Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867 (Pest, 1866)

Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867. - Stempel-Gebührenanzeiger - Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden

Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden u. Rechtsgeschäfte._______________83 fl. kr fl. kr Schaden abzuwenden, dann über solche Handlun­gen oder Unterlassungen, deren Bestrafung nach den bestehenden Gesetzen im öffentlichen In­teresse stattfindet; Petitionen, insofern es sich darin nicht um das Interesse einer Einzeln­person handelt, Eingaben in Armensachen, in Schulsachen, im Streitverfahren für Arme, Ein­gaben der von Amtswegen bestellten Vertreter um die Gebührenbefreiung, deren Vormerkung, Zufristung oder Abschreibung, oder um Enthe­bung von der Vertretung, Eingaben, mit denen Rechnungen über Auslagen überreicht werden, welche für den Staat oder öffentliche Anstalten bestritten worden sind, um Ersatz eines Schadens, dessen Vergütung dem Staate oder der Gemeinde obliegt, Eingaben der Beschuldigten oder Haf­tenden im Streitverfahren, oder Beschwerden über die Beschaffenheit des persönlichen Beneh­mens von Amtspersonen, ebenso die Schriften oder Aeusserungen dieser beschuldigten Perso­nen, insofern sie blos die Rechtfertigung ihres Benehmens oder die Bitte um Schutz oder Ge- nugthuung zum Gegenstände haben: im Verfah­ren wegen Auflösung des Ehebandes aus einem jener im bürgerlichen Gesetzbuche angegebenen Ehehindernisse, um Erläuterungen von Amts­personen über die Bemänglung der von ihnen gelegten Rechnungen, die Gesuche derselben um Erläuterungsfristen und um Entscheidung der Administrativbehörden über die Rechnungsbe­mänglung, solche, welche zum Behufe der Steuer­bemessung eingebracht werden; Erklärungen, Ansagen, Urkunden u. s. w., im Zoll-, Verzeh­rungssteuer- oder kontrollpflichtigen Verfahren, jene, welche als Reklamation innerhalb der ge­setzlichen Frist, rücksichtlich des Inhaltes der Listen, zur Bestimmung des Wahlrechtes oder persönlichen Leistungen an den Staat, die Kron- länder, Gemeinden, z. B. zum Militärdienst, zum Amte eines Geschwornen u. dgl. eingebracht wer­den, an k. k. Consulate und Gesandtschaften im Ausland, wenn sie an dieselben nicht von einem im stempelpflichtigen Inlande befindlichen Staats­bürger dieses Inlandes gerichtet werden, an die Verwaltungs-Behörden und Aemter der Posten oder der Staatseisenbahnen, oder Telegraphen, an Aerarial-Fabriken, Eingaben bei Abhandlung von Verlassenschaften , wenn der Gesammtnachlass ohne Abzug der Schulden 25 fl. nicht übersteigt, Eingaben der Pupillar- und Curatel-Tabellen, von Seite der Vormünder und Curatoren; endlich be­züglich der Grundentlastung, und an die Gemein­den, Gemeindevertreter oder an die von den Ge­meinden bestellten Aemter und Anstalten, wenn sie privatrechtliche Beziehungen zwischen dem Gesuchsteller und der Gemeinde oder den Ge­meindeanstalten betreffen, Stempel frei. ntragungen des Eigenthumsrechtes, Fruchtgenusses oder Gebrauchsrechtes einer unbeweglichen Sache, wenn vom Rechtsgeschäfte bereits die Gebühr für die Vermögensübertragung gezahlt wurde, gebührenfrei; sonst Vs"/»- — Für die Ein­tragung anderer dinglicher Rechte, wenn der Ge­genstand schätzbar und mehr als 100 fl. werth ist, V2%, sonst gebührenfrei. npfangsbestätigung an die Verpflichteten zum Be­weise erfüllter Verbindlichkeit oder überhaupt über den Empfang einer in das Eigenthum des Empfängers oder desjenigen, in dessen Namen der Empfang bestätigt wird, üborgegangenen Sache, bei schätzbaren Sachen nach dem Werthe, Scala II. Empfangsbestätigung über Beträge unter 2 fl., oder Sachen im Werthe unter 2 fl., stempelfrei. Extabulationen, gebührenfrei. Extabulations-Gesuche, vom 1. Bogen, wenn der Werth nicht 50 fl. übersteigt...........................................— 36 bei einem Werthe von 50 bis 100 fl. . . . — 75 bei einem Werthe über 100 fl......................... 1 50 Extracte (Grundbuchs-, Landtafel-, Depositen-), pr. Bogen..................................................................... 1 — Fahrkarten (Personen-) bei einem Fahrpreise bis 50 kr. pr. Stück...................................................— 1 bei einem höheren Fahrpreise für je 50 kr. des Fahrpreises 1 kr., jedoch nie mehr als 15 kr. Fassionen zur Bemessung von Abgaben sowohl an den Staat oder an Gemeinden, direkten und in­direkten, stempelfrei. Frachtbriefe, pr. Stück.............................................— 5 Frachtkarten, Conossamente der Seeschiffer, Lade­scheine, Lagerscheine, Warrants pr. Stück . . 1 — — alle andern pr. Stück........................................— 5 — jede Uebertragung auf denselben...................— 5 Gesellschaftsverträge: 1. wenn die Gesellschafter nur ihre Mühe zu einem Zwecke, dessen Gegenstand nicht schon in einer schätzbaren Sache besteht, vereinigen, vom 1. Bogen..................................................... 2 — 2. zu einem Zwecke, der einen Vortheil für die Gesellschafter selbst nicht zum Gegenstände hat, vom 1. Bogen.......................................... 5-« 3. wenn sie ihre Mühe und ihre Sachen verei­nen, bei Aktiengesellschaften und Commandite- gesellschaften nach Scala III. — in allen anderen Fällen nach Scala II. Giri, stempelfrei, auch wenn die Wechsel als Bei­lage verwendet werden. Handels- und Gewerbebücher. Die Haupt- und Conto- Corrent-, ferner Saldo-Contobücher der Kaufleute, Fabrikanten und Gewerbetreibenden mit einem höchsten Flächenausmasse von 380 Quadrat-Zoll, Bogen.....................................................................— 25 — übersteigt das Flächenmass des ausgespannten Bogens 726 Quadrat-Zoll, pr. Bogen .... — 50 — alle anderen Bücher gebunden oder geheftet oder auf einzelnen Bögen oder Blättern für den Bogen, der nicht mehr als 726 Quadrat-Zoll enthält................................................................ — 5 — der über 380 aber nicht mehr als 726 Quadrat­zoll enthält ..........................................................— 10 — der über 726 Quadrat-Zoll enthält .... — 15 Das Brief-Copirbuch der Gewerbetreibenden, stem­pelfrei. Handels- und Gewerbs-Correspondenz, wenn sie nicht als Ausfertigung von Urkunden zu gelten hat, stempelfrei. Hypothekarverschreibungen, nach dem Werthe der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek ver­pfändet wird, Scala II. — besteht jedoch der Gegenstand der Verbindlich­keit in keiner schätzbaren Sache, Urkunde, pr. Bogen....................................................................— 50 Impf-Zeugnisse, stempelfrei. Intabulations-Gesuche, pr. Bogen bei einem Werthe bis 50 fl............................................................................- 36 bei einem Werthe von 50 bis 100 fl. ... — 75 bei einem Werthe über 100 fl.............................. 1 50 — Bescheide, Bewilligungen, amtliche, stempelfrei. Kalender, pr. Stück .... ..........................— 6 Karten, pr. Spiel................................................................— 15 Kaufverträge, bei beweglichen Sachen, nach dem Werthe, Scala III. — bei unbeweglichen Sachen, als Stempel, pr. Bog. — 50 An Gebühr aber ist zu entrichten von dem fi*

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