Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 10. Herkunft, Vorbildung und Qualifikation

ließ, wird in den biographischen Notizen über die Beamten angeführt werden. Daß die Vizekanzler juristische Studien hatten, versteht sich von selbst. Besonders die älteren Vizekanzler waren vielfach gelehrte und an­gesehene Juristen, von denen sich einzelne auch wissenschaftlich hervor­getan und verschiedene Schriften verfaßt hatten. Von den Vizekanzlern des 16. Jahrhunderts waren alle mit einer Ausnahme Doctores juris, einzelne, wie Weber, hatten sich auch im akademischen Lehramt betätigt. Zumeist hatten sie vor ihrer Ernennung zu Vizekanzlern als Reichshofräte oder Räte am Reichskammergericht gedient. Juristische Schulung blieb auch die Voraussetzung für das Vizekanzleramt, als an Stelle der Bürgerlichen Männer aus den Adelskreisen an diese Stelle gelangten. Mit Walderdorff und Schönborn sind die Theologen unter den Vizekanzlern vertreten, doch hatte speziell Schönborn sehr ausgebreitete juristische Kenntnisse105 106). Auch die Sekretäre hatten in ihrer Mehrzahl juridische Stu­dien absolviert, wenn auch, besonders im 16. Jahrhundert, mancher unter ihnen sein mochte, der ohne längere theoretische Vorbildung war und sich heraufgedient hatte. Daß eine ganze Anzahl von ihnen als Kanzleischreiber ihre Karriere in der Kanzlei begannen, hat nichts zu besagen, da auch unter den Schreibern viele mit Studien waren. Besonderen Wert legte man bei den Sekretären — wie übrigens auch bei den Vizekanzlern — auf gute Sprachkenntnisse, die oft ausdrücklich hervorgehoben werden. Manche unter den Sekretären und den sonstigen höheren Beamten hatten neben den juridischen auch philosophische Studien absolviert und den Grad eines Doktors der Philosophie oder Magisters artium liberalium erreicht10e). Ju­ristischer Vorbildung bedurften nicht nur die Sekretäre, auch bei den Protonotaren war sie wegen ihrer ausschließlichen Verwendung im Reichshofrat unerläßlich. Ein vollkommenes Jusstudium galt als Voraus­setzung für die Bekleidung des Protonotariats107). Es war nicht zu allen Zeiten leicht, tüchtige und geeignete Kräfte für die Sekretärsstellen zu finden. Besonders an der Wende zum 17. Jahrhundert unter der Regierung Rudolfs II., als die kaiserliche Zentralverwaltung ganz allgemein unter dem Mangel an qualifizierten Beamten litt108), fiel es oft schwer, leistungs­fähige Kandidaten für die Sekretariate der Reichskanzlei zu finden 109). Später scheint jedoch hierin ein entschiedener Wandel eingetreten zu sein, zumindest hören wir nichts mehr von Klagen über mangelnde oder un­geeignete Bewerber. Herrschte bei der höheren Beamtenschaft — von einzelnen Ausnahmen besonders der älteren Zeit abgesehen — eine gewisse Gleichmäßigkeit der Vorbildung, so war das untere Kanzleipersonal, die Kanzleischrei­ber, weit weniger homogen zusammengesetzt. Neben Leuten, die an Vorbildung den Sekretären nicht nachstanden, gab es Elemente, die kaum die bescheidensten Voraussetzungen für ihre Dienst­leistungen erfüllten. Wenn der Vizekanzler Vieheuser die Kanzlisten als 105) Vgl. Hantsch a. a. O. 355. 106) So z. B. Georgendiel. 107) Vgl. oben S. 106. 108) Vgl. darüber Löbl i. d. Mitt. d. Inst. f. Geschfschg. 27, 659. 109) Vgl. R. K. Veri. A. 7: 1606 Juni 26 Hanniwald an Rudolf II. 121

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