Historische Blätter 6. (1934)

Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung

Stücken sogleich abgegangen, hieraus aber erfolget ist, dass das ganze Werk eine ganz andere Gestalt, als der Hauptentwurf ware, überkomen hat. Die hieraus gefolgten unendlichen Anfragen von den Finanzpräsi­denten und die hierüber ertheilten Verbescheidungen und Belehrungen waren nicht vermögend, das Systema in eine wohlbeschaffene Consistenz zu bringen und zum Anfang des gegenwärtigen Jahrs wurde allerseits erkant, dass das Finanzwesen eine andere Einrichtung erfordere.“ Aber nicht nur das komplizierte System der Finanz- und politi­schen Zentralbehörden, auch jene Schöpfung, an welche die Kaiserin und Kaunitz geradezu überschwengliche Hoffnungen geknüpft hatten, auch der Staatsrat hatte versagt. Es war gedacht gewesen, daß er den Zusammenhang der vielfältigen, jetzt unter eine Reihe von Hofstellen verteilten Geschäfte herstelle, daß er die notwendige Konzentration, die mit der Aufhebung des Directoriums verlorengegangen war, neu schaffen würde. Aber dieser Erwartung entsprach der Staatsrat nur zum Teile. Vor allem beseitigte er nicht den schwersten Fehler des Systems, daß das Nebeneinander der zahlreichen Hofstellen einer Bekrönung, einer gemeinsamen Spitze entbehrte, denn er sollte schon nach seinem ersten Statut nie eine Behörde mit praktisch wirksamer Exekutive wer­den, sondern immerzu ein nur beratendes Organ der Monarchie bleiben. Last und Verantwortung der Kaiserin blieben demnach üngemindert. Da­zu kam noch, daß man in den Fehler verfiel, alle, auch die gering­fügigsten Gegenstände durch den Staatsrat laufen zu lassen. Diese Praxis schuf den wenigen Räten, die zu ihrer Bearbeitung in Betracht kamen — es waren deren kaum fünf — einen solchen Berg von Arbeit, daß binnen kurzem die ganze zentrale Verwaltung ins Stocken zu kommen drohte. Alfred von Arneth, der große Geschichtsschreiber Maria Theresias, hat gelegentlich die treffende Bemerkung gemacht, daß es für die österreichi­schen Zustände nicht leicht etwas Charakteristischeres gebe, als die über­triebene Wichtigkeit, welche man der Schaffung neuer Behörden jeder­zeit beimesse. „Wenn man nur wieder eine neue Behörde mit einem Präsi­denten, einem Vizepräsidenten, so und so vielen Räthen und Sekretären besass“, so habe man immer schon gemeint, „daß der Zweck auch wirk­lich erreicht werde, in Anbetracht dessen die neue Behörde geschaffen worden“. Das gilt letzten Endes auch für den Staatsrat. Nicht, als ob seine Gutachten und Vorschläge wertlos gewesen wären, im Gegenteil, die Arbeit des Staatsrats trug wesentlich zu einer vertieften Betrachtung der zu lösenden Probleme bei, — aber auch zur Verlangsamung der ganzen Verwaltung. Es hatte sich zwischen Kaiserin und Ministerien eine neue Stelle und damit eine neue Hemmung eingeschoben, und die H

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