Esztergom Évlapjai 1988
István Huszár: Német nyelvű rezümék
Stádte verpflichteten, eine Kriegskosten-Ablösesumme von 20 000 Taler „in die Kayserliche General Kriegs Cassa paar zu erlegen". Zur gleichen Zeit wurde auch die ungarische Hofkanzlei in Buda ersucht, den vier Stadten die Bestátigungsurkunde ihrer Privilegien nach der angedeuteten Art und Weise und mit den üblichen Wortwendungen ausstellen zu lassen. Im November erhielten samtliche Dienststellen und Kommandanten in Ungarn die Anordnung, die vier königlichen Freistadte in ihren Privilegien nicht einzuschránken und in der Ausübung ihrer Rechte nicht zu hindern. Trotzdem berichtete die Ofner Administration Mitte Feber 1704 in einem Schreiben an die kaiserliche Hofkammer in Wien über die Schwierigkeiten bei der Einráumung der Privilegien. Im Mai waren sie schon der Meinung, es ware besser, wenn die Sache im früheren Zustand bleiben würde. So erhielt die Kammer zu Buda Ende August 1804 eine Anordnung, die Privilegien der vier Stadten nicht einzuráumen, sondern die Einkünfte selbst zu administrieren. Als Grund wurde angegeben, dass die vier Stádte die Kriegslasten-Ablösesumme noch nicht eingezahlt habén, auch kosteten die 5,schweren Kriegs- und Rebellions-Empörungen" sehr viel, deshalb sollen die Einkünfte auch weiterhin von der Kammer zu Ofen administriert werden. Die Urkunden wurden den Stadten spáter doch ausgehandigt, nur verfiel die von Esztergom im Kriege gegen die Kurutzen dem Feuer zum Opfer. Aber aufgrund dieser Urkunde bekam die Stadt Esztergom 1708 vom König Josef I. einen neuen Privilegienbrief, der inhaltlich und wörtlich mit dem aus dem Jahre 1703 übereinstimmte. 406;