Folia archeologica 36.

V. Kocztur Éva: Adalék Solymár római kori történetéhez

89 Der zeitich nächste Gelehrte András Graf hat in siner 'Übersicht der anti­ken Geographie von Pannonién' 1 2 einen Widerspruch auch darin erblickt, wie Ptolemaios die Grenze und die Lage von Brigetio schildert, und darum wollte er die ganze Beschreibung verwerfen: „Die geographische Bestimmung der Grenze von Pannónia superior und inferior ist bei Ptolemaeus 2,14, 290 klargelegt. Demnach reicht die nördliche Grenze Oberpannoniens bis zu dem Napocßwv Flusse. Die östliche Grenze wäre ferner durch eine von diesem Punkt ausgehende und mit dem Cetius Möns parallel laufende Linie bebildet. Die geographische Position der Raabmündung ist offen­bar nur die Übertragung der Distanz Arrabona-Aquincum aus dem Itinerar (81 MP) in die Gradeinteilung des Ptolemaeus. Wenn die Grenzlinie demgemäß gezo­gen wird, so sollten die Gebirge Vértes, Bakony, wie auch der Plattensee schon in Unterpannonien liegen. Brigetio wird aber wiederum von Ptolemaeus selbst nach P. superior verlegt, uzw. auf die selbe Länge wie die Mündung der Raab. Andererseits wird Brigetio zwar richtig unter den Donaustädten aufgezählt ( UTCOTOV Aavoüßcov), dennoch auf eine Breite versetzt, wonach sie 61 mp von der Donau entfernt im Binnenland liegen müßte. In der Bestimmung des nördlichen Endpunktes von Oberpannonien besteht jedenfalls bei Ptolemaeus eine Verwir­rung." Dasselbe tat später András Mócsy in seinem Artikel 'Pannónia' in der PWRE schon unter Hinweis auf András Graf, indem er die Grenzbeschreibung von Pto­lemaios verwarf: 1 3 „Die Grenze zwischen den beiden Provinzen kann nach den Angaben des Ptolemaios nicht festgestellt werden, s. Graf 38." Danach wurde die einzige unmittelbare Quelle, die Schilderung des Ptolemaios, in den Studien über die Grenzen der beiden Provinzen überhaupt nicht mehr berücksichtigt. 1 4 Ob aber das Verwerfen der Angaben des Ptolemaios wohl begründet ist? O. Cuntz hat sich mit der Frage der Grenze nicht beschäftigt. Und was die Be­merkung von András Graf betrifft, sie überzeugt nicht, daß es sich in der Tat um eine 'Verwirrung' handelt. Denn Graf hat gar nicht nachgewiesen, daß der Fehler in bezug auf die Zahlen-Angaben der Bestimmung der geographischen Lage von Brigetio in der Tat auch zum Verwerfen der ptolemäischen Schilderung der gesamten Grenze zwingen soll. A. Graf hat nur ein Problem entdeckt und skizziert, aber er nahm keine gebührende Rücksicht auf die übrigen Angaben des Ptolemaios, und dasselbe taten auch die andere, späteren Forscher: sie küm­merten sich nicht um die Aufzählung der Städte der beiden Provinzen, und um die Tatsache, daß die Donau-Biegung bei Dömös in Pannónia Inferior verlegt wird. Eine Auflösung der Widersprüche, oder ihre Deutung wurde gar nicht versucht. Kein Zweifel, die ptolemäische Grenzschilderung trug zum ungelösten Pro­blem der Ortsbestimmung von Brigetio bei. Nach dem Verfasser beginnt die gemeinsame Grenze der beiden Provinzen bei der Mündung des Flusses Arrabo. Doch konnte die Grenze bei der Raab-Mündung, beim heutigen Győr nicht be­ginnen. Teils deswegen nicht, weil Brigetio durch Ptolemaios richtig unter den 1 2 Graf, A., Übersicht der antiken Geographie von Pannonién. Diss. Pann. II: 5. (Buda­pest 1936) 38—39. 1 3 Mócsy, A., PWRE Suppl. IX 586. 1 4 Vgl. Fitz, /•> Alba Regia 14 (1975) 351. — und die dort zitierten Studien.

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