Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1837

Pesther und Ofner Wegweiser Kalender 1837. - Geschäfts-Kalender der Landwirthschast, für alle zwölf Monate des Jahres

zo gen der Schnee zu zergehen an, weswegen der Sand, wirth jenen in vorigen Monaten hinausgeführten, «nd auf Anhöhen haufenweis abgeladenen Mist in den Weingarten tragen, und ausbreiten lasse. Jetzt ist eS Zeit, die an den Enden der Rinnen und Gräben aufgeworfenen und den Herbst nnd Winter über an­gefüllten Schlammgruben auszuputzen, und die Erde daraus um die Weinstöcke schütten, wie auch die hau­fenweise zufammengeworfene Wasenerde in den Wein­garten tragen zu lassen. 4. Der Landwirth sey besonders sehr aufmerk­sam, wenn bei häufigern Regen und gelindern Tagen dieses Monats der Schnee zu zergehen anfängt, be­sichtige dann fleißig die Felder und Wiesen, und leite durch kleine Gräben das überflüßige Wasser und Schnee von denselben ab; denn nur mäßiges Wasser und Schnee nutzet den Wiesen und Saaten, das überflüßige hinge­gen, besonders wenn es auf der Oberfläche stehen blei­bet, frißt sich in dieselben hinein, verdirbt ihre Wur­zel , und macht sie gelbweiß. 5. Den von dem Herbst noch erübrigten Mist, muß man auch jetzt noch auf die zur Sommersaat be­stimmten Lecker ausführen lassen. 6. Da die Saatzeit schon herannahet, so muß man schon früher den anzubauenden Samen vorberei­ten und durch die Dienstleute putzen und reinigen lassen. 7. Sobald sich der Schnee auf den Wiesen ver­mindert, aber die Erde noch nicht aufgethauet ist, muß man sogleich den Wiesenhobel hinausbringen las­sen, denn da jetzt die Maulwürfe an vielen Orten durch das Wasser von ihren untern Löchern ganz in die Höhe getrieben werden, so werden nun dieselben mit dem Hobel hinausgeschleudert. 8. Die Ochsenknechte und Robotter sollen jetzt die schon früher zu Zäunen und Planken abgehackten Stauden und Pfähle nach Hause führen, und die Zäune und Planken noch vor Eintritt der Feldarbeit an al­len den Orten verfertigen, wo die Wirthschaft noch m so vernachläßigtem Stande steht, daß sie auch dort, wo Gräben und lebendige Zäune stehen könnten, mit geflochtenen behelfen muß. 9. Der Landwirth versäume nicht die Weiden­bäume jetzt abzustumpfen, und abgeschnittene drei fin­gerdicke Leste, ohne sie zuzusprtzen, sammt der Rinde in verfertigte Gruben, oder mit hölzernen Pflöcken ge- maichte^ Löcher an allen den Orten zu versetzen, wo er entweder Brennholz zu Ziegeln, oder von Weiden ei­nen lebendigen Zaun anzulegen, oder Sandhügel und Flecken auszusetzen gedenkt. — Ist die Erde da, wo diese Weidenbäume oder Spaliere gesetzt werden sollen, trockener Eigenschaft, so muß man den Bäumen Grä­ben ziehen, und das Regenwasser auffangen, daß die Setzlinge über den kommenden Sommer nicht verdor­ren. Und da der wälsche Pappelbanm so wohl geschwind wachset, als auch auf Gebäude vortheilhaft verwen­det werden kann, so sotten die vorjährigeu Triebe des­selben sowohl im Herbst als Frühling an alle sum­pfige Oerter versetzt werden. 10. Luch lasse der Landwirth nach Umständen der häuslichen Verhältnisse allerlei wilde Bäume — dergleichen die Espen, Birken, Akazien, (welche auch im Saude fortkommen) wilde Kastanien, Linden und Erlenbäume sind, — versetzen, und fange auch leben­dige Zäune anzulegen an. Zu dem Ende bepflanze er die Rände der Verzäunungen und der aufgeworfenen Gräben, welche wenigstens schon ein Jahr hindurch an der Sonne, Wind und Regen abgezeitigt und fet­ter gemacht sind, mit verschiedenen Gesträuchen, der­gleichen die Hannebutten, Weißdorn, Schleedorn, Ha­gedorn, Hundsdorn, Rheinweide, Hartringel (Virga sangvinea) Haselstaude, Weichselbäume und andere. 11. Wer es itn vorigen Herbst nicht thun konn­te, der verschiebe jetzt nicht weiter seine Obstbäume von dürren Lesten zu putzen, von Moos und Raupen­nestern zu säubern. Eben jetzt muß man aus Wäldern wilde Baumsetzlinge znm Lbpfropfen nach Hause brin­gen und versetzen lassen. 12. Von solchen Obftbaumen, welche man mi Sommer für gutartige und trächtige erkannt hat, muß man um diese Zeit Psropszweige brechen, und bis zur Pfropszeit in Kellern im Sande aufbewahren. InAn­sehung der Zeit und Art zu pfropfen, wird hier aus den Abschnitt vom Pfropfen des ersten Theiles bee fleißigen Landwirths (V szorgalmatos meze garda Nagyváti János által) S. 496 verwiesen, W0 folgende Maßregeln gegeben werden: a) Die Zweige werden in feuchtem Sand gelegt, daß sie nicht austrocknen, aber von ihrer überflüßige! Feuchtigkeit etwas verlieren. Läßt man die Pelzzweigi anderswoher bringen, so können sie noch im Novembei abgeschnitten und über Winter in feuchten Gegenftän den, (nyirokba) in Birnen oder Rüben gefleckt ausbe

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