Handels- und Gewerbs- Almanach 1842
Handels- und Gewerbs-Almanach 1842. - II. Theil - K. K. privilegirte Kaiser Ferdinands Nordbahn
K. K. privilegirte Kaiser Ferdinands Nordbahn. Die Kaiser Ferdinands Nordbahn gedeiht in ihrer In- und Ertensivität und schreitet mit Riesenschritten ihrer Vollendung näher. Vor der Hand ist die Wirksamkeit dieser Eisenbahn auf die vollendete Strecke von Wien bis Brünn, dann von Wien bis Olmütz, endlich von Wien bis Stockerau beschränkt, und es ist wahrhaft erfreulich zu erfahren, wie eine Strecke von Wien nach Brünn, die sonst einen Zeitaufwand von wenigstens 20 Stunden erforderte, nunmehr bequem binnen 4 höchstens 5 Stunden — die Anhaltszeit in den Zwischen-Stationen mitgerechnet, — zurückgelegt wird. Die Bestimmungen, die sowohl hinsichtlich der Personen, als auch hinsichtlich des Waaren - Transports bei der Kaiser Ferdinands Roxdbahfl hestehen, find folgendermassen geregelt; I. Vorschriften für Reisende auf der Kaiser Ferdinands Nordbahn. 1. Jedermann hat sich nach den bestehenden Vorschriften mit dem erforderlichen Passirscheine zu versehen, welcher von den Bewohnern Wiens auch bei ihrer betreffenden Bezirks- Direction behoben werden kann. 2. Die Fahrkarten sind in Wien entweder einen Tag zuvor im Aufnahms-Bureau, Stadt, Bellegardehof Nr. 582, oder am Fahrtage an der Caffe im Bahnhofe zu lösen;