Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 11. Einkünfte und Privilegien
Aus diesen Beispielen ergibt sich die überragende Bedeutung der Einkünfte aus Subskriptionsgebühren und Jura cancellariae für die Beamten. Sie zeigen aber auch, wie schwankend diese waren und wie sie in schlechten Jahren fast auf die Hälfte herabsinken konnten. Von kaum geringerer "Wichtigkeit waren für das Personal der Reichskanzlei jene meist als Verehrungen bezeichneten Geschenke und T rinkgelder der Parteien, die seit jeher eine große Rolle im Einkommen der Beamten spielten, über die wir aber aus naheliegenden Gründen im einzelnen nicht unterrichtet sind. Erst durch die Aktion, die Josef II. gegen diese uns heute ganz unzulässig erscheinende Gepflogenheit unternahm, erfahren wir Näheres über den Umfang und die Höhe dieser Geschenke. In der älteren Zeit hören wir nun in einzelnen Fällen bestimmte Ziffern 1B0). Diese Verehrungen empfingen keineswegs etwa nur die unteren Beamten der Kanzlei, vielmehr wurden gerade Vizekanzler und Referendare besonders ausgiebig damit bedacht. Daß diese Geschenke von den Beamten zuweilen direkt gefordert wurden, beweist eine 1645 beim Erzkanzler eingelaufene Beschwerde, derzufolge der Sekretär Schröder außer den bereits für ein Grafendiplom ihm geschenkten 100 Reichstalern noch eine weitere Verehrung in gleicher Höhe verlangte; erst ein Befehl des Erzkanzlers veranlaßte Schröder zur Aushändigung des Diploms151). Als der König in Preußen anläßlich der Verleihung des Königstitels im Jahre 1700 dem Kanzleipersonal 3000 fl. schenkte, war dies den Beamten zu wenig und sie suchten mehr zu bekommen 152). Der Weg von diesen Verehrungen zu richtigen Bestechungen war nicht allzu weit. Tatsächlich haben vom 16. bis zum 18. Jahrhundert fast ununterbrochen solche Bestechungen stattgefunden. In der langen Reihe der Reichsvizekanzler finden sich nur wenige, die nicht der Annahme von Bestechungsgeldern beschuldigt wurden und bei vielen läßt es sich auch aus den Quellen erweisen. Selbst Persönlichkeiten wie Ferdinand Sigismund Graf Kurz und Friedrich Karl Graf Schönborn nahmen ungescheut solche Gelder an 153). Eine rühmliche Ausnahme bildet Georg Sigismund Seid154). Nicht viel besser stand es mit den Sekretären. Unter solchen Umständen konnte man auch beim unteren Kanzleipersonal kein anderes Verhalten erwarten. Der sichtigt blieben die Gnadengelder, die der Vizekanzler auch weiterhin noch empfing (bei Schönborn oft mehrere tausend Gulden im Jahre) sowie der Anteil an den Taxen der Thronlehen, der sich in guten Jahren für den Vizekanzler auch auf 600—800 fl. belief, für jedes Lehen 121 fl. und schließlich der Reichshofratsgehalt des Vizekanzlers mit 4000 fl. (seit 1716) sowie die Geheimratsgebühren. lr>0) Einige Listen über die Verteilung von Verehrungen unter die Beamten in einzelnen Fällen i. R. K. Verf. A. 54. 151) Beschwerde des Generalwachtmeisters Wevelt de pr. 1645 Juli 24, Mzer. R. K. 12. 152) R. K. Verf. A. 54. — Anderer Art waren die Geschenke, die der Beamtenschaft vom Kaiser gelegentlich zuteil wurden. So schenkte Karl VI. den Beamten der latéin. Expedition 1724 für ihre langjährige Arbeit wegen Comadiio 1000 Pistolen aus den Einkünften dieses Reichslehens, ebda. Unter Karl VI. erhielten die Beamten auch des öfteren bei den kaiserlichen Jagden Wildschweine zum Geschenk, z. B. 1724 4 Schweine, R. K. Verf. A. 28. 16s) Vgl. unten S. 339 f. 1M) Vgl. Steinherz, Nuntiaturberichte aus Deutschld. II/3, 311 u. 338 f. 9* 131