Handels- und Gewerbs- Almanach 1842

Handels- und Gewerbs-Almanach 1842. - II. Theil - K. K. privilegirte Kaiser Ferdinands Nordbahn

— 173 — — in den übrigen Stationen sind selbe in den betreffenden Erpedits - Bureaur zu haben. 3. In den Erpeditions - Bureaur zwischen Wien und Brünn werden wie bis jezt Fahrkarten für die Stationen dieser Route ausgegeben; — wer die Fahrten auf Vet Hauptbahn weiter von Lundenburg gegen Olmütz benüzen will, hat hiezu in Lundenburg die Karte zu lösen. 4. Die Karten sind nur für die darauf bezeichnete Fahrt gültig. 5. Jeder Inhaber einer Karte wird ersucht, selbe gleich beim Empfange zu prüfen, ob sie auf die gewünschte Fahrt lautet, da spätere Reclamationen nicht berücksichtigt werden können. 6. Fahrkarten, welche von dem Conducteur schon sig- nirt wurden, dürfen in den Erpedits - Bureaur unter kei­nem Vorwände zurückgenommen werden. 7. Passagiere, welche während dieser Reife einen min­dern Plaz mit einem höhern vertauschen wollen, erhalten zu ihrer in Händen habenden Karte noch eine zweite als Auf­gabe, und zwar bei den Personenzügen: wer die 2. mit der 1. wechseln will, eine Karte 3. Classe > wie sie bet 3. » »2. » » » » 3. » 7 den Lastzü» 3. » > 1. » » » » 2. r> ) gen ausge­bei den Lastzügen: wer die \ geben wer­3. mit der 2. wechseln will, eine Karte 3. Classe / den. 8. Die P. T. Reisenden haben sich 15 Minuten vor der Abfahrtstunde in der Station einzufinden. 9. Die mit dem Namen der Aufnahmsstation bezeichnete Karte ist beim Eintritte in den Bahnhof dem Portier, und beim Einsteigen in den Wagen, so wie auf jedesmaliges Ansuchen, dem Conducteur vorzuzeigen. Während der Reise ist selbe von dem Inhaber aufzubewahren, und auf der vorlezten Station dem Conducteur abzugeben. — Wer mit einer unrichtigen oder wohl gar ohne Karte getroffen werden sollte, ist gehalten, das Fahrgeld für die ganze Strecke nochmals zu bezahlen, und wird, wenn sich die Ab­sicht, die Bahnanstalt zu benachtheiligen, herausstellt, auf der Bahn zurückgelassen werden. 10. Beim ersten Glockenzeichen haben die Reisenden ibre Pläze in der auf der Karte bezeichneten Wagenclasse cinzunehmcn, und dürfen sich auf keine anderen sezen. Zur Vermeidung aller Unordnung wird ersucht, auf den Anhalts- Stationen so selten als möglich auszusteigen.

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