Historische Blätter 7. (1937)

Walter Latzke: Das Ende des Wiener Frauenklosters St. Anna

tauchende Disziplinarangelegenheit der Chormeisterin Ursula und der Schwester Regina schien neuerlich die Gefahr einer Auflösung des Klo­sters heraufzubeschwören. Aber schließlich begnügte sich die Regierung, dem Bischof von Wien, Anton Brus, die von den Minoriten seit Jahren vernachlässigte Jurisdiktion über St. Anna zu übertragen, und teilte ihm am 1. März 1558 mit, daß der Kaiser von einer Vereinigung der beiden Klöster einstweilen absehen wolle31. Die beiden beschuldigten Nonnen entgingen der Buße in St. Hieronymus, ja die Chormeisterin durfte ihre Würde behalten 32. Die nächsten Jahre scheinen in der inneren Disziplin des Klosters keine Verschlechterung gebracht zu haben. Dagegen war die Anzahl der Nonnen in ständigem Sinken begriffen. Während 1544 der Konvent noch aus 10 Nonnen bestand, waren 1557 nur mehr 5 Schwe­stern und 2 Novizinnen im Kloster33. Schlimmer noch stand es um die Wirtschaft des Klosters. Sie war seit 1552 dem Hofmeister Kilian Sanner anvertraut, der in dieser Stellung dem Kloster während seiner vierzehn­jährigen Wirksamkeit die übelsten Dienste geleistet zu haben scheint. Als in der ersten Hälfte des Jahres 1566 die landesfürstlichen Kommissäre Dr. Christoph Hillinger und Urban Meisinger das Kloster visitierten, stellten sie fest, daß „durch des hofmeisters üble Wirtschaft das closter in solches abnehmen komén, daß 1000 fl. schulden Steuer in das landhaus erwachsen“ seien. Die Grundbücher und Rechnungen waren schlecht ge­führt, die Zinse und Zehente nachlässig eingetrieben34 35. Als Sanner im August 1566 starb, stellte sich heraus, daß er seit einer Reihe von Jahren überhaupt keine Rechnungen mehr geführt hatte36. Der Konvent bestand 1566 nur mehr aus drei Nonnen. Alle drei waren so kränklich, „daß ires gesundts und langes lebens gar schwerlich zu hoffen“36. Erst im Dezember 1566 konnte ein neuer Hofmeister, Erasmus Schaffer, bestellt werden; er erhielt am 10. Dezember 1566 eine strenge Instruktion (die wahrscheinlich von der Regierung ausgearbeitet worden war und von dem Administrator des Wiener Bistums und der Verwalterin Regina unter­zeichnet ist), nach der er künftig die Wirtschaft des Klosters führen sollte37. Aber weder diese Instruktion noch die von Kaiser Maximilian II. am 22. Dezember 1567 für alle Klöster der niederösterreichischen Lande 31 Kopallik, I, S. 1, no. 2 b—i, S. 4. 32 K. Top. XI, S. 367, 368. 33 ebendort S. 438. 34 ebendort S. 369—372. 35 Kopallik, I, S. 2, no. 3, 4. 36 K. Top. XI, S. 369, 370. 37 or. StA, ÖA, GA fz. 71 (Klosterrat, St. Anna). 104

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