Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 11. Einkünfte und Privilegien

Stallknechte und Aufwärter verwendete und sie prügelte 110), so war ein solches Vorgehen nicht geeignet, besser qualifizierten Männern den Eintritt in die Reichskanzlei als wünschenswert erscheinen zu lassen. Es fehlt auch schon im 16. Jahrhundert nicht an Klagen über die Schreiber, obzwar gerade damals auch manch tüchtiger Mann unter ihnen zu finden war. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden solche Klagen noch viel häufiger. So berichtet der Reichsvizekanzler Königsegg im Jahre 167$, daß sich unter den Kanzlisten nicht einer finde, der zum Konzipisten geeignet sei, keiner von ihnen könne ein rechtes deutsches, geschweige denn lateinisches Konzept aufsetzen 111). Ähnliche Klagen hören wir 1709 und 1723 von Schönborn. Es seien nur wenige unter den Kanzleischreibern, die eine korrekte und ansehnliche Schrift hätten, gar keine aber, die Sprachkenntnisse und andere notwendige Qualitäten hätten, um sie bei Gesandtschaften verwenden zu können 112). Diese Verhältnisse hatten sich auch nach der Mitte des 18. Jahrhunderts nicht gebessert. Der Reichsvizekanzler Colloredo und der Taxator Brée klagen übereinstimmend über den Mangel an tüchtigen Arbeitern unter den Kanzlisten 113). Die Ursache dieses Übelstandes war in der Protektions- und Vetternwirtschaft zu suchen. Wenn die Vizekanzler, Referendarien und Sekretäre ihre Privatschreiber zu Kanzlisten machten, mochte dies noch angehen, da diese gewiß nicht zu den schlechtesten Arbeitskräften gezählt haben dürften, wenn sie das gleiche aber mit ihren Dienern und „Livree­bedienten“ machten, was uns ausdrücklich bezeugt ist114), mußte dies den Kanzlistenstand tief herabdrücken. Wie nachteilig sich diese mangelnde Qualifikation in einzelnen Stadien des Geschäftsganges auswirkte, wird noch zu zeigen sein. Einkünfte und Privilegien. Die Entlohnung für die Beamtenschaft der Reichskanzlei wurde aus den Eingängen des Taxamtes geschöpft, wobei zwei voneinander scharf getrennte Kategorien von Bezügen zu unterscheiden sind: die eigentliche feste Besoldung und der je nach Rang und Stellung der Beamten als Jura subscriptionis oder Jura cancellariae und Bibale bzw. Schreibgeld bezeichnete variable Anteil der Beamten an den Taxen sowie verschiedene, einzelnen Beamtenkategorien gebührende Spezialtaxen. Zu diesen ordentlichen regelmäßigen Einnahmen kamen noch als außer­ordentliche die Gnadengelder und Zubußen aus verschiedenen Quellen sowie die meist als „Verehrungen“ bezeichneten Geschenke der Parteien. Schließlich muß auch noch jener illegalen Einkünfte ge­dacht werden, die nach unseren heutigen Begriffen als Bestechungsgelder zu qualifizieren wären. An fixer Jahresbesoldung wurden 1559 in Augsburg folgende Beträge festgesetzt: Für den Reichsvizekanzler Seid 1800 fl., den Sekretär Haller 110) Vgl. oben S. 23. Nach dem Zeugnis des Sekretärs Benck soll Vieheuser den Kanzlei­schreiber Krix in der Kanzlei mit einem Prügel „abgeschmiert“ haben (R. K. Vcrf. A. 53). ul) Mzer. R. K. 25 b: 1675 Aug. 18. 112) Mzer. R. K. 32: 1709 Nov. 5 u. 1723 März 20. 113) Mzer. Korr. 94: 1761 Juli 2 u. Aug. 14. 114) R. K. Verf. A. 5 j: Ber. a. d. Erzk. v. 1750. 122

Next

/
Oldalképek
Tartalom