Historische Blaetter 1. (1921)
August Fournier †: Die europäische Politik von 1812 bis zum ersten Pariser Frieden
für die europäischen Machtverhältnisse wichtigsten, nähren und umso schärfer hervortreten wird, je mehr Alexander ihrer Diskussion auszuweichen trachtet, während Preußens Kanzler nach der Möglichkeit sucht, ganz Sachsen zu bekommen, ohne die russischen Absichten auf ganz Warschau unterstützen zu müssen. Werden diese Fragen — zur polnischen die sächsische gesellt — später, auf dem Kongreß, der den Weltteil neu ordnen soll, endlich zur Verhandlung kommen, dann werden sie nicht ohne ernste Gefahr für Europas Ruhe zum Abschluß gelangen. Denn es war so, wie es ein Staatskundiger von Einsicht schon ein halbes Jahrhundert zuvor festgestellt hatte, daß das europäische Gleichgewicht Ströme von Blut koste K Auch über die »deutschen Sachen« hatte Hardenberg mit dem Kaiser von Rußland gesprochen, der immer gern als sein eigener Minister erscheinen wollte. Wenn darunter das Problem der künftigen politischen Einrichtung Deutschlands nach der Auflösung des Rheinbundes verstanden war, so setzten die Teplitzer Verträge, außer Preußens allfälliger Entschädigung in Norddeutschland, nichts weiter fest als die »Unabhängigkeit« der Rheinbundstaaten von Frankreich, was freilich die allernächste Voraussetzung für weitere Entschlüsse war. Von einer künftigen Konstitution der einzelnen Staaten und des Ganzen stand nichts darin. Offenbar war man noch nicht dazu gelangt, dieses Thema mit Gründlichkeit zu erörtern, wenn es auch seit dem Ende 1812 — namentlich auf Alexanders I. Anregung — nicht an Projekten und Vorschlägen fehlte. Unter diesen ist eine Denkschrift des hannoverschen Ministers Grafen Münster vor anderen bemerkenswert durch den Gedanken, den Fürsten das Recht, Kriege zu unternehmen oder Verträge zu schließen, zu verweigern und es dem Reichstag zu übertragen, und durch den anderen, eine stehende Reichsarmee, deren Oberfeldherr vom Kaiser und dem Reichstag zu ernennen wäre, aus starken Kontingenten der souverän gebliebenen Reichsfürsten zu bilden, das Ganze aber unter die Garantie von Rußland, England und Schweden zu stellen * Auch was der Freiherr vom Stein bisher entworfen hatte, war ohne feste Vorstellung. An eine Rückkehr zur alten Reichsverfassung dachte er nicht; was er für das Wünschenswerte hielt, »wäre ein einziges selbständiges Deutschland, wie es vom 10. bis 13. Jahrhundert unsere großen Kaiser kräftig und mächtig beherrschten«, gewesen. Da dies jedoch nicht tunlich war, so 1 1 Réal de Curban, Science du gouvernement, 1764, VI. 446. a Schmidt, Geschichte der deutschen Verfassungsfrage S. 49.