Historische Blaetter 1. (1921)

August Fournier †: Die europäische Politik von 1812 bis zum ersten Pariser Frieden

war er zunächst, noch im Sommer 1813, für die Teilung Deutschlands in zwei große, von Preußen und Österreich dirigierte Staatenbünde gewesen, wogegen sich aber namentlich das britische Hannover wehrte, bis er sich für eine verstärkte und Österreichs Herrscher­haus zu übertragende Kaisermacht samt einem Reichstag, im übrigen aber für einen »Bund von Teutschland, Österreich und Preußen« aussprach, in den auch die alte Reichsritterschaft und die im Jahre 1806 mediatisierten Reichsstände wieder Aufnahme zu finden hätten. Der Kaiser sollte die Oberaufsicht über die Reichsgerichte, die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten und der Militärsachen besorgen, womit die Souveränität der »36 Häuptlinge« wesentlich eingeschränkt wurde. Der Reichstag, gebildet aus den Repräsentanten der Einzelstaaten, und die Reichsminister residieren in Regensburg. Das Kaisertum der Österreicher fordere eine wesentliche Stärkung Preußens1. Das war noch wenig deutlich. Stimmte auch nicht über­ein mit der Meinung an den Höfen. Als Metternich im März daran­gegangen war, mit den süddeutschen Regenten zu verhandeln, um sie von Napoleon fernzuhalten, konnte das nur auf dem Boden uneingeschränkter Souveränität geschehen, wozu er von Rußland und Preußen autorisiert worden war; sie würden alles genehmigen, erklärten sie, was er mit jenen vereinbare2. Und so war es auch in Teplitz, wo Österreich im eigenen wie im Namen seiner Ver­bündeten die Beziehungen zu Bayern aufs neue anspann, bis am 8. Oktober zu Ried der Vertrag zustande kam, der neben der Garantie einer Entschädigung für die an Österreich zurückfallenden Ländereien (Tirol sofort) auch volle Souveränität dem König Max Joseph verbürgte. Da war von wesentlicher Einschränkung der Souveränität nicht mehr die Rede. Auch hat sich Franz I. mit guten Gründen nicht ent­schlossen, die vor sieben Jahren niedergelegte deutsche Kaiserkrone wieder an sich zu nehmen, so sehr dies auch von den Mittel­und Kleinstaaten gewünscht wurde. Hatte doch die Reichskrone den Rest von Kraft und Ansehen, den sie bis zum Ende ihr eigen nannte, voraus der Unterstützung jener politischen Faktoren verdankt, die nun gar nicht mehr als selbständige Staatskörper vorhanden waren: Kirchenstaaten und Städte, und die auch nicht wieder ins Leben gerufen werden konnten. Ebensowenig wird man die Rhein­bundfürsten, wenn man sie vom französischen Empire loslöste, zum ‘ W. A. Schmidt, a. a. O. S. 65, Steins Mémoire vom August 1813. • Oncken, Österreich und Preußen, I. 361.

Next

/
Oldalképek
Tartalom