Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867 (Pest, 1866)
Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867. - Stempel-Gebührenanzeiger - Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden
82 Alphabetisches Verzeichniss der stompeipflichtigen Urkunden u. Rechtsgeschäfte. gen, Reise-Urkunden, Protokollen, Urtheilen, Dekreten und Duplikaten immer stempelfrei. Anmeldung der Appellation, Revision, wenn vom Erkenntnisse erster Instanz eine feste Stempelgebühr von nicht mehr als 5 fl. zu entrichten war, eben so viel als vom Erkenntnisse erster Instanz zu entrichten ist; in allen andern Fällen vom 1. Bogen . . . Anstellung. Gesuche um Verleihung, pr. Bogen Anstellungs-Dekrete nach dem Werthe der gesammten Jahresbezüge, Scala III. Anweisungen (Assignationen) von Kaufleuten oder auf Kaufleute, wenn die Leistung in Geld besteht, wie Wechsel nach Scala I; wenn sie nicht in Geld besteht, nach Scala II, jedoch nicht mehr als pr. Bogen .......................................................... Anweisungen, andere (nicht von Kaufleuten oder auf Kaufleute), nach dem Betrage, Scala II. Anzeigen auf einem besonderen Blatte , dessen Flä- chenmass 180 Wiener Quadrat-Zoll nicht übersteigt, pr. Stück.................................................... — über 180 Wiener Quadrat-Zoll, pr. Stück . — in Zeitungen für jedesmalige Einschaltung . Anne, deren Armuth durch ein gesetzlich ausgestelltes Zeugniss bestätigt ist, sind gebührenfrei. Assekuranz-Polizzen u. Verträge nach der Prämie, Sc. II. Aufi'orderungsklagen, pr. Bogen — übersteigt aber der Streitgegenstand nicht 50 fl. im Werthe, pr. Bogen.......................................... Aufgebots-Ifachsichten, stempelfrei. — das Gesuch hierum, pr. Bogen Aufkündigungen, gerichtliche, pr. Bogen .... — aussei gerichtliche, so lange kein gerichtlicher Gebrauch gemacht wird, stempelfrei. Eefugniss-Gesuche zum Betriebe eines freien oder kon- zessionirten Gewerbes oder Privatagentien in Wien, vom 1. Bogen........................... — in Städten mit mehr als 50000 Seelen — in Städten mit 10- bis 50000 Seelen — in Städten mit 5- bis 10000 Seelen — in allen übrigen Orten.......................... —- um andere Befugnisse.......................... Beilagen stempelpflichtiger Eingaben (mit Ausnahme von Armuthszeugnissen), pr. Bogen Beschwerden im Allgemeinen (jedoch nicht kurse), pr. Bogen..........................................• Bestandverträge, nach dem Bestandpreise, Scala II. Bücher (Druckwerke) stempelfrei, selbst wenn sie als Beilagen verwendet werden. — andere, siehe Handelsbücher. Bürgschafts-Urkunden, wenn die Verbindlichkeit, für die gebürgt wird, nicht schätzbar ist, pr. Bogen — ist die Verbindlichkeit schätzbar, vom Werthe der verbürgten Verpflichtung, Scala II. Cautions-Bestellungs- oder Widmungs-Urkunden nach dem Werthe Scala II. Cessioaen, unentgeltliche, erfordern gleich den Sehen kungen für die Urkunde selbst, pr. Bogen — überdies aber bei nicht getrennten Eheleuten, Eltern und Kindern nach dem Werthe 1%, bei anderen Verwandten bis einschliesslich Geschwisterkindern nach dem Werthe 4%, unei in allen anderen Fällen nach dem Werthe 8% (Zuschlag 25%). — entgeltliche, aber über keine Schuldforderung, sondern über andere Rechte gleich den Kauf- Verkaufs vertrügen nach dem Werthe des Entgeltes, Scala HI. — auf Wechselbriefen (Giri), selbst wenn die Wechsel als Beilagen verwendet werden, dann au Staatsschuldverschreibungen und den ihnen gleich gehaltenen Obligationen, stempelfrei. — bezüglich anderer Schuldforderungen nach dem Refl. kr Werthe nicht der Forderung, sondern des Entgeltes, Scala II. fl. — auf Ladescheinen, Lagerscheinen , Bodmoreibriefen, See-Assekuranz-Polizzen, dann auch Che- ques und Bankanweisungen von jeder Abtretung Codicille vom 1. Bogen ........................................ 1 Conti von Handels- u. Gewerbetreibenden pr. Bogen — 10 — — bilanzirto, pr. Bogen........................................ _ 50 Coupons in- und ausländischer öffentlicher Kreditpapiere stempelfrei. — von Privat-Aktien , nach dom Betrage, Scala II. Die Gebühr wird jedoch von den Aktiengesellschaften unmittelbar entrichtet. Dispensgesuche, an öffentliche Behörden und Aemter 50 pr. Bogen.............................................................. _ Buplik, im Civilprozesse, pr. Bogen.................... — beträgt der Gegenstand unter 50 fl., pr. Bogen Ehe-Eingaben wegen Scheidung, Ungiltigkeitserklärung, pr. Bogen . . . . '......................... Ehepacte, Vertrag, welcher in Absicht auf die eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen — 1 — 2 wird, nach dem Werthe, Scala 11. SO Einfuhrpässe, stempelfrei. Eingaben im gerichtl. Verfahren in u. ausser StreitSachen, pr. Bogen............................................. 36 — alle andern pr. Bogen........................................ — Ausgenommen sind: Eingaben um Befugniss zum Betriebe von Gewerben, 12 50 Unternehmungen u. s. w., siehe Befu'gniss; um Zulassung zur Geschäftspraxis nnd Erthei— hingen eines Adjutums oder um Verleihung von 36 öffentlichen Anstellungen oder Dienstplätzen, oder von Pfründen pr. Bogen................................... — um die Erlangung eines Dienstplatzes der Dienerschaft, pr. Bogen ........................................ — um Kundmachung öffentlicher Versteigerungen6 — und Gesuche an die Civilgericlite, worin die Ausfertigung von Edikten angesucht, oder deren ord4 — 3 — nungsmässige Erledigung die Erlassung eines 2 — Ediktes nothwendig erfordert, um Waren-Ein1 50 und Aus- und Durchfuhrpässe und überhaupt um 1 Bewilligungen, welche zur Vornahme des Zollverfahrens erforderlich sind, um die Bewilligung zur Errichtung oder Erweiterung, zur Vertauschung, — 15 36 Verwandlu ng oder Verschuldung eines Fideicom— misses vom 1. Bogen........................................ — um Verleihung, Bestätigung, Uebertragung von Adel, Würden, Titel, Auszeichnungen u. s. w. vom 1. Bogen....................................................... 5 — um Ertheilung von Industrie- u. sonstigenPrivilegien — um Verleihung des Staats- oder Gemeinde-Bür3 — 50 gen echtes, Aufnahme in den Gemeindeverband — um Intabulation, Pränotation oder Löschung in den öffentlichen Büchern, vom 1. Bogen, bei einem 2 Werthe bis 50 fl.................................................... — bei einem Werthe von 50 bis 100 fl. . . . — bei einem Werthe über 100 fl............................ 1 — 50 — um Eintragung der bestehenden oder geänderten Firma oder eines Gesellschafts-Vertrages, dann Protokollirung von Filialniederlagen, vom 1. Bog. 10 — um Eintragung der Procura für jeden Berechtigten 5 um Eintragung der Vermögensrechte, welche die Ehefrau eines Kaufmannes durch Ehepakte erwirbt 5 5 — Appellations- und Revisionsanmeldungen, dann Recurse, s. Anmeldungen und Recnrse. — ausserordentliche Gnadengesuche im Verfahren wegen Gefällsübertretungen pr. Bogen . . . . — geschieht jedoch eine Vorstellung in öffentlichen Angelegenheiten und enthält sie nicht blos das Einschreiten in einer Privatsache, stempelfrei. Stempelfrei sind alle jene Einga1 ben, welche Jemand macht, um einen öffentlichen kr 36 50 50