Handels- und Gewerbs- Almanach 1842

Handels- und Gewerbs-Almanach 1842. - II. Theil - K. K. privilegirte Wien - Raaber Eisenbahn

nur in Fällen statt, wo durch eingetretene Hindernlsse eine Fahrt nicht vollzogen werden konnte. 8. Die P. T. Reisenden werden ersucht, entfernt von den Fahrgeleisen und Maschinen zu bleiben; — jene Ab­theilungen der Bahnhöfe, wo sich die Lokomotive, Maga­zine, Werkftätte rc. befinden, nicht zu betreten; —sobald die Wagen sich in Bewegung sezen, keinen Versuch zum Einsteigen mehr zu machen, oder einem Verspäteten zum Einsteigen behilflich zu sein, was beides mit Gefahr ver­bunden ist; — während der Fahrt sich nicht aus dem Wa­gen zu beugen, auf die Size zu steigen, sich an die Wa- genthüren zu lehnen, oder das Oeffnen und Schließen derselben zu versuchen, sondern abzuwarten, bis dies durch die dazu bestellten Leute geschieht; — bei den verschiede­nen Signalen mit der Dampfpfeife, Glocke rc. oder bei allfälligen Störungen sich ruhig zu verhalten, und nur auf Ersuchen der Conducteure aus dem Wagen zu steigen;— die gelösten FahrbilletS während der Fahrt aufzubewahren, zur Revision stets bereit zu halten, und vor dem Ei ntreffe n in d e-r S ta tio n an den Conducteur ab­zugeben (indem Reisende, welche ohne oder mit einem unrichtigen Billete getroffen werden, als um die Hälfte erhöhte, auf die zurückgelegte Strecke entfal­lende Fahrgeld der Wagen-Classe, wo sie entdeckt werden, unbedingt zu bezahlen haben, und nach Ermessen des Zug­führers auf der Bahn zurückgelassen werden können);— bei Ankunft des Trains in den Stationen ihre Pläze nicht früher zu verlassen, als bis der Zug ganz stille steht, und die Wagenthüren geöffnet worden sind; sodann aber unaufgehalten gegen die Außenseite der Bahn abzusteigen, und die Stationspläzc oder Personenhallen in keiner andern, als der angewiesenen Richtung zu verlassen. 9. Auf Zwischenstationen haben sich die Passagiere, welche die Fahrt mitmachcn wollen, bereit zu halten, um, sobald die Glocke oder Dampfpfeife das Herannahen des Wagenzuges verkündet, und derselbe still steht,unaufge­halten einsteigen zu können. Der Aufenthalt auf den Zwischenstationen wird blos eine Minute, überhaupt aber nur so lauge dauern, als zur Abfertigung der Reisenden, oder zur Einnahme von Wasser und Brennmateriale durchaus nöthig ist, wobei man weiter fahrende Passagiere ersucht, ohne unausweich­liche Roth Wendigkeit nicht auszusteigen, indem sie — 192 —

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