Historische Blätter 7. (1937)
Taras v. Borodajkewycz: Kaiser und Reichserzkanzler bei Beginn des spanischen Erbfolgekriegs
Interesse an der Frage in den Hintergrund und stempelte sie zu einer Eeichsangelegenheit, appellierte damit an den Eeichspatriotismus der Fürsten. Machte der Erzkanzler diesen Standpunkt völlig zu seinem eigenen, dann bedeutete dies in dem drohenden Konflikt offene Parteinahme für die eine Seite und zugleich ein Aufgeben der bisherigen politischen Linie. Dann aber taten sich mit einem Schlag alle die Schwierigkeiten und Gefahren für ihn und sein Land auf, deren Ausschaltung eben die Leitidee seiner ganzen Politik war. Er mußte dem Kaiser eine Antwort geben, die bei allem Entgegenkommen gegenüber dem kaiserlichen Standpunkt die nötige Vorsicht nicht außer Acht ließ, sich zu nichts verpflichtete und vor allem wieder Zeit zu gewinnen suchte. Das kurmainziscbe Antwortschreiben vom 21. Dezember wurde ein echtes Produkt dieser Überlegungen68. Es griff aus der Mitteilung des Kaisers die Geneigtheit des Wiener Hofes zu einem Abkommen heraus und unterstrich diese Möglichkeit mit großem Nachdruck als den einzigen Weg, der zu einer brauchbaren Lösung führt. Der erste Schritt, den die Wiener Eegierung tun müsse, sei die Herstellung einer Verbindung mit den Seemächten, um deren Haltung in Erfahrung zu bringen. Ohne England und Holland ist ein entscheidendes Vorgehen nicht möglich! Bei ihrer ernstlichen Unterstützung, für die man vielleicht auch noch den Papst und andere Mächte gewinnen kann, ist die Hoffnung nicht ausgeschlossen, daß der französische König sich doch zu einem Abkommen verstehen wird. Die Seemächte müssen sich einem Vorschlag des Kaisers, der seine Bereitschaft zu einem Abkommen ausspricht, freundlich gegenüberstellen. Zu sehr ist ihr Interesse mit der Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes in Europa verknüpft. Dann kann man auch hoffen, daß das Keich zu einer inneren Einigkeit und zu einem gemeinsamen Entschluß kommen wird. Es fällt auf, der Erzkanzler ließ in seiner Antwort zwei entscheidende Punkte unberührt, und zwar gerade diejenigen, die im Gesichtskreis eines Eeichsfürsten liegen mußten: Die Frage der Eeichslehen und damit die Möglichkeit, die ganze Angelegenheit vor den Eeichstag zu Kegens- burg zu bringen und ein Keichsgutachten zu verlangen. Die Zurückstellung dieser Punkte war bewußt geschehen, wie zwei Antwortsentwürfe der Mainzer Kanzlei beweisen, die der schließlichen Abfertigung beiliegen. Auch das kölnische Antwortschreiben enthielt sie und betonte sogar nachdrücklich die Notwendigkeit einer Verweisung des ganzen Fragenkomplexes 68 Welche Sorgen seine letzte Formulierung bereitete, zeigen die zurückgestellten Entwürfe, die dem schließlich approbierten Konzept beiliegen. Sie unterscheiden sich merklich von der zuletzt erteilten Antwort, wie weiter unten noch dargetan wird. Das Ganze aus M. E. A. Korr. 99. 133