Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 11. Einkünfte und Privilegien

éoo fl., den Sekretär Kirchschläger 360 fl. und 200 fl. Gnadengeld aus den Taxen, zwei weitere Sekretäre der deutschen Expedition je 300 fl., den Taxator 300 fl. und 150 fl. Gnadengeld, den Registrator der deutschen Ex­pedition 240 fl., den Expeditor Schönauer 180 fl., für drei Kanzleischreiber der deutschen Expedition je 144 fl. und für die übrigen Kanzleischreiber dieser Expedition je 120 fl. Der Sekretär der lateinischen Expedition Singk- moser bezog 360 fl. und 400 fl. Gnadengeld, dessen Gehilfe Rapitius 240 fl., der Registrator Argento 180 fl., die Kanzleischreiber 156, 120 und 96 fl. 115). In der nächsten Zeit traten in diesen Bezügen größere Veränderungen kaum ein. Die Reichsvizekanzler Weber und Zasius bezogen 1570 allerdings etwas weniger als Seid, Weber erhielt in diesem Jahre im ganzen 1601 fl. 14 kr., Zasius ungefähr das gleiche, der normale Monatsgehalt war für beide mit 125 fl. angesetzt116 117). Die Sekretäre Obernburger und Ersten­berger erhielten ein Jahresgehalt von 66o fl. und 200 fl. Zubußgeld, bei den Registratoren war eine Erhöhung auf 300 fl. eingetreten und die Bezüge der Kanzlisten betrugen 180, 144 und 120 fl. Der letztere Betrag war der Normalbezug, den auch der Kanzleidiener erhielt, während sich der Ofen­heizer mit 6 j fl. Münze begnügen mußte. Auch einzelne Schreiber bezogen Zubußen. In diesen Ansätzen bewegten sich die Gehaltsbezüge der Beamten bis in den Beginn des 17. Jahrhunderts. 1594 besserte der Erzkanzler die Kanzlisten um j fl. monatlich auf 11T). Von größter Bedeutung waren für die höheren Beamten die Gnadengelder, die ihnen vom Kaiser und vom Erzkanzler bald als einmalige Zahlung, bald als ständige Zubußgelder angewiesen wurden. Sie schwankten von mehreren Hunderten bis zu Tau­senden von Gulden. Einzelne einflußreiche Sekretäre, wie Barvitius und Hannewald, erhielten insgesamt Beträge von 7600 und 11.100 fl.118). Im 17. Jahrhundert wurden diese Gnadengelder, wie wir noch sehen werden, womöglich noch bedeutender. Erwähnt seien hier auch die Hochzeits­geschenke, welche die Beamten bei ihrer Verehelichung regelmäßig im 16. und 17. Jahrhundert vom Erzkanzler erhielten. Meist waren es silberne Trinkgeschirre, die vergoldet wurden. Ihre Kosten wurden aus dem Tax- amt bestritten. Uber die Höhe der Einnahmen der Beamten, die direkt von den T axeingängen für die von der Reichskanzlei ausgefertigten Schriftstücke abhingen, sind wir für das 16. Jahrhundert nur teilweise näher unterrichtet. In den Taxbüchern des 16. und der ersten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts erscheinen neben der eigentlichen Taxe als Jura cancellariae und als Schnurgeld noch jene Beträge verzeichnet, die direkt den Beamten zuflossen. In den Jura cancellariae sind in dieser Zeit anscheinend sowohl die sogenannten Regalien, die der Vizekanzler und die Sekretäre erhielten und die man später im 17. Jahrhundert als Jura subscriptionis bezeichnete, wie die B i b a 1 i a, die dem Taxator, dem Re­gistrator und den Kanzleischreibern zu gleichen Teilen zukamen, inbe­griffen. Später verstand man unter den Jura cancellariae 115) Mzer. R. T. A. 47 Band „Acta etc.“ fol. 57 v. 116) R. Taxbuch 1570. 117) Dekret v. 1. Aug. 1594, R. Taxamt 30. — Der Schreiber Zapf wurde 1596 auf 20 fl. aufgebessert, somit 240 fl. Jahresgehalt, R. K. Verf. A. 47. 118) Mzer. R. K. 11 (am Ende). 123

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