Folia archeologica 21.

András Mócsy: Decurio Eraviscus

DECURIO ERAVISCUS 65 cipiums und der Colonia (nach 194) von Aquincum (Abb. 2). - Dabei ließe es sich auch bewenden, hätten wir nicht bereits manche epigraphische Zeugnisse für das Weiterleben der Civitas Eraviscorum nach Hadrian: Aquincum (s. oben) : P. Ael. Maximinus tab. с. Er. Aquincum, AnÉp 1953,14: Altar pro sal (Ute ) et [in]colu[mi]tat[e ] civit. [ EraJvisco­rum, gesetzt von den Duoviri des Municipiums von Aquincum. Aquincum, CIL III 10418, vgl. A. Alföldi , Arch. Ért. 52 (1939) 108: Altar pro salute adq[ue] incolumitate [d. n. M. lui. Philippi?] p.f. invict.Aug. totiusque domus divine eius et civit. Eravisc. Hierzu zu zählen sind auch die nach 124 für Eravisker ausgestellten Militär­diplome, 3 2 die ebenfalls das Weiterbestehen der peregrinen Gemeinde beweisen. Dieses Nebeneinander von Municipium und Civitas stellt uns manche Probleme, zumal die Territorien der beiden Gemeinden, wie gesehen, sich nicht klar unter­scheiden lassen (Abb. 2), und die Annahme eines gemeinsamen Territoriums zweier (nicht einmal gleichrangiger) Autonomien allen bekannten Grundsätzen des römischen Verwaltungsrechts widersprechen würde. Wollte man die Aus­dehnung des munizipalen Territoriums anhand der Fundorte der Dekurionen­inschriften feststellen, dann kommt man nötigerweise zum Schluß, daß für das Territorium der Civitas Eraviscorum kein Raum mehr in NO-Pannonien zur Verfügung steht. Die Altäre und Grabsteine der Dekurionen sind demzufolge keine Stützpunkte zur Feststellung des municipalen Territoriums, mit anderen Worten : die Dekurionen von Aquincum kamen nicht nur aus dem Kreis der ein­stigen peregrinen incolae des municipalen Territoriums, 3 3 sondern auch aus dem Territorium der civitas peregritia. Wir sind also zwar nicht in der Lage die Terri­torien der beiden Gemeinden gegeneinander abzugrenzen, dagegen ist sehr wahr­scheinlich, daß der lokalen Oberschicht ( boni et locupletes ) der peregrinen Civitas irgendwie Zugang zum Ordo des Municipiums gewährt wurde. Als einen analogen Fall habe ich vor Jahren die Carni und Catali angeführt, 3 4 die von Augustus der Colonia Tergeste attribuiert waren und denen später Pius gestattete, daß sie per aedilitatis gradum in curiam admitterentur ac per hoc civitatem Komanam apisceren­tur. 3 5 Die civitas Eraviscorum wäre demnach von Hadrian zum Municipium von Aquincum attribuiert worden, und zwar auf der Weise, daß ihre Mitglieder durch die Adilität das Bürgerrecht erhalten und in den Ordo aufgenommen werden konnten. Ein aelischer Neubürger, P. Aelius Firmus Rusconis f. hat ob honorer?/ aedilitatis dem Hadrian eine Statue errichtet. 3 6 Unlängst hat jedoch U. Laffi in seiner gründlichen Arbeit über attributio und contribution diese Konstruktion abgelehnt, weil die letzten nachweisbaren Attributionen unter Augustus stattfanden, und weil aus der Attribution nicht 3 2 CIL XVI 112. 123. 179. s. noch Anm. 26. 3 3 Dazu wäre auch die Annahme des Latium mains für Aquincum nötig, das ermöglicht hätte, daß die peregrinen incolae per Latium (Plin. paneg. 37,3), d. h. durch das Dekurionat (Gaius Inst. I 96) das Bürgerrecht erhalten. Vgl. auch Laffi, U., Attributio e Contributio. (Pisa 1966) 69. 3 1 Mócsy, A., Arch. Ért. 1951. 107-. 3 5 CIL V 532= ILS 6680. 3 6 Intercisa Nr. 294: die Formel /. d. d. d. ist ein Beweis dafür, daß die Umgebung von Inter­cisa zum municipalen Territorium gehörte (angenommen, daß der Stein nicht aus Aquincum ver­schleppt wurde). 3 7 Laffi, U., а. а. O. 67-. 5 Folia Archaeologica 1970

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