Historische Blätter 6. (1934)
Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung
flüssigem Wortreichtum vorgetragen wurden, den Kern der Dinge herauszuschälen, als hätte, überschattet von den militärischen Mißerfolgen, auch ihre Entschlußfreudigkeit gelitten. Wenn die Kaiserin schließlich die Kaunitz-Zinzendorfschen Pläne resolviert hat, so tat sie es nicht, weil sie von deren Erfolg restlos überzeugt war, sondern sie wich dem Drängen des Staatskanzlers, der persönlich ihr uneingeschränktes Vertrauen besaß und jetzt unter Ausnützung aller ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten gegen Haugwitz und seine Schöpfung auftrat. Der Zwiespalt, in den dieses Duell Haugwitz—-Kaunitz Maria Theresia versetzte, wird durch eine in das Jahr 1763 fallende Resolution vollends offenbar. Damals wurde an der Neuorganisation der Länderstellen gearbeitet und der Staatskanzler stellte sich mit eindrucksvollen Worten gegen die ständischen Aspirationen und an Haugwitz’ Seite: „Ich kann“, so schrieb er bei diesem Anlasse, „nicht dafür stimmen, den Adel und die Stände wieder in die Höhe zu heben. Ich selbst bin vom böhmischen Adel und bin Gutsbesitzer, aber meine Pflicht gegen Euer Majestät steht oben an. Wie gefährlich die Machtbefugnisse des Adels sind, hat sich in Ungarn, Siebenbürgen, den Niederlanden gezeigt. Ich muß vor Gott und Euer Majestät bekennen, daß ich die Wiedereinführung der Regierung durch den Adel als ein Werk ansehe, das auf einmal alle Verbesserungen und Hoffnungen abschneidet und der Allerhöchsten Macht den empfindlichsten Stoss versetzen würde.“ Maria Theresia, aufs freudigste bewegt über die Übereinstimmung Kaunitz’ mit Haugwitz, resolvierte: „... ist zu Meinem besonderen Tröste nach so vielen Ausstellungen und Contradic- tionen doch nach reifer Überlegung für das Beste erkannt worden, was durch den Eifer, Einsicht und Activität des Grafen Haugwitz allein vor 15 Jahren geschehen, welches auch noch in übrigen Sachen wird gefunden werden.“ Diese Worte, namentlich der prophetische Nachsatz, lassen nur die eine Deutung zu, daß die Kaiserin in ihrem tiefsten Herzen immer noch an den Einrichtungen des großen Reformwerkes von 1749 hing, daß sie für die Neuerungen des Jahres 1761 nur äußerlich gewonnen worden war. Die Genehmigung der 1761er-Reform zeigt uns einen jener Fälle, in denen die Kaiserin ihre eigentliche, unvoreingenommene Meinung hinter die ihr vorgetragenen Ansichten ihrer Minister zurückstellte, weil sie in übergroßer Bescheidenheit stets glaubte, diese müßten alles besser wissen. Auch diesmal sehr zu Unrecht. Denn der 1761 eingerichtete Behördenorganismus bewährte sich gar nicht. „Es hat“, so schrieb der alte Staatsrat Stupan in einem Votum vom Dezember 1764, „diese neue Finanzverfassung nicht so bald angefangen, als man schon verschiedene Schwierigkeiten und Anstände wahrgenommen hatte und von vielen wesentlichen 13