Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 11. Einkünfte und Privilegien
Taxgegenhandler, Taxamtsadjunkten und Registranten zusammengelegt und so Ersparungen erzielt147). Für das 18. Jahrhundert können wir aber auch ziemlich genau die variablen Einkünfte, wenigstens aus den Subskriptionsgebühren und Bibalien berechnen. Damit waren allerdings die Einnahmen einzelner Beamtenkategorien noch nicht erschöpft. Wie die Referendare ihre Subskriptionsgebühren, so erhielten die Reichshofratssekretäre ihre Gebühren für die Ausfertigung der Reichshofratskonklusa und bestimmte Taxen bei Thronlehen sowie bei der Introduktion und Verpflichtung der Reichshofratsagenten, wobei der lateinische Sekretär allerdings dem deutschen stark nachstand. Die Registratoren bezogen die Vidimationsgebühren für die beglaubigten Abschriften aus der Reichsregistratur und der Protonotar hatte Einkünfte aus den Protokollextrakten und den Kopialgebühren, welch letztere er mit dem Registranten teilen mußte. Das Taxamtspersonal partizipierte an den Schnur- und Kapselgeldern, die für die Besiegelung eingenommen wurden und der Kanzleidiener bezog unter dem gleichen Titel die Schnur- und Libellgelder. Es war ein außerordentlich verzweigtes System der verschiedenartigsten Taxen und Gebühren. Genauere Ziffern für diese lassen sich leider nicht ermitteln. Darum müssen wir uns mit einer Übersicht über den Ertrag der Subskriptionsgebühren und des B i b a 1 e s, welche wohl die wichtigsten waren, begnügen. Ich greife die Jahre 1701, 1706, 1711, 1721, 1725, 1730, 1732 und 1739 heraus und stelle die beiläufigen Gesamteinkünfte aus Gehalt, Subskriptionsgebühren und Bibalien im folgenden zusammen148): R e i c h s v izekanzler Referendi are Registratoren etc. Kanzlisten I. Klasse 1701 4045 + 16377=20422 1332+ 6266= 7598 628 + 1600=2228 300+1600=1900 1706 4°45 + 19896=23941 1332+ 7765 = 9097 628+2000=2628 300+2000=2300 1711 6c>4$140)+ 6570=12615 1332+ 2676= 4008 628+ 950=1578 300+ 950=1250 1721 6045 + 10948=16993 >532+ 4579= 6111 828 + 1200=2028 480+1200=1680 1725 6045 +21169=27214 1532+ 6652= 8184 828 + 1800=2628 480+1800=2280 1730 6045 + 9149=I5I94 1532+ 3327= 4859 828+ 800=1628 480+ 800=1280 1732 6045 + 39448=45493 1532+14139= 15671 828 + 5300=6128 480+5300=5780 1739 6045 + 7393 = 13438 1532+ 3126= 4658 828+ 800=1628 480+ 800=1280 147) Vgl. dazu R. K. Verf. A. 48 Taxamtsausarbeitung von 1766. — Daß die tatsächliche Erhöhung hinter einer Verdoppelung weit zurückblieb, zeigt ein Vergleich mit den wirklichen Bezügen von 1718 (Liste i. R. K. Verf. A. 28), dabei ist allerdings zu beachten, daß ein Teil der 1718 ausbezahlten Gnadenadjuten auch weiterhin fortbezogen wurde, 1718 erhielt der Reichsvizekanzler 2545 fl. Gehalt + 1500 fl. Gnadenassignation + 2000 fl. Kcmmissionsgelder, zusammen 6045 fl., die Referendare und Sekretäre 782 fl. Gehalt + 550 bzw. 600 fl. Gnadenassignation, zusammen 1332 bzw. 1382 fl., der Taxator 500 + 120 + 100 fl., zusammen 720 fl., der Registrator 428 fl. + 200 fl., zusammen 628 fl., der Protonotar 428 fl. + 240 fl. (als Registrant) + 60 fl. Gnadenassignation, zusammen 728 fl., der Taxgegenschreiber samt Gnadengeld 485 fl., die Kanzlisten 300 fl., 240 fl. und 180 fl., worin 60 fl. Gnadengelder eingerechnet sind. las) Die Ziffern beruhen größtenteils auf den Berechnungen der Tabellen i. Mzer. R. K. 20. Die Bibalsportionen können nicht genau errechnet werden, weil teils 22, teils 20 Portionen, je nachdem ob die Sekretäre (Referendare) partizipierten oder nicht, zur Verteilung kamen und die Jura Cancellariae (Bibalien) in den Tabellen nur generell ausgewiesen werden. Bei den Referendaren mußten daher auch die Einnahmen aus den Jura Canc. vernachlässigt werden, ebenso sind bei den Einnahmen der Registratoren noch die Vidimierungsgebühren hinzuzuschlagen. la9) Die Steigerung von 4045 auf 6045 fl. erklärt sich aus den 1713 eingeführten Kommissionsgeldern, vgl. auch Kretschmayr, Reichsvizekanzleramt 445 f. Unberück130