Der Pesther Stadt- und Landbothe für das Königreich Ungarn 1833 (Pesth)

Der Pesther Stadt- und Landbothe für das Königreich Ungarn 1833. - Post-Route durch Ungarn

105 Die früher bestandene Beschränkung, daß ans die Post- und Packwagen Colli nur bis zu dem Gewichte von 100 Pfd. aufgegeben werden dürfen, ist aufgehoben, und c5 werden Colli auch von einer größeren Schwere aus der Fahr-Post eben so angenommen, als überdieß den Aufge­bern solcherl Colli, wenn ihre Versendung aus 12 Colli be­steht und an einen Addressaten tautet, ein Fünftel des ta­rifmäßigen Porto nachgelassen wird. £>ftter und Pesther Post-Ordnung. Ankunft. Sonntags Früh: die ordinäre Posten von Semlin, als: von Thercsiopet, Baja, Zomber, Peterwardekn, Sem- lin ; von Grätz: Wcissenburg, Vesprim, Schimegh, Kör­mend, Jháros, Varasdin, Agram, und Nachmittags die Post von Kaschau. Montags Früh: die Esse g e r'Prdin. Post, als: von Tolna, Szexard, Mohács, Fünfkirchen, Esseg, Vnkvvar, Gradiska, und Nachmittags die Temeswarer aus dem Banat und Siebenbürgen. Dienstag: die Gátser von Rosenau, Schmöknitz, B. Gyarmath, Schcmnitz, und Nachmittags die Debreziner Post von Szigeth, N. Banya, N. Károly, Großwardein, und Ktausenburg. Mi ttwoch Nachmittags : die Kasch au er Post aus Ober-Ungarn. Do nnerstag Früh: die Sem li n e r, Temeswarer und G r ä tz e r Posten. Freitags Früh: die Esseg er und Gátser, Nach­mittags.- die Debreziner. Abgang. Monntag Mittags: die Essege r, Gr ätz er, S e m l i n e r. Szegedinek, Temeswarer, Debre­ziner und Araber. Dienstag: die Gátser und Ka schauer. Do nnerstag wie Sonntags. Samstag wie Dienstag. Die Post nach Wien und Preßburg geht täglich um 1 Uhr Mittags ab, und kommt Vormittags an. NR. Im Winter kommen diese Posten wegen üblen und schlechten Wegen öfters später an. NB.NB. Die Briefe werden in Pesth höchstens bis 10 Uhr, in Ofen aber bis halb 11 Uhr angenommen. Briefpostgebühren. Von 0 bis indus 6 Meilen . . . 2 kr. C. M. — 6 — ­12 — . . . 4 - — — 12 — — 18 — ... 6 - ­- 18 — — 24 — . . . 8 - —- 24 — — 30-— . . . 10 — — — 50 — — 56 — . . . 12 — — — 86 und darüber...........................14 — — Di e hier ausgesetzten Geldbeträge gelten für jeden einfachen Brief bis einschlüssig 1/2 Loth Wiener-Gewicht. Für Briefe von höherm Gewicht steigt die Taxe in gleichem Verhältnisse von 1/2 zu 1/2 Loth bis einschlüssig 16 Loth. Von 16 Loth angcfangen, wird für jedes weitere 1/2 Loth bloß die Hälfte der Taxe zugerechnct. Briefe über 52 Loth werden nur lothweise taxirt, und die Bruch- thcile dem Empfänger zu Guten gelassen. Die Briespost nimmt nur Briefe, Papiere n. s. w., bis zu einem Gewichte von 5 Pfund an. Tarif über die Transtto-Taren für Postbriefe aus nrchbenannten fremde» Staaten. 1. Für Briefe ans Spanien, Portugal, Gibraltar und aus allen spanischen-, portugiesischen-, französischen-, und anderen Eolonp.ien 56 kr. 2. Für Briefe aus England, Schottland, Jrrland und Nord-Amerika 24 kr. 3. Für Briefe aus Frankreich, aus den Niederlanden, dem Großherzogthum Luxemburg und ans den königlich Preu­ßischen Rhein- und W'estphälischcn Provinzen 24 kr. 4. Für Briefe aus Schweden, Norwegen, Dänemark und den verschiedenen deutschen Bundesstaaten, wenn sie vor« der« fürstlich Thrirn und Taxischeu Postänttcrn zu Schleiz oder Loben stein über Eger e i n t a u f e n 6 kr. We nn jedoch dergleichen Briefe für die Küstenlän­der und Dalmatien ihren Lauf über Frankfurt am Main durch die Schweiz und über Mailand genommen hät­ten 8 kr. 5. Für Briefe, welche aus der Schweiz, und durch die Schweiz aus anderen, aus den unter 1, 2, 3 genann­ten Ländern über Bregenz bezogen werden 6 kr. 6. Für Briefe aus den päpstlichen Staaten, aus Neapel, Sicitien, aus den Inseln des mittelländischen und abru arischen Meeres, aus dem Archipelagus, aus den Bar» baresken-Staaten, wenn sie über Bologna, Verona ankommen 4 kr. 6. Für Briefe aus Toscana 4 kr. A n m e r k u n g. Die Briefe nach Spanien und Nord­amerika unterliegen auch bei der Aufgabe dem Transttv-Porte zu 12 kr. In Ansehung dieser Transito-Taxen ist zu beobachten: a) Die hier ausgesetzten Geldbeträge in ConvcntionS- Münze gelten für jeden einfachen Brief bis einschließlich \\ Loth Wiener Gewicht. b) Für Briefe von höherem Gewichte steigt die Taxe in gleichem.Verhältnisse von 2 zu 2 Loth bis einschließlich 16 Loth. Von 16 Loth angefangen wird für jedes wei­tere halbe Loth bloß die Hälfte der Taxe für den einfa­chen Brief zugerechnct. Briefe über 32 Loch werden nur lothweise taxirt, jeder Bruchtheil des Lothes also dem Briefempfänger zu Gute gelassen. c) Diese Transito-Taxen werden von denjenigen k. k. Postämtern, welche mit ausländischen Postämtern in uti­li

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