Handels- und Gewerbs- Almanach 1842

Handels- und Gewerbs-Almanach 1842. - II. Theil - K. K. privilegirte Wien - Raaber Eisenbahn

b allage hebt jeden Anspruch wegen beschädigten Ge­päckes auf. 19. Gegenstände, die zu großen Raum einnehmen, und Gepäck, welches Flüssigkeiten oder Materia­lien enthält, die auf irgend eine Weise Schaden verur­sachen können, als: chemische Präparate, Zünd- und Knall­werk, Gewehr mit aufgefteckten Zündhütchen rc. dürfen zur Mitnahme in den, mit dem Personen-Train gehenden Packwagen nicht eingeliefert worden, widrigenfalls der Ei­genthümer für allen an fremden Gepäcke und überhaupt entstehenden Schaden verantwortlich ist. 20. Gepäck, ohne Vorw eisung eines Fahr­bille ts aufgegeben, wird mit Berücksichtigung der vorhergehenden Parapraphe und mit Frachtbriefen in Be­zug auf Angabe des Inhaltes, gegen Entrichtung der Gebühren für den vollen Gewichtsbetrag auch derr Tag vor der Abfahrt, im Winter bis 5, im Sommer bis 6 Uhr Abends im Bahnhofe angenommen, jedoch nur sol­ches, wofür ein Recepisse gelöst wird.-1 • !?•■' z III. Beförderung von Equipagen, Pferden und Hunden. 21. Mitzunehmende Equipagen und Pferde sind ei­nen Lag vor der Fahrt in den Hauptfta- tionspl äzen zu av isiren, die entfallenden Gebüh­ren sogleich zu berichtigen, und wenigstens eine Stunde vor der Abfahrt in den Bahnhof zu senden. Als Fahrpreise werden pr. Meile festgesezt: 1) für ein zweiräderiges Cabriolet, einen vierräderigen Steirer-, Jagd- oder Wurstwagen, C. M. und eine zweistzige leicht bepackte Kalesche. . . 1 st. — kr. 2) für eine leicht bepackte viersizige Kalesche, einen Schwimmer oder Batard . . l » 30 » 3) für einen schweren vierräderigen Reise­wagen .....................................2» —» 4) für ein Pferd..................................1» — » 5) für zwei Pferde ........ 1» 30 » Die in derlei Wagen mitfahrenden Personen haben noch außerdem gewöhnliche Fahrbillets II. Classe, — de­ren Diener, dann Kinder unter 7 Jahren Billets III. Classe zu losen. 22. Hunde dürfen nicht in die Personenwagen, können aber in die Pack- o. Pferdewagen mitgenommen werden, und 13* — 195 —

Next

/
Oldalképek
Tartalom