Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 11. Einkünfte und Privilegien

der Bezüge zulässig sein. Auch die immer noch geübte Praxis, sich selbst dadurch bezahlt zu machen, daß man Expeditionen aus dem Taxamte nahm und den Parteien gegen Erlag der Taxe aushändigte, wurde neuerdings strenge verboten, ebenso die unter verschiedenen Vorwänden von den Parteien über die Taxen hinaus erpreßten Sonderzahlungen. Ein wichtiger Fortschritt im Interesse der Beamtenschaft war die Bestimmung, daß Witwen und Waisen der rückständige Gehalt ihrer Gatten und Väter so ausbezahlt werden sollte, als ob diese noch am Leben wären. Da die nächsten Jahr­zehnte dem Taxamte verhältnismäßig recht gute Eingänge brachten, ge­staltete sich die Lage der Beamtenschaft gegen das Ende des 17. Jahrhunderts nicht ungünstig. Zu den festen Besol­dungen kamen noch sehr namhafte Einnahmen aus den Taxen, besonders bei den höheren Beamten. So ergibt sich beispielsweise für das Jahr 1675 für den Reichsvizekanzler aus den Subskriptionsregalien ein Ertrag von zirka 4000 fl., für die Sekretäre von zirka 2000 fl.138). Dazu kommt noch, daß auch die Gehalte durch Zulagen vielfach höher waren, als sie die Ordnung von 1659 ansetzte. So bezog 1675 der Reichsvizekanzler Königsegg 2544 fl. und der Sekretär Schröder 1460 fl. Was das Bibale der unteren Kategorien betrifft, so können wir für 1675 einen Betrag von zirka 230 fl. pro Kopf ermitteln 139). Uber die Verteilung des Schreibgeldes war man 1670 zu einer Vereinbarung gelangt, derzufolge das Schreibgeld für alle Gratialexpeditionen, sie mögen von wem immer geschrieben sein, zu­sammengeschlagen und bei der Bibalsverteilung unter alle jene, die sich des Schreibens angenommen, zu gleichen Teilen verteilt werden sollte 14°). Seit der Ordnung von 1658/59 war auch ein Relutum für den bisherigen Na­turalholzbezug eingeführt worden. Die höheren Beamten erhielten jetzt ein jährliches Holz- und Lichtgeld von 32 fl., die unteren von 28 fl. 30 kr. Dem Vizekanzler kam für Holz sogar ein Jahresbetrag von 600 fl. zu. Bei einer völligen Erfassung des Einkommens der Beamtenschaft müssen auch für das ganze 17. Jahrhundert die Gnadengelder in Betracht gezogen werden. Sie wurden in erster Linie den Vizekanzlern und Sekretären zuteil, aber auch anderen Beamten bewilligte sie der Erzkanzler fallweise. Be­sonders hoch waren sie in der ersten Hälfte und um die Mitte des Jahr­hunderts, allerdings blieb es damals wegen des Mangels an Mitteln oft bei der formalen Bewilligung und vergingen viele Jahre, bis es zur Auszahlung kam. In der früheren Zeit des 17. Jahrhunderts erhielten die Sekretäre auch Gnadengelder vom Kaiser bewilligt. Der Erzkanzler gab diese Gnaden­gelder häufig in der Form, daß er ihnen eine ergiebige Taxe überließ oder Strafgelder für diesen Zweck verwandte 141). Einzelne Beamte verstanden 138) Diese Ziffern beruhen auf Berechnungen aus dem Gratialbuch. Da die Daten der faktischen Einzahlung der jura subscriptionis nicht immer angegeben sind, kann nicht festgestellt werden, ob die ganzen oben genannten Beträge auch schon i. J. 1675 von den Beamten eingenommen wurden, jedenfalls fielen sie ihnen aber rechnungsmäßig für 1675 zu. 139) Auch diese Ziffer ist aus dem Gratialbuch errechnet und kann nur beiläufige Richtigkeit beanspruchen. Es gilt für sie das gleiche wie für die Jura subscriptionis. 14°) Übereinkommen v. 2. Jan. 1670, R. K. Verf. A. 53. 141) Einige Beispiele mögen das oben Gesagte illustrieren: Dem Vizekanzler Kurz bewilligte der Erzkanzler 1643 den Betrag von 8000 fl., dem Sekretär W. Schröder, dem Konzipisten Thoman und dem Taxator Freisinger je 1000 fl., R. K. Verf. A. 13. Der Sekretär Arnoldin erhielt in den J. 1621—1634 im ganzen 62.000 fl., R. K. Verf. A. 30. 128

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