Historische Blätter 7. (1937)

Walter Latzke: Das Ende des Wiener Frauenklosters St. Anna

Meierhof war zugleich mit dem Kloster St. Clara verlorengegangen). Seit dem Tode der Äbtissin Anna Welzerin (1549 oder 1550) scheint auch die Klosterzucht rasch verfallen zu sein. 1552 wurde die Äbtissin Barbara wegen ihres anstößigen Lebenswandels abgesetzt. Am 14. Oktober dieses Jahres ordnete König Ferdinand die Versetzung der abgesetzten Äbtissin in das Büßerinnenkloster St. Hieronymus an, die Nonnen von St. Anna aber sollten mit päpstlicher Dispens in den Prämonstratenserinnenorden eintreten und samt den Gütern dem Himmelpfortkloster inkorporiert werden25). Dieses Dekret kam jedoch nicht zur Ausführung, obwohl die niederösterreichische Regierung am 3. März 1554 nochmals in diesem Sinne an den Kaiser votierte26. Schon zwei Jahre später befürworteten die Visitationskommis­säre die Vereinigung von St. Anna mit dem Augustiner-Chorfrauenstift St. Jakob auf der Hülben; auch dazu kam es nicht27 28. Im Sommer 1557 sah sich der Kaiser durch die unhaltbaren inneren Zustände des Klosters, die eine von dem Propst zu Ingelheim Primus Zachner, dem Hofkaplan Michael Hifringer und dem Wiener Offizial Dr. Christoph Freysleben angestellte Untersuchung ergab, neuerlich veranlaßt, an die Auflösung von St. Anna zu denken. Am 16. Juli 1557 ordnete er in einem Brief an Dechant und Domkapitel von St. Stephan — das Wiener Bistum war damals vakant — die Transferierung der Nonnen von St. Anna und ihrer Güter in das Kloster St. Jakob an38. Obwohl für diesen Akt die päpstliche Genehmi­gung erforderlich war, sollten Domdechant und Domkapitel gemeinsam mit den kaiserlichen Kommissären die erforderlichen Schritte vorbereiten. Allein die Klarissen bestürmten den Kaiser in einem Gesuch vom 21. Juli 1557, von seinem Entschluß abzustehen und baten flehentlich, sie nicht in das ordensfremde Kloster St. Jakob zu versetzen29. Tatsächlich gelang es ihnen, den Kaiser umzustimmen; ein Dekret vom 5. November 1557 zog die Translationskommission zurück30. Eine im Februar 1558 auf­25 („. . . sovil . . . die closterjunckhfrawen zu S. Anna ausserhalb der gewesenen abtesin daselbst belangt, lassen ir ir khu. mt. gnädiglich gefallen, daß dieselben junck- frawen sambt des closters zu Sant Anna einkhomen zum Himelporten verschafft und verordent . . ., dhann dieweil sich die priorin bei Sannt Jeronime erpotten, die gewe­sene abtesin zu S. Clara in ir gotßhauß einzunemen und zu underhalten, das dieselbig abtissin dahin verordnet werde“.) Dekret der Reichskanzlei an die niederösterreichische Regierung (or.); Archiv f. Niederösterreich: Klosterrat, Karton 190 no. 42/4. 26 or. Gutachten; ebendort. 27 K. Top. XI, S. 438 (Beilage 64). 28 Joseph Kopallik, Regesten zur Geschichte der Erzdiözese Wien I, S. 1, no. 2«, S. 3. 29 K. Top. XI, S. 437—440 (Beilage 64). 30 ebendort S. 440 (Beilage 65). 103

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