Handels- und Gewerbs- Kalender 1848
Handels- und Gewerbs- Kalender 1848. - I. Abtheilung. Kalender
60 7. Darlehen mit Verlosung vom Jahre 1834. Ward am 21. Mai 1834. mit den Bankhäusern Arnstein und Eske- les, Gcymüller und Comp., M. A. Rothschild und Söhne und S. G. Sina im Betrage von 25 Millionen Gldn. C.M. abgeschlossen. Dieser ganze Betrag ward in 50,000 Schuldverschreibungen jede zu 500 fl. ab — und jede einzelne wieder in fünf gleiche Abtheilungen a 100 ft. untergetheilt. Die ganze Schuld soll in 25 Jahren heimbezahlt werden und zwar nach einem Plane, dessen wesentliche Grundzüge in Folgendem bestehen: a) Die Schuldverschreibungen sind im Formate eines Foliobogens ausgefertigt, enthalten auf dem ersten Blatte die Antheilsanerkennung von 500 fl. und beigedruckt den Inhalt der Hauptschuldverschreibung; auf dem 2-ten Blatte aber befinden sich die eigentlichen in fünf Abtheilungen a 100 fl. getheilten Schuldverschreibungen. Alle tragen eine Nummer und Serie gleichlautend mit jenen der Schuldverschreibung. Jede Abtheilung trägt am linken Rande die Nummer die wievielte sie sei, am rechten Rande aber die Ausschnitts-Chiffre, b) Diese Schuldverschreibungen können entweder im Ganzen oder im Einzelnen verkauft werden, c) Zwanzig ganze Schuldverschreibungen bilden eine Serie, daher bestehen 2500 Serien , und jede Schuldurkunde trägt zwei Nummern, wovon eine die Serie, die andere das Nummer der Schuldverschreibung bezeichnet, d) Seit dem Jahre 1836. bis einschlüßig 1860. wird jährlich am 1. Febr. der planmäßig bestimmten Serienzahl und am 1. Mai die Ziehung der Nummern in der verlosten Serie mit den darauf fallenden Gewinnsten vorgenommen, e) Sie gezogenen Gewinnste verstehen sich für die ganze Schuldverschreibung und rotrben am 1. Aug. von Seite der k. k. Universal-Staats- und Bankoschulden-Kasse ausgefolgt, f) Im Wiener Kursblatte wird der Kurs dieser Papiere für die ganze Schuldverschreibung, in auswärtigen Kursblättern aber für eine Abtheilung notirt. 8. Darlehen mit Verlosung vomJahre 1839. Ausgenommen am 16. April 1839. bei den Bankhäusern Arnstein und Eskeles, Geymüller und Comp.; M. A. Rothschild und Simon G. Sina im Betrage von 30 Millionen Gulden zahlbar in vierzig Jahren angefangen vom Jahre 1840. Ebenfalls durch Verlosung zahlbar. Die Hauptbestimmungen sind: 1) Über das ganze Anlehen wurden 120,000 Verschreibungen zu 250 fl. jede ausgegeben , und jede einzelne in fünf Abtheilungen a 50 fl. untergetheilt. 2) Die 120,000 Verschreibungen sind in 6000 Serien gereiht, deren jede 20 Nummern enthält. 3) Die Verlosungen finden in folgender Weise statt: Vom 1. Juni 1840. bis 1. Dezemb. 1845. fanden 12 Ziehungen statt, jede von Halb- zu Halbjahr, vom 1. Dez. 1846. bis 1. Dezemb. 1852. finden 6 Ziehungen jede nach Jahresfrist, vom 1. Juni 1853. bis 1. Dezemb. 1878. aber achtzehn Ziehungen, jede nach 1 % jähriger Frist Statt. 4) Am 1. Juni und 1. Dezemb. des Jahres , in welches Ziehungen oder eine Ziehung fällt, werden die Serien , drei Monate darauf aber die Nummern dieser Serien mit den darauf fallenden Gewinnsten gezogen, deren Auszahlung dann nach weitern drei Monaten erfolgt. 5) Die Rückzahlungen werden von der k. k. Universal-Staats- und Bankoschulden-Kasse in Wien oder von den Kredits-Kassen zu Prag, Brünn, Lemberg, Ofen, Hermanftadt, Linz, Salzburg, Grätz , Laibach , Klagenfurt, Görz, Innsbruck, Mailand, Venedig und Zara an den Überbringer geleistet. 6) Der Gewinn bezieht sich auf die ganze Verschreibung , wird aber den Inhabern der Unterabtheilungen im Verhältnisse zur Zahl der von ihm besessenen solchen Abtheilungen oder Fünftel ausbezahlt. 7) Der notirte Kurs versteht sich von der ganzen Verschreibung. 8) Der geringste Betrag, um welchen ein Los seiner Zeit von der Staatsverwaltung wieder eingelöst wird, ist sein doppelttr Nennwerth, also bei einer ganzen Verschreibung 500 fl. bei einem einzelnen Lose 100fl. c) Österreichische Bankaktien. Die k. k. priv. österr. Nattonalbank ward mittelst allerhöchsten Patent vom 1. Juuius 1816 errichtet. Das Wesentliche der Anordnungen in Bezug auf die Ausgabe von Bankaktien besteht in Folgendem : Ursprünglich war die Anzahl der Aktien auf 50000 festgesetzt, mit einer Einlage von Eintausend Gulden W. W. und Einhundert Gulden Silbermünze; später ward die Actienzahl von 50000 auf IOC000 erhöht. Für das im Wege der Aktieneinlage eingegangene und vertilgte Papiergeld stellte die Staatsverwaltung der Nationalbank 2% perzentige in C. M. verzinsliche Obligationen aus, zu deren Tilgung eine jährliche Rente in C.M. mit der Bestimmung, daß dafür jährlich der doppelte Kapitalsbetrag in Obligationen von den Forderungen der Bank abgeschrieben werden soll. Die Bankaktien sind nicht auf den Überbringer sondern auf bestimmte Namen gestellt, können aber umgeschrieben werden, jedoch müssen bei solchen Aktien von deren Inhabern die Namensfertigung vorgemerkt ist, die Cessionen dieselbe Unterschrift tragen. Die Interessen der Aktien heißen Dividenden und sind theils ordentliche, theils außerordentliche. Die ordentlichen sind auf 6 Prozent des sNominalwerthes der Aktien festgestellt und werden halbjährig erfolgt, die a u ß e r open t l i ch e n fließen aus dem weitern Gewinnertrage der Bankgeschäfte. Die Zinsen wurden Anfangs gegen Quittungen erhoben, werden aber jetzt gegen Coupons erfolgt. Voa der außerordentlichen Dividende wird jedesmal ein entsprechender Theil in den Reservefond der Bank hinterlegt. Jeder Aktionär hat für jede Aktie die er besitzt, Anspruch un dem entsprechenden Theil res Bankfondes und dessen Erträgnissen und so lange die Bankgesellschaft besteht, können nur die letzteren Gegenstand der Vertheilung sein. _ Die Bankerträgnisse zerfallen gegenwärtig in folgende Hauptabtheilungen : 1) Zinsen des Stammvermögens. 2) Zinsen von eskompptir- t-n Effecten (Papieren) 3) Zinsen und Gebühren für Vorschüße auf Pfänder. 4) Zinsen des Reservefondes. 5) Provision von den Kaufschillingsresten von Staatsgütern. 6) Provision von bm Kauf: schillingsrestcn von Staatsgütern. 6) Provinzial-Kaffe-Anweisun- gen. 7) Gebühren von unangeschriebenen und vorgemerkten Aktien und 8) Erträgnisse aus dem Girogeschäfte. Am 7. Juli 1647 war der Curs der Bankaktien 1589 d. heißt 1089 fl. über dem Nomi- nalwerthe. Vffl. Bankhäuser in Wien. Arnstein und Eskeles — Bargehr Karl v. — H. Biedermanns Söhne — M. L. Biedermann und Comp. — Dan. Coiths Sohn und Comp. — A. Grohmann. — Hammer und Karis. — Henikstein und Comp. — Moritz Königsnarter. — Liebenberg und Söhne. — I. I. Löventhal. — S. M. Frhr. v. Rothschild. — I. G. Schüller Comp. — Simon G. Sina. — I. H. Stametz und Comp. — Hermann Tedesco. — Wayna und Comp. — D. Zinncr und Comp. Maas- und Gewichts-System. i. M a a ß. A.) In der österreichischen Monarchie. a) Längenmaße. Die Grundeinheit des Längemaßes ist je nach Verschiedenbeit der zu messenden Längen bald der Fuß bald die Elle, die für kleinere Längen untergetheilt, für größere wiederholt wird. Der Schuh mit dem wir beginnen wollen, hat 12 Zoll, der Zoll 12 einte n, die Linie 12 Punk te. Sechs Schuh (gleichlautend mit Fuß) machen eine Klafter aus; 4000 Klafter bilden eine österreichische Postmeile. Wird der Wiener Fuß, den wir hier verstanden haben, als Einheit genommen, so mißt e i n F u ß :