Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867 (Pest, 1866)
Adress-Kalender von Pest, Ofen und Alt-Ofen 1867. - Stempel-Gebührenanzeiger - Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden
Alphabetisches Verzeichniss der stempelpflichtigen Urkunden u. Rechtsgeschäfte._______________83 fl. kr fl. kr Schaden abzuwenden, dann über solche Handlungen oder Unterlassungen, deren Bestrafung nach den bestehenden Gesetzen im öffentlichen Interesse stattfindet; Petitionen, insofern es sich darin nicht um das Interesse einer Einzelnperson handelt, Eingaben in Armensachen, in Schulsachen, im Streitverfahren für Arme, Eingaben der von Amtswegen bestellten Vertreter um die Gebührenbefreiung, deren Vormerkung, Zufristung oder Abschreibung, oder um Enthebung von der Vertretung, Eingaben, mit denen Rechnungen über Auslagen überreicht werden, welche für den Staat oder öffentliche Anstalten bestritten worden sind, um Ersatz eines Schadens, dessen Vergütung dem Staate oder der Gemeinde obliegt, Eingaben der Beschuldigten oder Haftenden im Streitverfahren, oder Beschwerden über die Beschaffenheit des persönlichen Benehmens von Amtspersonen, ebenso die Schriften oder Aeusserungen dieser beschuldigten Personen, insofern sie blos die Rechtfertigung ihres Benehmens oder die Bitte um Schutz oder Ge- nugthuung zum Gegenstände haben: im Verfahren wegen Auflösung des Ehebandes aus einem jener im bürgerlichen Gesetzbuche angegebenen Ehehindernisse, um Erläuterungen von Amtspersonen über die Bemänglung der von ihnen gelegten Rechnungen, die Gesuche derselben um Erläuterungsfristen und um Entscheidung der Administrativbehörden über die Rechnungsbemänglung, solche, welche zum Behufe der Steuerbemessung eingebracht werden; Erklärungen, Ansagen, Urkunden u. s. w., im Zoll-, Verzehrungssteuer- oder kontrollpflichtigen Verfahren, jene, welche als Reklamation innerhalb der gesetzlichen Frist, rücksichtlich des Inhaltes der Listen, zur Bestimmung des Wahlrechtes oder persönlichen Leistungen an den Staat, die Kron- länder, Gemeinden, z. B. zum Militärdienst, zum Amte eines Geschwornen u. dgl. eingebracht werden, an k. k. Consulate und Gesandtschaften im Ausland, wenn sie an dieselben nicht von einem im stempelpflichtigen Inlande befindlichen Staatsbürger dieses Inlandes gerichtet werden, an die Verwaltungs-Behörden und Aemter der Posten oder der Staatseisenbahnen, oder Telegraphen, an Aerarial-Fabriken, Eingaben bei Abhandlung von Verlassenschaften , wenn der Gesammtnachlass ohne Abzug der Schulden 25 fl. nicht übersteigt, Eingaben der Pupillar- und Curatel-Tabellen, von Seite der Vormünder und Curatoren; endlich bezüglich der Grundentlastung, und an die Gemeinden, Gemeindevertreter oder an die von den Gemeinden bestellten Aemter und Anstalten, wenn sie privatrechtliche Beziehungen zwischen dem Gesuchsteller und der Gemeinde oder den Gemeindeanstalten betreffen, Stempel frei. ntragungen des Eigenthumsrechtes, Fruchtgenusses oder Gebrauchsrechtes einer unbeweglichen Sache, wenn vom Rechtsgeschäfte bereits die Gebühr für die Vermögensübertragung gezahlt wurde, gebührenfrei; sonst Vs"/»- — Für die Eintragung anderer dinglicher Rechte, wenn der Gegenstand schätzbar und mehr als 100 fl. werth ist, V2%, sonst gebührenfrei. npfangsbestätigung an die Verpflichteten zum Beweise erfüllter Verbindlichkeit oder überhaupt über den Empfang einer in das Eigenthum des Empfängers oder desjenigen, in dessen Namen der Empfang bestätigt wird, üborgegangenen Sache, bei schätzbaren Sachen nach dem Werthe, Scala II. Empfangsbestätigung über Beträge unter 2 fl., oder Sachen im Werthe unter 2 fl., stempelfrei. Extabulationen, gebührenfrei. Extabulations-Gesuche, vom 1. Bogen, wenn der Werth nicht 50 fl. übersteigt...........................................— 36 bei einem Werthe von 50 bis 100 fl. . . . — 75 bei einem Werthe über 100 fl......................... 1 50 Extracte (Grundbuchs-, Landtafel-, Depositen-), pr. Bogen..................................................................... 1 — Fahrkarten (Personen-) bei einem Fahrpreise bis 50 kr. pr. Stück...................................................— 1 bei einem höheren Fahrpreise für je 50 kr. des Fahrpreises 1 kr., jedoch nie mehr als 15 kr. Fassionen zur Bemessung von Abgaben sowohl an den Staat oder an Gemeinden, direkten und indirekten, stempelfrei. Frachtbriefe, pr. Stück.............................................— 5 Frachtkarten, Conossamente der Seeschiffer, Ladescheine, Lagerscheine, Warrants pr. Stück . . 1 — — alle andern pr. Stück........................................— 5 — jede Uebertragung auf denselben...................— 5 Gesellschaftsverträge: 1. wenn die Gesellschafter nur ihre Mühe zu einem Zwecke, dessen Gegenstand nicht schon in einer schätzbaren Sache besteht, vereinigen, vom 1. Bogen..................................................... 2 — 2. zu einem Zwecke, der einen Vortheil für die Gesellschafter selbst nicht zum Gegenstände hat, vom 1. Bogen.......................................... 5-« 3. wenn sie ihre Mühe und ihre Sachen vereinen, bei Aktiengesellschaften und Commandite- gesellschaften nach Scala III. — in allen anderen Fällen nach Scala II. Giri, stempelfrei, auch wenn die Wechsel als Beilage verwendet werden. Handels- und Gewerbebücher. Die Haupt- und Conto- Corrent-, ferner Saldo-Contobücher der Kaufleute, Fabrikanten und Gewerbetreibenden mit einem höchsten Flächenausmasse von 380 Quadrat-Zoll, Bogen.....................................................................— 25 — übersteigt das Flächenmass des ausgespannten Bogens 726 Quadrat-Zoll, pr. Bogen .... — 50 — alle anderen Bücher gebunden oder geheftet oder auf einzelnen Bögen oder Blättern für den Bogen, der nicht mehr als 726 Quadrat-Zoll enthält................................................................ — 5 — der über 380 aber nicht mehr als 726 Quadratzoll enthält ..........................................................— 10 — der über 726 Quadrat-Zoll enthält .... — 15 Das Brief-Copirbuch der Gewerbetreibenden, stempelfrei. Handels- und Gewerbs-Correspondenz, wenn sie nicht als Ausfertigung von Urkunden zu gelten hat, stempelfrei. Hypothekarverschreibungen, nach dem Werthe der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek verpfändet wird, Scala II. — besteht jedoch der Gegenstand der Verbindlichkeit in keiner schätzbaren Sache, Urkunde, pr. Bogen....................................................................— 50 Impf-Zeugnisse, stempelfrei. Intabulations-Gesuche, pr. Bogen bei einem Werthe bis 50 fl............................................................................- 36 bei einem Werthe von 50 bis 100 fl. ... — 75 bei einem Werthe über 100 fl.............................. 1 50 — Bescheide, Bewilligungen, amtliche, stempelfrei. Kalender, pr. Stück .... ..........................— 6 Karten, pr. Spiel................................................................— 15 Kaufverträge, bei beweglichen Sachen, nach dem Werthe, Scala III. — bei unbeweglichen Sachen, als Stempel, pr. Bog. — 50 An Gebühr aber ist zu entrichten von dem fi*