Dr. Papp Jenő szerk.: Folia Entomologica Hungarica 24/24-42. (Budapest, 1971)

ROVARTANI KÖZLEMÉNYEK (SERIES NOVA) TOM. XXIV. 1971. Nr. 25. Gedanken über Naturschutz und Forstnutzung (Eine Bitte an die zuständigen Forstbehörden um die Erhaltung anbrüchiger alter Bäume) Von Dr. Heinz Freude, München Im vergangenen Jahr hat sich in der Nähe Münchens, in der Ech­inger Lohe, einem staatseigenen Naturschutzgebiet, eine Tragö­die abgespielt, die ihre Ursache einmal in der völlig unzuläng­lichen NaturSchutzgesetzgebung , aber auch in der zum mindesten verständnislosen Einstellung der Porstbehörden zum Naturschutz hat. In besagtem Naturschutzgebiet wurden die alten anbrüchigen Eichen sowie einige anbrüchige Hainbuchen gefällt, die die Brutplätze einer Anzahl der seltensten reliktären Käferarten waren, auf die ich später noch zu sprechen kommen will. Natürlich waren alle Naturfreunde und Koleopterologen empört, weil jeder normal denkende Naturschützer annimmt, dass in einem Naturschutzgebiet nichts gefällt werden darf.Es gab gehamisch­te Beschwerden in der Presse und bei den zuständigen Behörden. Dr. WELLSCHMIED schrieb sogar an den Beschwerdeaus schuss des Bayerischen Landtages und an die Regierung von Oberbayern. Es zeigte sich aber, dass die Eorstbehörden juristisch vollkommen rechtmässig gehandelt hatten,denn in der Verordnung des Regier­ungspräsidenten vom 7. 4.1942 Nr. 1022/3, durch welche die Ech­inger Lohe zum Naturschutzgebiet erklärt wird, steht unter § 4 (l) b), dass die forstliche Bewirtschaftung und Nutzung in dem bisherigen Umfang von der Ins chutzStellung unberührt bleibt.Mit dieser Klausel, s.n. wird praktisch die ganze Erklärung zum Na­turschutzgebiet wieder aufgehoben. Was sollen uns solche Natur­schutzgesetze? Juristische Spitzfindigkeit lässt sich immer ein Fol. Ent. Hung., XXIV. 1971. 281

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