sich am 27. Juli 1606 für seine Anstellung ausgesprochen hatte und der Mainzer Kurfürst dem Kaiser seine Zustimmung dazu ausgedrückt hatte, wurde er am 11. Sep­tember 1606 als Extraordinari-Sekretär beeidigt215). In seiner Arbeit trat Hertel zunächst ganz an die Stelle Mechtls und bearbeitete hauptsächlich die Reichshofratssachen. Mit der Ernennung Hannewalds zum wirklichen geheimen Rat und mit dessen häufigen diplomatischen Missionen wächst auch Hertels Wirkungskreis, schon 1607 unterzeichnet er kaiserliche Schreiben nach Brüssel 218). Für seine Vertrauensstellung beim Kaiser spricht, daß ihm dieser im Dezember 1608 den eigenhändigen Befehl erteilte, in einer ganz geheimen Sache, die auch Barvitius nicht erfahren sollte, an Hannewald zu schreiben 217). Am 7. April 1609 wurde Hertel als wirklicher Reichshofrat beeidigt218) und nahm in den folgenden Jahren, als die Besetzung dieses Kollegiums immer schwächer wurde, hier einen wichtigen Platz ein. Als dann Hannewald im Sommer r6n Prag verlassen mußte219), gewann Hertel noch höheren Einfluß. Im August wurde er vom Kaiser auch zu den Kurfürsten von Sachsen und Mainz gesandt und sollte Hannewald angeblich auch vor der Rückkehr nach Prag warnen 22°). Dieser hielt Hertel, den er ja in die Reichskanzlei gebracht hatte, durchaus für seine Kreatur 221), ob in den letzten Lebenstagen des alten Kaisers, als dieser Hertel die Korrespondenz mit Hannewald verbot 222), nicht Hertel selbständigere Wege einzuschlagen suchte, wird sich kaum entscheiden lassen. Jedenfalls ist er ebenso wie Hannewald in die Dienste des Mathias getreten, muß sich aber noch im Jahre 1612 aus der Reichskanzlei zurückgezogen haben. Schon 1609 hatten er und sein Vetter Hans nebst einer Wappenbesserung den Adel erhalten 228). 212) R. Reg. Math., Bd. 2, 276 v u. Férd. II., Bd. 8, 141 v. 213) R. Taxbuch 1631. 214) R. K. Verf. A. 7 (Hertel). 215) R. K. Verf. A. 7. — Wenn S t i e v e, Briefe u. Akten 5, 619, Anm. 1, 626, Anm. i u 633, Anm. 2 von Konzepten und Vermerken von der Hand Hertels aus dem J. 1603 spricht, so beruht dies auf einem Irrtum, da die dort zitierten Konzepte von der Hand Mechtls sind. 216) Belg. Hofkorr. 8. 217) Stieve, Briefe u. Akten 6, 536, Anm. 2. 21S) R. H. R. Verf. A. 26 (Leuchtenberg). 219) Vgl. oben S. 377. 22°) C h r o u s t, Briefe u. Akten 9, 689, 733, 736. 221) Ebda. 10, 58, Schreiben Christians v. Anhalt v. 23. Okt. 1611. 222) Vgl. Hannewalds Schreiben an Max v. Bayern ebda. 304. 223) R. Registr. Rúd. II., Bd. 32, fol. 187. 380

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