Folia archeologica 3-4.
Huszár Lajos: Az első szilágysomlyói lelet megtalálásának és bécsbe jutásának története
145 HUSZÁR: DIE AUFFINDUNG DES ERSTEN SCHATZES VON SZILÁGYSOMLYÓ Nach der neuerlichen Beschreibung der Fundumstände ist über den Fund selbst folgendes zu lesen: (S. den lateinischen Text im ungarischen Teil)... Im weiteren folgt die Verhandlung über den Einlösungspreis. IV 31. August 1797. Hof-Reskript, welches die Überschickung des Fundes nach Wien verlangt, wo man den Wert bestimmen wird. (S. den ungarischen Teil.) V 13. September 1797. Es wird dem Kön. Salzamt befohlen den Fund mit Vermittlung des General Zahlamtes nach Wien zu senden. (S. den lateinischen Text im ungarischen Teil.) VI 13. September 1797. Schrift in Angelegenheit des Fundes an die Siebenbürger Kammer (Erdélyi Kincstári Hivatal). (S. den lateinischen Text im ungarischen Teil.) VII 20. September 1797. Paul Peterszky meldet, dass er den an das Pester General Zahlamt zu sendenden Fund in gut verschlossener Kiste, mit amtlichen Siegel versehen, bis Debrecen begleitete. Die einzelnen Stücke, Grösse und Gewicht, verzeichnet er auf besonderer Beilage. Die beim Vizegespan befindlichen 3 Stück, von denen das eine dem unter Nr. 4 bezeichneten gleich ist, hat man vergebens verlangt. Den diesbezüglichen Bericht des Vizegespans legt er auch bei. (Den deutschen Text s. im ungarischen Teil.) VIII 18. September 1797. Bericht des Vizegespan István Kállai über die bei ihm befindlichen Stücke (Beilage der obigen Schrift). Löbliches Salz Officium! In Angelegenheit des bei mir befindlichen 1 Metall (rudra) Teilchens habe ich schon seinerzeit an zuständigen Ort pflichtgemässen Bericht erstattet, worüber ich noch Antwort warte, dieses hiemit meldend verbleibe ich dem Löbl. Salz Officium untertäniger Diener István Kállai Vizesgespan. Somlyó den 18. September 797. IX 20. September 1797. (Beilage des vorigen). Verzeichnis und Wertschätzung zur Übergabe an das Pester General Zahlamf. (S. im ungarischen Teil.) Auf der dritten Beilage sind die Umrisse der einzelnen Stücke abgezeichnet, die runden Abbildungen sind in der Mitte geteilt, im oberen Teil sind die Aufschriften der Aversseite, im unteren die der Reversseite verzeichnet. XI 11. Oktober 1797. Die folgende Schrift Nr. 13.781 weist das General Zahlamt an, den kompletten Fund weiter zu leiten. XII 20. Oktober 1797. Das General Zahlamt verständigt die Hofkammer, dass Kontrollor Andreas Schratzenthaler den Fund an die Wiener Hauptmünze abgeliefert hat. (Text im ung. Teil.) XIII 29. November 1797. Die ausführliche Mel^ dung Nr. 16.247 an den Kaiser, welche den Weg des Schatzes bis Wien beschreibt, angibt, dass derselbe sich in der Wiener Hauptmünze befindet und bis weiterer Verfügung dort bleibt, gleichzeitig werden die drei fehlenden Stücke erwähnt. XIV 27. Dezember 1797. Königliche Verordnung, welche vor allem auf einige Fehler des bisherigen Verfahrens hinweist, dann die Angelegenheit des Fundes endgültig regelt, und zwar so, dass nach der üblichen Gewohnheit, von dem 2411 Gulden und 51 Kreuzer betragenden Schätzungspreis die den Finder und den Staat gebührenden 2/ 3 Teile den Findern auszuzahlen ist, (das letztere als Belohnung), das dritte Drittel (803 Gulden 57 Kr) aber dem Grundeigentümer zukommt. (S. im ung. Teil.) Zum Schluss wird verordnet, dass künftighin jeder Fund einzuliefern ist, und spezifiert Art und Weise des Verfahrens. XV November 1797. Schätzungsliste des Wiener Haupt Münzamtes. (S. im ung. Teil.) XVI Frühjahr 1798. Neuerliche Eingabe des Kön. Salzamtes in Szilágysomlyó an die Hofkammer, mit der genauen Beschreibung der Fundum10