Andrea Sommer-Mathis: Ergänzungsband 11. Die Tänzer am Wiener Hofe im Spiegel der Obersthofmeisteramtsakten und Hofparteienprotokolle bis 1740 (1992)
Andrea Sommer-Mathis Besoldung eines Scholaren und nach neuerlicher Wartezeit schließlich auch den Titel eines wirklichen Hoftänzers unter Beibehaltung des Scholarengehalts. Carl Ludwig S e 11 i e r s (Sohn des Hoftänzers Franz Joseph Selliers), Tänzer, Adjunkt des Edelknabentanzmeisters der Kaiserinwitwe Wilhelmine Amalia OMeA 27 fol. 284r - 289v + 335v - 338 v und OMeA Prot. 13 fol. 89v - 97r (1731 März 26, Referat mit Resolution, Nr. 4; Beilagen: präs. 1730 Dezember 16, Bittgesuch des Carl Ludwig Selliers; 1731 März 10, präs. 1731 März 12, Num. 7, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 13 fol. 162r (1731 Mai 4, Bescheid): Bittgesuch um Aufnahme als Hoftänzer unter Verweis auf die 34jährigen Dienste des Vaters und „daß Er die gnade habe Bey der verwittibten Kay: May: Edel Knaben die Stelle eines Tantz Meisters Adjuncten, ob zwar ohne Salario zu vertretten, auch auff Ew: Kay: May: Theatro in bailetten öffters mit getantzet zu haben“. Er selbst ist eigentlich Page und Truchseß des spanischen Botschafters Duca de Riperda und des Kardinals von Zinzendorf. Der Hofmusikdirektor lehnt den Antrag ab. Der Obersthofmeister hat vor allem Einwände dagegen, daß Carl Ludwig Selliers als besoldeter Hoftänzer engagiert werden will, „nach der ... vorgeschlagener Besoldungs Auß Theillung aber deren für dieß mahl keine mehr vacant ist“. Kaiser Karl VI. läßt Carl Ludwig Selliers mit seinem Gesuch abweisen. Es ist anzunehmen, daß Carl Ludwig Selliers seine tänzerischen Ambitionen weiterhin auf einzelne Auftritte am Hoftheater beschränkte, für die er mit Trinkgeldern entlohnt wurde, und sozusagen hauptberuflich bei Vertretern des Hochadels beschäftigt blieb. Francesco (Franz) S c o 11 i, Tänzer OMeA 27 fol. 284r - 289v + 335v - 338 v und OMeA Prot. 13 fol. 89v - 97r (1731 März 26, Referat mit Resolution, Nr. 5; Beilagen: Num. 2, undat. Attest des Tobias Gumpenhuber; 1731 März 11, präs. 1731 März 12, Num. 8, Gutachten des Hofmusikdirektors); OMeA Prot. 13 fol. 162r (1731 Mai 4, Bescheid): Bittgesuch um Aufnahme als Hoftänzerscholar unter Verweis darauf, daß er beim dritten Hoftänzer Tobias Gumpenhuber in die Lehre gegangen sei, wofür er ein Attest beibringt. Außerdem gibt er an, „von der Tantzer Kunst schon über 10. Jahr dahier in Wienn profession gemacht zu haben“ und bezieht sich „seiner gnugsamen Erfahrenheit und geschicklichkeit wegen“ auf den alten Hoftänzer Philebois104). Unter Umständen wäre er auch bereit, ohne Besoldung als Scholar tätig zu sein. 104) Alexander Philebois d. Ä. 90