Esztergom Évlapjai 1988

István Huszár: Német nyelvű rezümék

erhalten. Das bedeutete soviel, dass die zurückeroberten Gebiete die Kos­ten des Krieges selbst tragen müssen. Das war aber unvorstellbar, denn die Umgebung der Festungen war ausgeplündert, verarmt und die Be­völkerung wurde meistens vertrieben. Es kam auch vor, dass höhere Offiziere die zurückgewonnenen Gebiete als ihr Eigentum betrachteten, infolge dessen wanderten dann die spárlichen Einkommen in ihre Tasche. Hofkammer und Kriegsrat suchten nach der Lösung dieser Probleme. Man beauftragte den Báron Carl von Belchamps die Umgebung der bisher zurückgewonnenen Gebiete zu ermessen und alles anzuwenden, damit man dort in kurzer Zeit die Kameralwirtschaft einführen könne. Belchamps kam zu der Einsicht, dass das Land ausgeplündert ist und wo nichts ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren. .". Er bemerkte auch, dass der arme Sóidat alles teuer bezahlen muss, sein Sold kommt an Fleisch und Wein den Offizieren zu. Er glaubte nicht, dass auch die un­garischen Herren und die Komitate Steuer zahlen werden. Im Gegenteil, sie streiten um ihre frühere Privilegien. Auch das Oberkapitel von Esz­tergom berief sich auf seine Vorrechte aus dem 12. Jahrhundert und wollte sein altes Mautrecht zurückhaben. Carl von Belchamps errarbeitete einen Vorschlag zur Einführung der neuen Wirtschaftsordnung, der auch von der Hofkammen akzeptiert wurde. Den 10 Punkten seines Vorschlages gemass gebühren Weinschank und Fleischhacken dem Kaiser. Andere dürfen mit dem Wein nur dann handeln, wenn sie die festgelegte Steuer dafür bezahlt habén. Dasselbe gilt auch für das Fleischhacken. Die Geschaftsleute und Krámer sollen Steuer zahlen, auch für das Bürgerrecht sollen die Bürger der Stadt ei­nen Reichstaler errichten. Die Grundstücke dürfen nur gegen eine Jahressteuer ausgeteilt werden, und auch die Mühl^n sollen nur zum Nutzen des Kaisers in Betrieb gesetzt werden. Für den Gebrauch der fliegenden Brücke und der Fáhre muss man ebenfalls Steuer zahlen. Es soll auch ein Maut- und Dreissigstenamt errichtet werden. Der Salzhan­del soll eingeführt werden, das Handeln mit türkischem Salz ist verbo­ten. Die Sache der Dörfer, die den Festungen Steuer zahlen, soll spáter überprüft werden, übrigens soll dann 3/4 ihres Einkommens dem Kaiser verrechnet werden. Die Punkte dieses Vorschlages bildeten nicht nur die Grundlage der neuen Wirtschaftsordnung, sondern wurden auch spáter nach dem Zu­rückerstatten der Privilegien die Basis des wirtschaftlichen Lebens der Stadt Esztergom. — Die Stadt Esztergom hatte am Anfang des 18. Jahrhunderts schon wieder über 2000 Einwohner, auch besass sie eine eigene Verwaltung und war nicht dem Komitate, sondern der Ofner Kammer unterstellt. Trotzdem hat die frühere Freistadt ihre alte Privilegien noch immer nicht zurückbekommen, zwar wandte sich auch Esztergom, gleich so wie auch Buda, Pest und Székesfehérvár, schon am Ende des 17. Jahrhun­derts mit der Bitté an den Hof, ihre altén Privilegien zurückzuerstatten. Die vier Stádte habén erst im September 1703 ihren früheren Status als königliche Freistádte wiedererlangt. Sie wurden dem Königreich Un­garn wieder angegliedert, in ihre früheren Rechte zurückversetzt, auch hat man ihnen einige wirtschaftliche Rechte überlassen, wofür sich die 405;

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