Lothar Groß: Inventare Teil 5. Band 1. Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559-1806 (1933)

II. Die Beamtenschaft, ihre Pflichten und Rechte - 7. Der Expeditor

Anwärter auf Beamtenstellen in der Reichskanzlei, sondern Leute, denen der „Access“ zur Reichskanzlei gewährt wurde, um hier zu lernen und prak­tische Kenntnisse zu erwerben. Meist waren es junge Leute aus dem Adel, darunter auch Hochadel 73), die dann bei verschiedenen anderen Stellen oder Behörden ihre Karriere machten. Bisweilen erhielten auch ältere Beamte anderer Stellen den Akzeß 74). Der Expeditor. Als im vierten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts die Klagen über die mangelhaften Leistungen der Kanzlisten immer häufiger wurden und die Disziplinlosigkeit unter ihnen immer mehr stieg, schuf der Erzkanzler das Amt des Expeditors, zu dem der bisherige Registraturadjunkt Schäffer bestellt wurde, der am 9. Mai 1739 eine eigene Instruktion er­hielt 75). Seine Hauptaufgabe war, die Kanzlisten zu überwachen, auf die Einhaltung der Amtsstunden durch diese zu sehen und ihrem Unfleiß zu steuern, ferner die Konzepte (Expedienda) unter die Kanzlisten aufzuteilen und darüber ein Protokoll zu führen, zumeist also Obliegenheiten, die ur­sprünglich dem Taxator zugekommen waren, von diesem aber zufolge der veränderten Verhältnisse nicht mehr erfüllt wurden. Er sollte auch alle Ex­peditionen mit den Schreibern kollationieren, was seinerzeit den Sekretären vorgeschrieben war, und darauf achten, daß Schriftstücke, die an Souveräne gerichtet waren, in guter, schöner Schrift geschrieben wurden. Um die Wah­rung des Amtsgeheimnisses zu sichern, wurde verfügt, daß alle zur Rein­schrift bestimmten Konzepte mit Ausnahme der dem Reichsvizekanzler vor­behaltenen, dem Expeditor zuzusenden wären, der sie unter Sperre nehmen sollte. Ihm wurde auch zur Pflicht gemacht, ein Haupttitulaturbuch an­zulegen und darauf zu sehen, daß auch jeder der Kanzlisten ein eigenes Titulaturbuch habe, um den beständigen Klagen wegen der falschen Titula­turen abzuhelfen. Der Expeditor sollte auch die ordentliche Registrierung überwachen und alle zur Unterschrift bestimmten Expeditionen persönlich in der für diesen Zweck bestimmten Rolle verschließen und zum Unter­schreiben senden, was bisher Sache des Kanzleidieners gewesen war. Ihm oblag es auch, darauf zu achten, daß keine Konzepte in Verlust gerieten. Wie die Kanzlisten, sollte der Expeditor auch die Kanzleidiener beaufsich­tigen und deren Diensteinteilung machen, ferner auch den Kanzleiheizer zu seinen Obliegenheiten bei der Reinigung der Kanzleiräume anhalten. Die Stelle des Expeditors, die zunächst nur für die deutsche Expedition ge-* schaffen wurde, erhielten weiterhin meist die rangältesten Kanzlisten. Man maß ihr große Bedeutung zu, was auch darin zum Ausdrucke kam, daß 1775 73) So 1759 Grf. Khevenhüller, Sohn des Oberstkämmerers, 1767 ein Graf Metter­nich und ein Graf Würben, 1768 ein Freiherr von Sturmfeder, vgl. R. K. Verf. A. 55. 74) Z. B. 1772 der ndöst. Regimentsrat Gf. Ferdinand von Trauttmansdorff R. K. Verf. A. 55. 75) R. K. Verf. A 46. Material über die Zustände in der Kanzlei, die zur Errichtung dieser neuen Stelle Anlaß gaben, i. Mzer. R. K. 49. — Die Bezeichnung Expeditor begegnet schon ij6o (vgl. R. Fi. R. Prot. rer. resol. saec. XVI, Nr. 17, fol. 225 u. 230), doch muß es dahingestellt bleiben, ob der Expeditor des 16. Jhts., über den nichts Näheres festzu­stellen ist, die gleichen Obliegenheiten hatte, wie der diesen Titel führende Beamte des 18. Jhts. 114

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