Adressbuch der Stadt Pesth 1805

Adreß-Kalender der königlichen Fren stadt Pesth, auf das Jahr 1805. - Adreß-Buch

ob liegend eil ist, die Schlüße des Raths in daß tytotofoíí einzutragen, und die aöt'ngen Expedition s$en schriftlich abzufassen. Eshat auch eine jebe Stadt für sich ein besonderes Archiv, und von dem Landes- fürsten erhaltenes Sigill, welches ia Bezug auf alle Akten, so bey der Stadt vorkowmeo, eine volle Glaubwürdigkeit hat. Der zweyte Theil des Stadt­magistrats ist der sogenannte Ausschuß unter dem Gtadtvormunder (Tribunus plebis) In den gros­se ra Städten ist auch ein äußerer Rath, zusammen gesetzt aus den vornehmern Bürgern, dessen Gut­achten man in wichtigeren Fällen einzuholen pflegt. Ausser diesem zweyfachen Rath hat jede Stadt auch voch andere Beamte, als nämlich: einen Fiskal, Präfekt des Urbariums, Kontribution^ und Haus- kasse-Perceptoren, einen der die Aufsicht über die Pupillarsachen hat, oder Waisenvater, Stadtkäm- rnerer, und noch einige andere, nach dem Erforder- rriß der Umstände. Diese beziehen alle ihre Besol­dung aus der Stadtkasse. Der Stadtmagistrat wird entweder alljähr­lich, oder wenigstens alle zwey Jahre restaurirt; muß aber allezeit zu diesem Akte eine königliche Be­willigung haben. Der Richter, und Bürgermeister werden entweder bestätigt, oder andere aus dem Mittel der Rathsherrn gewählt, und zwar durch den Ausschuß. Das Amt der Rathsherru ist lebens­länglich. Dir

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