Fogorvosi Szemle, 1913 (6. évfolyam, 1-4. szám)
1913-03-01 / 1. szám
39 gedruckt werden und allen Sections-Mitgliedern zugehen, deren Namen drei Monate vor Eröffnung des Congresses eingetragen sind. (Siehe Congress-Ordnung, Art. 4. und 5.) Die Referate sollen in den Sitzungen nicht wörtlich vorgetragen werden. Jedem Referenten stehen jedoch fünfzehn Minuten zur Verfügung zur Einleitung der Discussion, und zehn Minuten für seine Erwiderung am Schluss. Den andern Teilnehmern an der Discussion werden je zehn Minuten bewilligt. Art. 8. Congress-Mitglieder, welche an der Discussion über Referate sich beteiligen wollen, können schon vor Beginn des Congresses dem General-Secretär davon Mitteilung machen und ihre Namen zu diesem Zweck eintragen lassen. Während der Sitzung sind solche Mitteilungen an den Secretär der Section zu richten. Art. 9. Der Präsident wird die einzelnen Redner aufrufen in der Reihenfolge, in welcher sie vorher eingetragen sind. Art. 10. Original-Vorträge. Die Nachmittagsitzungen sind für den Vortrag und die Discussion von Original-Arbeiten bestimmt. Die Titel dieser Arbeiten sind dem Central- Bureau des Congresses bis zum 30 April, 1913, einzusenden. Die Sections-Vorstände haben das Recht unter diesen Arbeiten eine Auswahl zu treffen, und ungeeignete zurückzuweisen. Ebenso werden sie die Reihenfolge der Vorträge bestimmen. Arbeiten, welche erst nach dem 30. April 1913 angemeldet werden, können erst nach Erledigung der rechtzeitig Eingegangenen auf die Tages-Ordnung gesetzt werden. Keine Arbeit kann zum Vortrag gelangen, wenn nicht der Wortlaut vor dem 1. Juli 1913 in den Händen des Sections-Secretärs ist. Für jeden Vortrag können höchstens fünfzehn Minuten zur Verfügung gestellt werden, und fünf Minuten für jeden Teilnehmer an der Discussion. Dem Verfasser stehen weitere fünf Minuten für eine Erwiderung zur Verfügung. Art. 11. Zwei Minuten vor und ebenso am Ende der bewilligten Zeit wird der Präsident die Redner auf die Zeitgrenze aufmerksam machen.