Historische Blätter 6. (1934)
Friedrich Walter: Maria Theresia und die österreichische Zentralverwaltung
unbeugsame, ja brutale Energie als der richtige Mann: „Just, umb durchbrechen zu können“, schreibt die Kaiserin von ihm, „einen solchen Mann haben musté, der ehrlich, ohne Absicht, ohne praedilection und ohne ambition, noch Anhang, der das Gute, weil es gut erkennet wird, soute- niret, nebst einem grossmüthigen desinteressement und attachement vor seinen Landesfürsten, ohne praevention mit grosser Capacität und Freud zur Arbeit, auch beständigen application, das Licht nicht scheuend, noch den unbilligen Hass deren interessierten sich zuzuziehen.“ Doch mindestens ebenso bewunderungswürdig wie die Unbeirrbar- keit und Stärke, die Maria Theresia gegenüber aller, Haugwitz und sein Werk erbittert bekämpfenden Opposition zeigte, war auch der Eifer ihrer Mitarbeit und das weitreichende Verständnis für die vielen komplizierten Einzelheiten, die der Minister ihr vorzulegen hatte. Da gibt es nichts, was so geringfügig wäre, um ihrem Wissen und ihrer Entscheidung entzogen zu bleiben, nichts, was nicht ihr waches Interesse erweckte: und wie zahlreich sind jene, die vorgelegten Entwürfe beiseite schiebenden, zur Gänze eigenhändigen Resolutionen und Handzettel, in denen die natürliche Klugheit der Frau oft treffender urteilte als die in der Überschau der Dinge gehemmten Beamten! Diese kurzen Andeutungen müssen genügen, um den bedeutenden, ja ausschlaggebenden Anteil der Kaiserin an dem eine Wende in den inneren Verhältnissen ihres Reiches heraufführenden Reformwerke abzustecken. Die Einrichtung der Kreisämter und der die ständischen Verwaltungskörper in den Ländern ablösenden Repräsentationen und Kammern, die Aufrichtung des zentralen Directoriums in publicis et camerali- bus, das an die Stelle der territorialen Hofkanzleien trat, und die durch dieses erreichte administrative Union der böhmischen und österreichischen Länder brachte die landesfürstliche Gewalt ebenso, wie die von den Ständen erlangte Zustimmung zu den vorgeschlagenen mehrjährigen Abkommen über die zu bewilligende Kontribution um einen neuen, tüchtigen Schritt vorwärts und zog aus der 1620 einsetzenden Entwicklung eine letzte Konsequenz. Was den Ständen der böhmisch-österreichischen Erbländer jetzt noch verblieb, waren inhalts- und bedeutungslose Formalitäten. War dies die politische Seite der 1748/49 durchgeführten Reform, so ergab sich auf der anderen Seite — und das erwies die innere Berechtigung der landesfürstlichen Macht zu jenem Vorgang — eine gewaltige Steigerung der materiellen Potenz des Theresianischen Staates. Jene vielgerühmte merkantilistische Blüte der österreichischen Monarchie, die ihren Anfang schon in den fünfziger Jahren nimmt, um dann allerdings durch den Siebenjährigen Krieg noch einmal unterbrochen zu werden, sie war 9