Debrecen város magistratusának jegyzőkönyvei 1573 - Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai 22. (Debrecen, 1992)
Seit dem Jahr 1572 gehört Debrecen staatsrechtlich zweifelsohne zu Siebenbürgen. Darauf weist auch die erhöhte Zahl der Einspruchsprozesse (Reg. 335/4, 339/3, 350/6, 378/1, 396/4, 403/4, 406/1, 409/5, 410/2) hin, die an den Siebenbürger Woiwodenstuhl eingereicht worden sind, bzw. die Urteilsurkunden, die von dort kamen (reg. 358/1, 414/2). Die staatsrechtliche Verbindung zu Siebenbürgen bedeutete auch, daß der Magistrat des Marktfleckens bald einen Zugang zu der fürstlichen Kurie fand und im späteren zur Ausweitung seiner Autonomie von den Fürsten István Báthori eine bedeutende Unterstützung erhielt. Diese wurde zwar erst in den folgenden Jahren und hauptsächlich in den Urteilen über die ortsansässigen Adeligen sichtbar, aber gerade aus diesen Jahr stammt der erste Beleg, der davon zeugt, daß die hier ansässigen Adeligen ein eigenes Gericht besaßen, das in ihren Zivilprozessen gegeneinander Urteile fällt, und zwar so, daß dabei die städtischen Richter und die Geschworenen in den Prozeß nicht einbezogen wurden (Reg. 363/1). Die in dem Prozeß genannten Personen sind alle adliger Rechtsstellung. Das Protokoll zählt zum zewiten Mal den Magistrat, die Namen der 66 Senatoren, der zwölf Geschworenen sowie die der erwählten Amtsträger (Archivar = conservator, Messerichter und Spitalmeister = judex mendicorum) auf. Aus der Eintragung des Protokolls geht es nicht hervor, an welchem Tag die Neuwahl der Beamten abgehalten war. Die Namensliste steht (ohne Datum) nach der Eintragung vom 9. April, danach ist erst am 24. April ein Prozeß eingetragen. Es fällt auf, daß während im vorangehenden Jahr die zwölf Geschworenen von den zuständigen Senatoren des (oberen und unteren) Stadtbezirks ausgewählt wurden, die Namen des oberen Stadtbezirks hier unter den Senatoren des unteren Stadtbezirks zu finden sind. Von den sechs Geschworenen des unteren Stadtbezirks sind fünf unter den Senatoren des oberen Stadtbezirks aufgezählt, einer von ihnen ist nicht mit Namen bennant. (Reg. 360/1, 361/1). Es kann natürlich auch sein, daß das Attribut der Bezirke oberhalb der Namenslisten von dem Notar einfach verwechselt wurde. Als Ursache der Rechtsstreitigkeiten gilt im allgemeinen die Verschuldung, es gibt nur zwei Ausnahmen: in dem einen Prozeß geht es um eine Erbschaft (Reg. 376/5, 377/2) in dem anderen handelt es sich um die Durchführung einer vom Kirchengericht bereites ausgesprochenen Ehescheidung durch eine weltliche Behörde. (Reg. 358/1). Auch der Name des im vergangenen Jahr oft erwähnten reichen Handelsmanns István Tar kommt mehrmals vor. So erfahren wir von ihm, daß er in Wien János de Monte als Geschäftspartner hatte und daß er auch bei den finanziellen Transaktionen von Péter Méliusz eine Vermittlerrolle hatte (Reg. 337/2). Sein Haus stand auf dem Marktplatz und war 800 Ft wert, war also ein standesgemäßes Gebäude (Reg. 363/1). Es ist weiterhin bekannt, daß er Viehhandel