Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 8. Kanzleidiener und Kanzleiheizer

Er besorgte, zumindest im 18. Jahrhundert, die Manipulation bei der Be­siegelung aller kaiserlichen Pergamentexpeditionen, wofür er die Sigillations- gebühr erhielt, und half in späterer Zeit auch im Taxamt beim Besiegeln der Judizialexpeditionen, wie er dort auch sonst mehrfach als Hilfskraft ver­wendet wurde. Er besorgte auch die Gänge zur Post mit den Briefen der Beamten. Wegen seiner Tätigkeit bei der Besiegelung sollte er in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch der lateinischen Sprache soweit mächtig sein, um die zur Besiegelung kommenden Urkunden verstehen zu können, damit keine Verwechslungen vorkämen. Unter solchen Voraussetzungen erscheint es begreiflich, daß 1792 ein Amanuensis beim Reichshofratspro- tokoll, Franz Feirich, ein Mann mit sehr schöner Handschrift, sich um die Heizerstelle bewarb, die gerne mit Leuten aus dem Hauspersonal der höheren Beamtenschaft besetzt wurde 82). Zum Kanzleipersonal gehörte ferner auch ein Hausmeister, in früherer Zeit meist Torwart genannt. Im 16. Jahrhundert gab es neben dem Torwart auch noch einen Zimmerwart, auch im 17. Jahrhundert scheinen eine Zeit lang beide Posten besetzt gewesen zu sein 83). Das der Reichskanzlei gehörige Gebäude in Prag hatte zeitweilig auch einen eigenen Hausmeister, dem auch die Aufsicht über die dort verbliebenen Akten oblag 84). Schließlich seien noch W appeninspektor und Wappen­maler der Reichskanzlei erwähnt. Das Wappeninspektorat schuf der Kur­fürst Lothar Franz mit Dekret vom 14. Juni 1707 85) mit der Begründung, daß bisher niemand in der Reichskanzlei etwas Gründliches in der Heraldik verstanden habe, daher zwischen höheren und niederen Wappen zum Nach­teil der Parteien und zur geringen Achtung der kaiserlichen Gnade kein Unterschied gemacht wurde. Der Wappeninspektor sollte in Hinkunft die Entwürfe der Parteien prüfen und für heraldisch richtige Wappen sorgen. Der erste Wappeninspektor wurde Wilhelm Okelly d’Aghrim, ein Irländer, der schon unter Leopold I. Professor an der Ritterakademie in Wien gewesen war und profunde heraldische Kenntnisse hatte. Er erhielt 200 fl. Gehalt aus dem Taxamt und Sporteln von den Parteien. Später wurde das Amt des Wappeninspektors zumeist von Beamten der Kanzlei, meist Kon­zipisten, versehen. Wappenmaler begegnen wir seit der Zeit Leopolds I. noch vor Einführung des Wappeninspektorats. So erhielten Johann Michael Prechler, Benedikt Kargei und dessen Schwäger Franz und Jakob Mellion sowie Josef Prechler kaiserliche Privilegien als Wappenmaler 86). ss) R. K. Verf. A. 56. — Die Stubenreinigung ließ der Heizer bezeichnenderweise im 18. Jht. durch seine „Dienstmenscher“ besorgen, wie aus der Instruktion für den Expe­ditor hervorgeht. “) Vgl. R. K. Verf. A. 56, Nr. 6, ferner Mzer. R. K. 8 a: 1629 Jan. 9 Erzkzl. an Freisir.ger. — Der Hausmeister hatte bis 1745 das Recht des Weinausschanks in der Reichskanzlei. 1745 wurde ihm dieses gegen ein Jahrespauschale v. 200 fl. österreichischer- seits abgelöst. Als 1765 diese Zahlung eingestellt wurde, gestattete ihm die Reichskanzlei den Weinausschank wieder, was dann zu Streitigkeiten mit den Österreich. Behörden und endgültiger Einstellung des Ausschanks führte. 8’) Vgl. unten S. 286 ff. 8S) R. K. Verf. A. 46. ") R.K. Verf. A. 55. 116

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