Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 11. Einkünfte und Privilegien
es auch trefflich, die Gunst des Kaisers zur Erwerbung von großem Grundbesitz auszunutzen. Mit dem ersten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts verschlechterte sich die Lage der Beamtenschaft, nicht wegen ungünstiger Eingänge des Taxamtes, das vielmehr gerade damals eine Blütezeit hatte, sondern infolge steigender Teuerung aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen. Wirklich betroffen wurde dadurch jedoch nur die untere Beamtenschaft, da der Vizekanzler und die beiden geheimen Sekretäre (Referendare) in diesen Jahren sehr bedeutende Beträge an Subskriptionsgebühren erhielten 142), wobei allerdings gewisse Schwankungen zu verzeichnen waren und der lateinische Sekretär hinter dem deutschen stark zurückblieb. Nachdem die Kanzlisten schon 1705 mit 60 fl. im Jahre aufgebessert worden waren 143), richteten sowohl der Vizekanzler Schönborn wie der Resident und Taxator Gudenus 1712 und 1714 Eingaben an den Erzkanzler wegen Erhöhung der Besoldungen144). 1714 verfügte daraufhin Lothar Franz von Mainz, daß die von bestimmten, in der Tax- rolle nicht verzeichneten Expeditionen einfließenden Gelder den Kanzleipersonen zukommen sollten 145). Als die Beamten dann 1717 in einer Bittschrift an den Erzkanzler darauf hinweisen konnten, daß der Kaiser bereits bei seinen Kanzleien und Dikasterien und auch beim Reichshofrat die Besoldung verdoppelt habe, entschloß sich der Kurfürst mit Reskript vom 16. Januar 1720, das gleiche für die Reichskanzlei zu verfügen 148). Die Lage des Taxamtes war gerade in diesen Jahren sehr günstig und gestattete diese Erhöhung der Besoldungen ohne weiteres, um so mehr, als es sich nur um eine Verdoppelung der Gehaltsansätze von 1659, nicht aber um eine solche der tatsächlichen damaligen Besoldungen handelte, die längst stark über dem Niveau von 1659 lagen. Nach der neuen Besoldungsordnung von 1720 erhielten nunmehr die Beamten einschließlich des Holz- und Lichtgeldes folgende Bezüge: Vizekanzler 4445 fl., Referendare 1532 fl. 30 kr., Reichshofratssekretäre 1332 fl. 30 kr., Taxator 1120 fl., Registratoren und Protonotar 828 fl. 30 kr., Konzipisten 800 fl., Taxgegertschreiber 600 fl., Taxamts- adjunkt 600 fl., Registranten 480 fl. und Kanzlisten 480 fl., 360 fl. und 200 fl. Die Zahl der wirklichen Kanzlistenstellen wurde dabei von 1 j auf 10 herabgesetzt und die eingesparten Posten mit jenen der Konzipisten, Der Kaiser bewilligte Söldner laut Dekret der Hofkammer v. 8. Febr. 1638 ein Gnadengeld von 15.000 fl., das bei Söldners Tod allerdings noch nicht bezahlt war, R. K. Verlass. A. 166. Der Vizekanzler Ulm erhielt 1620 vom Erzkanzlcr die Schaumburgische Fürstenstandstaxe, der Sekretär Pucher eine Nobilitationstaxe, R. K. Verf. A. 30, der Vizekanzler Königsegg 1675 eine Baronatstaxe von 2000 fl., R. Taxbuch, dem Reichshofratssekretär Menßhengen wurden 1685 die Strafgelder, die Graf Styrum zu zahlen hatte, im Betrage von 1000 fl. geschenkt, R. K. Verf. A. 30. 14ä) Aus den tabellarischen Ausarbeitungen aus d. J. 1772, Mzer. R. K. 20, lassen sich folgende Ziffern für die Subscriptionsgebühren der Jahre 1710—1719 entnehmen: Reichsvizekanzler 14.995 fl., 6570 fl., 6743 fl., 14.583 fl., 17.971 fl., 17.227 fl., 24.050 fl., 11.478 fl., 15.758 fl. und 9548 fl. Deutscher Referendar 7157 fl., 2676 fl., 2881 fl., 5104 fl., 4593 fl., 6218 fl., 6504 fl., 4257 fl., 6372 fl. u. 3944 fl. Lateinischer Referendar: 846 fl., 609 fl., 457 fl., 2493 fl., 4630 fl., 2448 fl., 4480 fl., 1583 fl., 1646 fl. und 783 fl. 143) Mzer.R.K. 33. 144) Mzer. R. K. 40 u. 43. 145) Mzer.R.K. 33. 148) Mzer.R.K. 43. 9 129