Historische Blätter 6. (1934)

Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung

daß das Haugwitzsche Finanzsystem als ein Friedens system erstellt worden war, das sich aber nicht nur im Frieden ausgezeichnet bewährt, sondern darüber hinaus auch noch in den ersten Jahren des Krieges durchaus standgehalten hatte. Die Ursache der finanziellen Krise lag eben nicht, wie Kaunitz glaubte, in der schlechten Verwaltung, wenn­gleich einzelnes an ihr recht verbesserungsbedürftig war, sie lag vielmehr in der Erschöpfung der Provinzen, die den Krieg nicht mehr ertrugen. Aber trotzdem, Fürst Kaunitz fand im hohen Adel, der ja immer noch die obersten Stufen der Beamtenhierarchie ausschließlich innehatte, Bun­desgenossen; denn noch war Haugwitz’ Vorgehen in den Jahren 1748/49 nicht vergessen und Haß und Feindschaft gegen ihn loderten wieder hell empor. Freilich, wenn mancher Landstand vielleicht hoffen mochte, es werde mit dem Mann auch das System fallen, so war das ein Irrtum. Die politischen und finanziellen Errungenschaften war auch Kaunitz fest­zuhalten entschlossen; zerschlagen wurde nur, als der Staatskanzler nach langwierigen Verhandlungen schließlich über Haugwitz obsiegte, das Äußerliche des „Systems“, nämlich die 1749 geschaffene Behördenorgani­sation. Das Directorium in publicis et cameralibus machte vier neuen Hof­stellen Platz: der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei, dem Kom­merzienrat, der Generalkasse und der Hofrechenkammer. Die Hofkammer erhielt ihren alten Wirkungskreis von vor 1749 wieder, das General­kriegskommissariat wurde neuerlich dem Hofkriegsrat eingegliedert und nur Staatskanzlei, Banco und Justizstelle blieben von der Reform unbe- rührt. So war an die Stelle einer in manchen Punkten schon etwas über­spitzten Konzentration eine weitgehende Auflösung der zentralen Ver­waltung in eine Reihe gleichgeordneter Behörden erfolgt. Haugwitz selber wurde seiner Stelle als Oberster Kanzler enthoben, allerdings unter gleich­zeitiger Ernennung zum Staatsminister und Berufung in den eben erst gegründeten Staatsrat, dessen Statut ihn jedoch von praktischer politi­scher Betätigung dauernd fernhielt. Was war geschehen? Die schon mehrfach zitierte, von Arneth in das Jahr 1751 verlegte Denkschrift, in der Maria Theresia dem Grafen Haugwitz ein unvergängliches Denkmal gesetzt, hatte die Kaiserin in die Mahnung an ihre Nachfolger ausklingen lassen, „zu ihrem eigenen Besten und der Erhaltung der Monarchie und Länder, in der von ihr getroffenen Einricht- und Verfassung nichts abzuändern und solche vielmehr als ein Aug-Apffel zu Abwendung ferneren besorglichen Übels zu conserviren“. Und jetzt dieser Wandel? Nun, es muß, um das Verhalten der Kaiserin verständlich zu machen, noch einmal hervorgehoben werden, daß die großen Errungenschaften des Werkes von 1749 unangetastet blieben und 11

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