Hidrológiai Közlöny 1942 (22. évfolyam)

Szakosztályi ügyek

Die bakteriologische Untersuchung des Wassers 427 bei undeutlichen Colibefunden, als Zeichen einer ganz frischeh Verun­reinigung gehalten wird u. der Nachweis der Anderoben (auf Wilson' sehen Traubenzuckereisen-Sulfitagar) die eine ältere u. dauernde Vei­unreinigung anzeigen soll. Während die deutsche Wasserbakteriologie im Geiste Gärtners durch sorgfältige Prüfung u. Beschreibung der ört­lichen Verhältnisse mehr zur Individualisierung der Wasseruntersu­chung besonders im Falle der Brunnen, Quellen, Talsperren neigte u. jedem Festzetzen der sog. Grenzzahlen skeptisch gegenüber stand, war die angelsächsische Welt vom Anfang an mehr der Standardisierung der Wasseruntersuchung (Einheitlichung u. Vorschreibung der Unter­suchungsmethodik, Angabe von Grenzzahlen) zugetan. Schon am An­fange dieses Jahrhunderts verlangte Houston, der Leiter der bakt. Waá­serüberprüfungsstelle der Londoner Wasserwerke, die Freiheit des Trink­wassers von typischem Colibakterium in 100 cm 3, welche Forderung wenigsten für wasserwerke der grossen Städte jetzt allgemein anerkannt ist. Die erste amerikanische Standardvorschrift stammt aus dem Jahre 1905, welcher, der raschen Entwicklung der Untersuchungstechnik ent­sprechend, bis 1936. 8 weitere folgten. Die letzte basiert, schon dure!] Fallenlassen der früher obligaten Keimzahlbestimmung, die ganze Über­prüfung ausschliesslich auf die Bestimmung des Colititers. Die vor­schriftsmässig gewählte Wassermenge ist 50 cm 3, ä 10 cm 3 in 5 Milch­zucker-Bouillonröhrchen verteilt, wobei trinkbares Wasser nur in einem der Gärungsröhrchen Colibakterien mit typischen Merkmalen enthalten soll. Der Erlass des französischen Volkwohlfahrstministeriums verlangt Colifreiheit in 100 cm 3, die italienische Vorschrift sogar in vom Jahre 1924. 250 cm 3. Die englische Standardvorschrift von 1934 ersetzt die Gela­tinezahl gänzlich durch die Agarzahl bei 20° C u. 37° C. Sie erlaubt bei einwandfreiem Trinkwaser höchstens 2 coli in 100 cm 3; wenn mehr vorhanden, empfiehlt sie die Vornahme der Colitypendifferenzierung. In chloriertem Trinkwasser darf in 100 cm 3 überhaupt kein Coli vorhanden sein. Wenn in 100 cm 3 10 oder mehr Colibazillen vorhanden sind daif das Wasser zu Trinkzwecken nicht zugelassen werden. In 40 cm 3 Was­ser dürfen höchstens 4 Anaerobe Keime (schwarze, eisenreduzierende Kolonien auf Wilson'schem Eisensulfitnährboden) enthalten sein. In Deutschland sind bischer keine Standardvorschriften erlassen. Das Vor­gehen u. die Beurteilung wurde von der Praxis der grösseren Unter­suchungsämter geregelt. (Olszewski u. Spitta, Bürger etc.). Vor kurzem erschien ein Standardisierungsvorschlag von Kurt Gärtner aus Tübingen, welcher derzeit vielleicht als der allermodernste gelten kann. Er empfiehlt ei.ne/7 doppelten „Presumptiv test": gleichzeitige Einstellung eines durch ihn vorgeschriebenen 1 % Milchzuckertrypsin-Bouillons bei 37° C zum Indol u. Gärungsnachweis u. eines Neutralrotmannit-Bouil-

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