Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1881. (Budapest, 1881)
Adressenbuch von Budapest 1881. - Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäfte
Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden und Rechtsgeschäfte. I Abschriften, amtliche, einfache, von einem Gerichte, pr. Bogen ........................................ — von anderen Behörden ................................... — amtlich v i d i m i r t e , pr. Bogen .... — von der Partei besorgt und sodann amtlich oder vom Notar vidimirt, pr. Bogen . . . — einfache, von der Partei besorgte, stempelfrei — mehrerer Urkunden auf einem Bogen bedürfen des Gesammtstempels für alle einzelnen Urkunden. — der Rubrik, pr. Bogen............................. Absolu torinm über Studien, oder über Rechnungen, sowohl von Privatpersonen ausgestellte, als auch gerichtliche und aussergerichtliche, pr. Bogen...................................................... cceptati onen bei Wechseln, stempelfrei, ktiengesellschaften nach dem Werthe der be dungenen Vermögenseinlagen. Scala III. Diese Gebühr ist vor Hinausgabe der Aktien zu| entrichten. Adoptions-Urkunden, d. i. Verträge über die Annahme an Kindesstatt, pr. Bogen . . . Aemter. Alle öffentl. Aemter, mit Ausnahme der aus dem Staatsschatz dotirten Aemter, der Staatsrealitäten und Industrie-Unternehmungen, stempelfrei. Amtliche Anmeldungen einer im stempelpflichtiI gen Inlande bestehenden Behörde oder eines Amtes sind mit Ausnahme von Abschriften, a Vidimirungen, Reise-Urkunden. Protokollen, Urtheilen, Dekreten und Duplikaten, immer stempelfrei. Anmeldung der Appellation, Revision, wenn vom Erkenntnisse erster Instanz eine feste Stern-1 pelgebühr von nicht mehr als 5 fl. zu entrichten war, eben so viel als vom Erkenntniss erster Instanz zu entrichten ist; in allen anderen Fällen vom ]. Bogen . . . Anstellung, Gesuche um Verleihung, pr. Bogen Anstellungs-Dekrete nach dem Werthe der ge- sammten Jahresbezüge, Scala III, — insofern dieselben nicht vom Landesfürsten oder von der Regierung verliehen werden, gebührenfrei. Anweisungen (Assignationen) von Kaufleuten oder auf Kaufleute, wenn die Leistung in Geld besteht (und wenn die Zahlungsfrist 8 Tage überschreitet), wie Wechsel nach Scala I. wenn die Zahlungsfrist auf höchstens 8 Tage von der Ausstellung beschränkt ist, pr. Stück wenn sie nicht in Geld bestehen und wenn nicht vom ansgedrückten Werthe nach Scala II eine mindere Gebühr entfällt, pr. Bogen . . andere [nicht von Kaufleuten oder auf Kaufleute], nach dem Betrage, Scala II. Anzeigen auf eiuem besonderen Blatte, dessen Flächenmass 180n" nicht übersteigt, pr. Stück — über 180 Wiener Quadratzoll pr. Stück . .- in Zeitungen für jedesmalige Einschaltungen ssekuranzpolizzen u. Verträge n. d. Pr. Sc. H ufforderungsklagen, pr. Bogen 36 kr., übersteigt aber der Streitgegenstand nicht 50 fl., pr. Bogen afgehots-Nachrichten stempelfrei.- das Gesuch hierum, pr. Bogen .................... afkündigungen, g erichtliche, pr. Bogen . . . aussergerichtliche 50 kr., so lange hievon kein gerichtlicher Gebrauch gemacht wird, stempelfrei. efugniss-Gesuche, zum Betriebe eines eigenen oder konzessionirten Gewerbes oder Privat- Agentien * in Städten mit mehr als 50,000 Seelen . ■ in Städten mit 10—50,000 Seelen . . . 50 15-50-50 10Kr 50 50 Befugniss-Gesuche in Städten mit 5—10000 Seelen in allen übrigen Orten .............................. um andere Befugnisse ............................... Beilagen Stempel pflichtiger Eingaben (mit Aus nähme von Armuthszeugnissen), pr. Bogen Beschwerden (jedoch nicht Rekurse) stempelfrei Bestandverträge, nach dem Bestandpreise, Scala II Bücher (Druckwerke) stempelfrei, selbst wenn sie als Beilagen verwendet werden. Bürgschafts-Urkunden, wenn die Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, nicht schätzbar ist, pr. Bogen................................................................ — ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom Werthe der verbürgten Verpflichtung, Scala II. Cautions-Bestellungs- oder Widmungs-Urkunden nach dem Werthe, Scala II. Cessionen, unentgeltliche, erfordern gleich den Schenkungen für die Urkunde selbst, pr. Bogen überdies aber bei nicht getrennten Eheleuten, Eltern und Kindern nach dem Werthe l°/0, bei anderen Verwandten bis einschliesslich Geschwisterkindern nach dem Werthe 4°/0, in allen anderen Fällen nach dem Werthe 8% — entgeltliche, aber über keine Schuldforderung, sondern über andere Rechte, gleich den Kaufund Verkaufsverträgen nach dem Werthe des Entgeltes, Scala III. — auf Wechselbriefen (Giri), dann auf ihnen gleichgehaltenen Anweisungen, stempelfrei. — bezüglich anderer Schuldforderungeu, sowie entgeltliche Cessionen von Aktien nach dem Werthe des Entgeltes, Scala II. — auf Ladescheinen, Lagerscheinen, Bödmereibriefen, See-Assekuranz-Polizzen, dann auch Cheques und Bankanweisungen nach jeder Abtretung............................................................ Con ti von Handels- und Gewerbetreibenden, pr. Bcgen. ................................................................ — bilanzirte, pr. Bogen........................................ Coupons in- und ausländischer öffentlicher Creditpapiere, stempelfrei. — von Privataktien nach dem Betrage, Scala II. Die Gebühr wird jedoch von den Aktiengesellschaften unmittelbar entrichtet. Dispensgesucke an öffentl. Behörden und Aemter, pr. Bogen ....................................................... Duplik, im Civilprozesse, pr. Bogen . . . . — beträgt der Gegenstand unter 50 fl., pr. Bogen Ehe-Eingaben wegen Scheidung, UngiltigkeitsErklärung, pr. Bogen ................................... Eh epakte. In die Öffentlichen Bücher eingetragene Gütergemeinschaft von unbeweglichen Sachen oder Fruchtniessung von denselben nach dem Todesfall, %, 1 oder 1% °/0 vom halben Werth der Sache. (25% Zuschlag) Eingabe um Eintragung der Vermögensrechte, welche der Ehefrau eines Kaufmannes durch die Ehepakten eingeräumt werden, vom 1. Bogen Einfuhrpässe, stempelfrei. Eingaben im gerichtlichen Verfahren in und ausser Streitsachen, pr. Bogen 36 kr., alle anderen pr. Bogen .................................................. — um Verleihung, Bestätigung oder Uebertra- gung von Adelsgraden, Orden, Bewilligung von Namensänderungen, Verleihung von Würden, Ehrenämtern u. s. w., vom 1. Bogen — um Ertheilung u. s. w. von Privilegien (auch ausschliessliche Industrie-Privilegien) . . . — um Ertheilung des Staats-, Gemeindebürgerrechts, um Aufnahme in den Gemeindeverband, vom 1. Bogen .................................................. — um Kundmachung öffentlicher Versteigerungen, <r fl. 2 1,1.50 1-50 50 50 36 12 5- 50 5 _ 3 2 -