Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)
II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 10. Herkunft, Vorbildung und Qualifikation
brachte bei den ersteren die Tatsache, daß sie in der Regel Vertrauensmänner des Erzkanzlers waren und das Amt des Taxators lange Zeit mit dem des Kurmainzer Residenten am Wiener Hofe vereinigt war, es mit sich, daß seit der Mitte des 17. Jahrhunderts erbländische Untertanen unter ihnen nicht zu finden sind. Schwieriger als bei der höheren Beamtenschaft ist es, sich ein Urteil über die Herkunft der subalternen Beamten zu bilden, da hier oft doch alle Angaben fehlen. Da die Kanzlei durch Jahrhunderte ihren ständigen Sitz in Wien hatte, liegt die Annahme an und für sich nahe, daß unter Kanzlisten und Registranten die Mehrzahl Österreicher und besonders Wiener gewesen seien. Tatsächlich verhält es sich jedoch nicht so. Neben dem Ernennungsrecht der Erzkanzler, die naturgemäß Leuten ihrer Umgebung diese Stellen zuzuwenden trachteten, wirkte gegen die Österreicher auch die schon erwähnte Vettern- und Cliquenwirtschaft, indem Reichsvizekanzler und Referendare oft bestrebt waren, ihre Privatschreiber und Bedienten auf die Kanzlistenposten zu bringen, keineswegs immer zum Nutzen der Sache 102). Aber einzelne Vizekanzler suchten die Österreicher auch grundsätzlich von den Kanzleistellen fernzuhalten. So hat Schönborn, der selbst unter der Ablehnung, die ihm als einem „Reichischen“ vom österreichischen Adel entgegengebracht wurde, schwer zu leiden hatte, es anläßlich der Bewerbung Hochholzers um eine Supernumerarikanzlisten- stelle direkt ausgesprochen, daß zum Mißtrauen gegen diesen Grund genug sei, weil er ein Österreicher sei, auch in verschiedenen großen Häusern zu viele Verbindungen habe. Wenn er dann sagt, es sei besser, jemanden aus dem Reich zu nehmen, „dessen treu auch devotion für die famille gesichert sein könte, umb allenfals einen fueß auf der canzley beizubehalten“ 103), so charakterisieren diese Worte die schon erwähnte Cliquen- und Günstlingswirtschaft ebensogut wie sie für die zielbewußte Familienpolitik der Schönborn zeugen, die auch kleine Mitarbeiter nicht verschmähte. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts scheint jedoch nach einer Bemerkung des Taxators Brée aus dem Jahre 1761 die Zahl der Österreicher ziemlich bedeutend angewachsen zu sein. Hingegen muß in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Zahl der aus dem „Reiche“ stammenden Beamten der Kanzlei wieder sehr groß gewesen sein, denn eine Bittschrift der Beamten an den Kaiser vom 22. September 1781 sagt ausdrücklich, daß der größte Teil des kaiserlichen Reichshofrates und der Reichskanzleiverwandten in fremden, aus verschiedenen Reichskreisen gebürtigen Personen bestehe, welche sich mit Verlassung ihrer Vaterstadt, Haus und Güter an das kaiserliche Hoflager begeben, um sich dem allerhöchsten Dienst zu widmen 104). Über die Vorbildung der Beamten sind wir ziemlich gut unterrichtet. Anstellungsgesuche, Eingaben um Nobilitierungen, Empfehlungen von Protektoren usw. bieten hier mancherlei Angaben, aus denen man sich ein ganz gutes Bild machen kann. Was sich von diesen Dingen feststellen 102) Ein Ber. an d. Erzkz. v. 1750 klagt über mangelnde Qualifikation vieler Kanzlisten, „indeme sie deren reichsvicecantzleren und referendarien bediente und livreebediente gewesen“ und wenig Studien haben, R. K. Verf. A. 55. 103) Schönborn an Erzkl. v. 1709 Apr. 3, Mzer. R. K. 32. 1M) R. K. Verf. A. 63. 120