Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
VI. Biographische Daten und Betätigung der einzelnen Beamten - 2. Sekretäre der deutschen Expedition
gewiesen 392). Für seine Tätigkeit in der Kanzlei lassen sich kaum Belege beibringen. Seine Hauptstütze war der Referendar Frank, der auch einen großen Teil der konzeptiven Arbeit leistete. Er hat das alte Reich nicht lange überlebt und starb am 27. Oktober 1807 zu Wien. Sekretäre der deutschen Expedition. Mit dem Reichsvizekanzler Seid kam aus der Kanzlei Karls V. auch der Sekretär Wolf Haller in die neue Reichskanzlei Ferdinands. Wann Haller in die Kanzlei Karls eintrat, läßt sich nicht feststellen, ebensowenig Sicheres über seine frühere Laufbahn ermitteln. Er stammte aus Regensburg. Wenn er in einem späteren kaiserlichen Privileg Haller zu Raiten- puech genannt wird1), darf man wohl annehmen, daß er in diesem kleinen schwäbischen, in der Nähe Augsburgs gelegenen Orte begütert war. Der Beginn seiner Tätigkeit in der kaiserlichen Kanzlei fällt jedenfalls vor das Jahr 1550, denn das Adelsdiplom, das er am 3. Februar 1554 von Karl V. erhielt, wie das vom gleichen Tage datierte Privileg über den Sekretärstitel spricht von seiner langjährigen Tätigkeit als Sekretär2), und in den letzten sieben Jahren der Regierung Karls begegnen wir seiner Hand in vielen Konzepten. Dem Diplom von 1554, das Verleihung des Adelsstands samt Wappen, des Palatinats, Ernennung zum familiaris aulae und verschiedene kleinere Rechte beinhaltet, folgte am 17. Januar 1556 ein weiteres Privileg, das ihm und seinen drei Brüdern eine Anzahl von Freiheiten, wie ständige Taxfreiheit, verlieh3). Als der Kaiser dann im August 1556 knapp vor seiner Abdankung das ganze Kanzleipersonal mit mehr oder minder reichen Geldanweisungen bedachte, erhielt auch Haller 1000 fl. aus heimgefallenen Stadtsteuern zugewiesen 4). Aus der Höhe des Betrages ersieht man, daß er damals zu den ersten Beamten gehörte. Dies wird vollends dadurch bewiesen, daß er vom Kaiser dazu bestimmt wurde, den Prinzen Wilhelm von Oranien und Seid als dritter Gesandter zu begleiten, um gemeinsam mit ihnen den Kurfürsten den Thronverzicht des Kaisers zur Kenntnis zu bringen. Am 3. August 1556 ist die Vollmacht des Kaisers an die Kurfürsten für seine drei Gesandten datiert5) und vom gleichen Tag datiert das von Granvella, Seid und Haller Unterzeichnete Mandat Karls V., mit dem er die Niederlegung der Regierung und seine Abfahrt nach Spanien dem ganzen Reiche notifizierte6). Die Durch““*) a. a. O. 150 u. 313; ferner v. S r b i k, Metternich, der Staatsmann u. der Mensch 1, 103. *) Im Lehenbrief von 1578 März 21 (R. Reg. Rúd. II. Bd. 11, fol. 45 T). 2) Inser. i. d. Bestät. v. 1565 Jan. n, Konzept i. Staatsarch. d. Innern u. d. Justiz. Das Privilegium secretariatus R. Reg. Karls V. Bd. 22, fol. 219 T, Die Reichsregisterbücher Kaiser Karls V., Nr. 8542. Hier wird er Ratisponensis genannt. Mameranus’ Catalogus familiae totius aulae caesareae per expeditionem adversus inobedientes usque Augustam Rheticam . . . 1547 et 1548 nennt Haller unter den S. 18 aufgezählten Sekretären noch nicht. 3) Inser. wie oben. 4) R. H. R. Resol. Prot. Nr. 12, fol. 63. 5) Vgl. die Vollmacht bei Joh. Willi. Hoffmann, Sammlung ungedruckter Nach richten S. 22. 6) Das Mandat ebenda 14. 356