Folia archeologica 1-2.
Csallány Dezső: Kora-avarkori sírleletek
162 CSALLÁNY D.: GRABFUNDE DER FRÜH AW A RENZEIT 162 wandung wird, besonders auf den Steppen des Nordens und Westens eine Nische eingetieft, in welcher der Leichnahm beigesetzt wird. Die Nische wird dann mit Brettern und Steinen verrammelt, in die Grube Heu oder Laub gegeben und mit Erde verschüttet. In alten Zeiten wurden in das Grab Reitzeug, Messer, Wetzstein, Feuerstein, Ahle, Nadel, Zwirn, dürre Sehnen u. dergl. gelegt und sogar das beste Pferd des Toten mitbestattet. Dieser Brauch war jenseits des Urals bis zum Ende des XVIII. Jahrhunderts sehr verbreitet.» 7 Die Beigaben der Stollenbestattung der Theiss —Marosgegend sind (wie die Grabfunde von Kiszombor О 2, 7 und Deszk G 8) ohne Ausnahme in die Denkmälergruppe III Hampels einzureihen, da unter ihnen die aus Silberblech gepressten Zierstücke überwiegen. Der mit Greif und Ranken verzierte Bronzeguss der Denkmälergruppe II Hampels kommt in den 77 Stollengräbern kein einzigesmal vor. Die Goldmünze Phokas (602—610) des Grabes 2 von Kiszombor O, die Goldmünze des Constans II. (642—668) aus dem Grabe 24 von Szeged— Makkoserdő und das Goldblech des Grabes 30 von Deszk G, ein Abdruck eines avarischen Solidus, der einen byzantinischen Solidus des VI — VII. Jahrhundertes imitiert, datieren die Stollengräber in die Frühawarenzeit, von den letzten Jahrzehnten des VI. Jhs bis zum Ende des VII. Jahrhunderts. Bei den Gepiden war dieser Brauch unbekannt. Nach der Mitteilung von Párducz liegt in Soltpalé das Stollengrab 23 unterhalb des Gepidengrabes 22. Die Füsse des Skelettes im Stollengrabe reichen bis unter den Unterleib des Gepidenskelettes. Letzteres wurde beschädigt, die Schenkelbeine brachen entzwei und die Unterbeine sanken herab. Daraus erhellt, dass das Stollengrab jünger ist, als das Gepidengrab. Für die Feststellung der ethnischen Zugehörigkeit sind die auf denselben Gräberfeldern später erfolgten Nachbestattungen von grösster Bedeutung. Solche spätere Nachbestattungen sind : Szeged—Makkoserdő 5 (oben die Nachbestattung Grab 6), 10 (3), 18 (19), 38 (35), 58 (59), 75 (69), Ószentiván—Vedresháza 84 (79), Deszk Sz 16 (15) Deszk T 12 (2), 42 (46), 58 (57) und auch bei anderen Gräbern, die zwar keine Stollengräber waren, deren Skelettorientierung, Fundbestand und dessen Stil aber mit den Denkmälern der Stollengräber doch vollkommen übereinstimmen. Das Skelett des Grabes 20 von Deszk Sz, dass mit einer Gürtelziergarnitur aus Silberblech ausgestattet war, ist durch eine Nachbestattung von den Schenkeln zu abgeschnitten worden. Dasselbe Los wurde zu Vedresháza dem Stollengrabe 84 suteil, dass durch spätere Awarengraber durchgeschnitten wurde. Die oberhalb der frühawarenzeitlichen, ein Fundmaterial der Gruppe III Hampels aufweisenden Stollengräber befindlichen Nachbestattungen haben ein Fundmaterial, dass ausschliesslich der Gruppe II Hampels angehört: melonenkernförmige Perlen, bronzene Ohrringe mit Beerenanhängsel usw. der späteren Awarenzeit. Ergänzt werden diese noch durch die greifund rankenverzeirte massive Gürtelstücke enthaltenden Hügelgräber, die zufälligerweise nicht in die Stollengräber eingehauen sind, aber auf Grund ihrer Beilagen und der Skelettorientierung für die direkte Fortsetzung der Nachbestattungsgräber der oberen Schicht gelten müssen. Dass diese noch entschieden älter sind, als die Gräber der landnehmenden Ungarn, Hess sich am klarsten im Friedhof zu Deszk beobachten, wo alle drei Gruppen gesondert werden konnten. Die Archäologie teilte die Funde der Awarenzeit in ethnischer Hinsicht in zwei grosse Denkmälergruppen. 8 Die eine (Denkmälergruppe II bei Hampel), der Kreis der greif-und rankenverzierten Bronzegüsse ist die Hinterlassenschaft des Awarentums mittelasiatischer Herkunft. Die andere (Denkmälergruppe III bei Hampel), die Gruppe der gepressten, zumeist mit byzantinischen Motiven verzierten Gürtelgarnituren aus Gold-Silber-und Bronzeblech ist der Nachlass der mit den Awaren aus Südrussland eingewanderten hunnischen Völker, der Kuturguren, Uturguren und vor allem der Kuturgurbulgaren. Auf Grund obiger Ausführungen müsste das Volk der Stollengräber des VI. —VII. Jahrhunderts in erster Linie für kuturgurbulgarisch, die Völker der Nachbestattungen und der Greif-und Rankenverzierungen hingegen für Awaren angesprochen werden. Diese bisherige Klassifizierung muss auf Grund der die Bestattungsarten und -umstände betretenden Untersuchungen als irrtümlich bezeichnet werden. Das Parallellaufen beider Gruppen konnte in den Gräberfeldern der Frühawarenzeit nicht beobachtet werden. Dem Fundmaterial der Gruppe III der Frühawarenzeit geht das Fundmaterial der Gruppe II nie voran, ebensowenig konnte ein gemischtes Vorkommen der beiden Gruppen in einem und demselben Grabe der Frühawarenzeit beobachtet werden. Die Gruppierung II und III bezieht sich also in erster Linie nicht auf die ethnische Sonderung, sondern auf