Historische Blaetter 3. (1921-1922)

Edmund Friess: Der steirische Erzberg. Eine geschichtliche Skizze

schwand dieses unrühmlich geführte Unternehmen. Es hatte gleichwohl schon früher nicht an Versuchen des Landesfürstentums gefehlt, eine Reorganisation beim Innerberger Eisenwesen durchzuführen1. Aber sie mußten scheitern an der Unfähigkeit und Verknöcherung des öster­reichischen Verwaltungsapparates*. Wohl wäre der rechte Mann da­gewesen, der nicht bloß die Schäden erkannte, sondern auch ein Heil­verfahren wußte: Hans Kerzenmandl, der spätere Eisenobmann zu Steyr (1621—1624), damals steirischer Hammergewerke, der auf die wirt­schaftliche Hebung der Rad- und Hammermeister bedacht, die beiden Glieder zu einer Gewerkschaft verbinden und das einseitige Verlags­system sprengen wollte. Allein dessen Plan wurde verworfen, und an­statt die Gewerken durch eine geregelte Darlehenstilgung von ihrem Gläubiger, der Stadt Steyr, zu befreien und das alte Verlagssystem ab­zulösen, trat man wieder an die Kaufleute Steyrs heran. Die reichen Handelsherren hatten sich alber dort bereits auf ihre Güter zurück­gezogen, da sie von einem Verbleiben in der Handlungsgesellschaft keinen Vorteil für sich erblicken konnten. Und viele hatte auch der neue Glaube zur Wanderschaft getrieben. Obwohl die Stadt Steyr ver­armt war, der Eisenverschleiß stockte, nahm man sie doch nach der Auflösung der Handlungsgesellschaft als drittes Glied zum Schaden der zwei anderen Glieder in die zu begründende Innerberger Hauptgewerk­schaft auf, wodurch die Rad- und Hammerwerke des Innerberger Be­zirkes3 in das Eigentum der neuen Gewerkschaft übergingen. Diese aber stand unter staatlicher Vormundschaft und hat daher ihre kauf­männische Seite nicht so frei zur Entfaltung bringen können wie die Leobener Eisenhandelsleute, die nun an Reichtum viele Steyrer Eisen­1 Ich erinnere an die 1. f. Generalsatzordnung von 1583, in der das Verlags- veihältnis der drei unierten Glieder genau geregelt wird. Während jeder Rad­meister vom Hammermeister ein unverzinsliches Darlehen von 4000 Gulden anzusprechen hatte, das dem Verlage von vier Wochenwerken (ä 1000 Gulden = 36 Zentner Roheisen) entsprach, erhielt der Hammermeister je nach der Größe und Leistungsfähigkeit seines Hammerwerkes 3000 bis 4800 Gulden von einem Steyrer Bürger, der sein Verleger war, in gleicher Weise vorgeschossen. Für diese Darlehen, die kündbar waren, haftete der Rad- sowie der Hammer­meister mit seinem Hab und Gut. Aber auch das Betriebskapital sollte monat­lich vom Verleger dem Hammermeister vorgestreckt werden. Dafür nahm er die Halbfabrikate in Empfang, wogegen der Radmeister wöchentlich für die Massel(Roheisen-)lieferung vom Hammermeister, der sie abholen ließ, bar be­zahlt werden mußte. Vgl. neben Bittner a. a. 0. auch A. v. Pantz, Die Inner­berger Hauptgewerkschaft, a. a. 0., S. 5. * Vgl. hiezu die Worte von A. Dopsch in der Besprechung des Werkes von Werner Sombart, Der moderne Kapitalismus. Im Archiv für die Geschichte des Sozialismus und der Arbeiterbewegung (herausgegeben von Carl Grünbeirg), VIII., S. 353. 3 Von den 19 Radwerken wurden nur 10, von den 49 Hammerwerken nur 22 im ■RűtvííiKü

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