Handels- und Gewerbs- Almanach 1842
Handels- und Gewerbs-Almanach 1842. - II. Theil - K. K. privilegirte Wien - Raaber Eisenbahn
b allage hebt jeden Anspruch wegen beschädigten Gepäckes auf. 19. Gegenstände, die zu großen Raum einnehmen, und Gepäck, welches Flüssigkeiten oder Materialien enthält, die auf irgend eine Weise Schaden verursachen können, als: chemische Präparate, Zünd- und Knallwerk, Gewehr mit aufgefteckten Zündhütchen rc. dürfen zur Mitnahme in den, mit dem Personen-Train gehenden Packwagen nicht eingeliefert worden, widrigenfalls der Eigenthümer für allen an fremden Gepäcke und überhaupt entstehenden Schaden verantwortlich ist. 20. Gepäck, ohne Vorw eisung eines Fahrbille ts aufgegeben, wird mit Berücksichtigung der vorhergehenden Parapraphe und mit Frachtbriefen in Bezug auf Angabe des Inhaltes, gegen Entrichtung der Gebühren für den vollen Gewichtsbetrag auch derr Tag vor der Abfahrt, im Winter bis 5, im Sommer bis 6 Uhr Abends im Bahnhofe angenommen, jedoch nur solches, wofür ein Recepisse gelöst wird.-1 • !?•■' z III. Beförderung von Equipagen, Pferden und Hunden. 21. Mitzunehmende Equipagen und Pferde sind einen Lag vor der Fahrt in den Hauptfta- tionspl äzen zu av isiren, die entfallenden Gebühren sogleich zu berichtigen, und wenigstens eine Stunde vor der Abfahrt in den Bahnhof zu senden. Als Fahrpreise werden pr. Meile festgesezt: 1) für ein zweiräderiges Cabriolet, einen vierräderigen Steirer-, Jagd- oder Wurstwagen, C. M. und eine zweistzige leicht bepackte Kalesche. . . 1 st. — kr. 2) für eine leicht bepackte viersizige Kalesche, einen Schwimmer oder Batard . . l » 30 » 3) für einen schweren vierräderigen Reisewagen .....................................2» —» 4) für ein Pferd..................................1» — » 5) für zwei Pferde ........ 1» 30 » Die in derlei Wagen mitfahrenden Personen haben noch außerdem gewöhnliche Fahrbillets II. Classe, — deren Diener, dann Kinder unter 7 Jahren Billets III. Classe zu losen. 22. Hunde dürfen nicht in die Personenwagen, können aber in die Pack- o. Pferdewagen mitgenommen werden, und 13* — 195 —